Komorbidität bei Pathologischem Glücksspiel - Landesstelle ...
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dung häufig weitere Probleme verursacht (z.B. in der Ehe, am Ar<strong>bei</strong>tsplatz, <strong>bei</strong> der Teilnahme am<br />
kulturellen Leben) und gravierende Selbstwert- und Statusprobleme zur Folge haben kann. Der von<br />
den Gläubigern <strong>bei</strong> der Forderungs<strong>bei</strong>treibung ausgeübte Druck sowie die Konfrontation mit gerichtlichen<br />
Schreiben lösen zusätzlich stark belastende Verunsicherungen und Ängste <strong>bei</strong> Schuldnern aus.<br />
Schuldnerberatung bedarf zur sozialpädagogischen Grundausbildung einer Vielzahl von juristischen<br />
und kaufmännischen Zusatzkenntnissen. Allerdings gibt es derzeit weder eine geregelte Ausbildungsordnung<br />
noch ein einheitliches Fortbildungskonzept. Auch sind die einzelnen Beratungsstellen personell<br />
unterschiedlich ausgestattet. Während z.B. im Flächenstaat Bayern viele kleine 1- oder 2-<br />
Personen-Einrichtungen dominieren, gibt es im dicht besiedelten NRW mehrere große Beratungsstellen<br />
mit Angeboten zu Prävention, Online-Beratung oder Ehrenamtlichen-Einsatz. Die finanzielle Förderung<br />
für den Bereich Schuldnerberatung wird über die jeweiligen Kommunen in Form einer Pauschalfinanzierung<br />
oder per Einzelfallabrechnung gewährleistet. Für die Finanzierung der Insolvenzberatung<br />
hingegen sind die jeweiligen Länderhaushalte zuständig, deren Fördersysteme entsprechend<br />
uneinheitlich sind. Die einzelnen Bundesländer legen auch die Voraussetzungen für die Anerkennung<br />
einer Insolvenzberatungsstelle fest. Meist wird eine bisherige dreijährige Berufserfahrung vorausgesetzt<br />
sowie die Sicherstellung einer juristischen Begleitung. Die Aufgabenstellung der Insolvenzberatungsstellen<br />
liegt in der Hilfe <strong>bei</strong> der Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches und<br />
<strong>bei</strong> der Antragstellung.<br />
Einen wesentlichen Teil der Schuldnerberatung nimmt (unabhängig von der evtl. später notwendigen<br />
Einleitung eines Insolvenzverfahrens) bereits am Anfang die Budgetanalyse ein, d.h. die monatlichen<br />
Einnahmen und Ausgaben des Schuldners werden gegenüber gestellt und der zum Lebensunterhalt<br />
verbleibende Teil ermittelt. Ziel dieser Erhebung ist es, erkennen zu können, wie (un)ausgewogen<br />
dieser Haushalt ist, welche möglichen Schwachstellen er hat (z.B. unsinnige Versicherungsverhältnisse,<br />
hohe Ausgaben für Rauchen, teure „Extras“) und wie es <strong>bei</strong> dieser Konstellation überhaupt um die<br />
Rückzahlungsfähigkeit bestellt ist. Dem Schuldner, der häufig diverse Kleinstratenzahlungen vereinbart<br />
(und dann doch nicht einhalten kann), soll hier<strong>bei</strong> realistisch aufgezeigt werden, wie es um seine<br />
tatsächlichen Möglichkeiten steht. Dies kann im Einzelfall für den Betroffenen ernüchternd, aber auch<br />
entlastend sein (z.B. wenn auch ein Außenstehender anerkennt, dass <strong>bei</strong> Bezug von ALG II i.d.R.<br />
keine Kreditraten mehr zurückgeführt werden können und müssen). Wenn keine Rücklagen mehr<br />
bestehen (oder durch Nachhaken des Beraters „entdeckt“ werden), Einsparpotentiale bereits ausgeschöpft<br />
sind oder keine Einkommenssteigerung durch einen Nebenjob möglich ist, bleibt oft die bittere<br />
Erkenntnis, dass ein ständiges „Löcher-Stopfen“ wie bisher nicht weiterhilft. Haben Schuldner langfristig<br />
über ihre Verhältnisse gelebt, muss oft auch prinzipiell die Frage nach der Machbarkeit von Konsumwünschen<br />
gestellt werden.<br />
Der zweite Beratungsstrang liegt in der Analyse der Schuldverhältnisse. Dies hört sich sehr einfach<br />
an, entpuppt sich aber im Ar<strong>bei</strong>tsalltag oft als schwieriger als gedacht. Einige Schuldner kommen zwar<br />
mit der deutlichen Erwartung, ein Insolvenzverfahren anzustreben, wissen allerdings nicht mehr, wer<br />
eigentlich ihre Gläubiger sind, da ihre Unterlagen im Laufe der Zeit „verloren gegangen“ sind. Andere<br />
wiederum verfügen zwar Schriftverkehr en masse, aber dieser ist völlig unsortiert und teils noch in<br />
geschlossenen Briefkuverts oder durchmischt mit Werbebriefen. Nicht jeder ist sich darüber klar, was<br />
eigentlich unter „Verschuldung“ zu verstehen ist. So erachten manche Personen ein bis zum<br />
Dispolimit ausgereiztes Girokonto oder noch laufende Versandhausraten nicht als Schulden (ebenso<br />
verhält es sich umgekehrt z.B. auch <strong>bei</strong> Rücklagen in Form von Lebensversicherungen, deren tatsächlicher<br />
Rückzahlungswert nur den wenigsten bekannt ist). Bevor also Einzelregulierungen oder ein<br />
mögliches Insolvenzverfahren erwogen werden, müssen die Berater mit den Betroffenen erst einmal<br />
die konkrete Verschuldungssituation abklären. Da<strong>bei</strong> ist auch genau zu prüfen, ob nicht Rückstände<br />
<strong>bei</strong> der Miete oder <strong>bei</strong>m Stromanbieter bestehen, welche (ebenso wie die Rückzahlung von Geldstra-<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/2