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Komorbidität bei Pathologischem Glücksspiel - Landesstelle ...

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dung häufig weitere Probleme verursacht (z.B. in der Ehe, am Ar<strong>bei</strong>tsplatz, <strong>bei</strong> der Teilnahme am<br />

kulturellen Leben) und gravierende Selbstwert- und Statusprobleme zur Folge haben kann. Der von<br />

den Gläubigern <strong>bei</strong> der Forderungs<strong>bei</strong>treibung ausgeübte Druck sowie die Konfrontation mit gerichtlichen<br />

Schreiben lösen zusätzlich stark belastende Verunsicherungen und Ängste <strong>bei</strong> Schuldnern aus.<br />

Schuldnerberatung bedarf zur sozialpädagogischen Grundausbildung einer Vielzahl von juristischen<br />

und kaufmännischen Zusatzkenntnissen. Allerdings gibt es derzeit weder eine geregelte Ausbildungsordnung<br />

noch ein einheitliches Fortbildungskonzept. Auch sind die einzelnen Beratungsstellen personell<br />

unterschiedlich ausgestattet. Während z.B. im Flächenstaat Bayern viele kleine 1- oder 2-<br />

Personen-Einrichtungen dominieren, gibt es im dicht besiedelten NRW mehrere große Beratungsstellen<br />

mit Angeboten zu Prävention, Online-Beratung oder Ehrenamtlichen-Einsatz. Die finanzielle Förderung<br />

für den Bereich Schuldnerberatung wird über die jeweiligen Kommunen in Form einer Pauschalfinanzierung<br />

oder per Einzelfallabrechnung gewährleistet. Für die Finanzierung der Insolvenzberatung<br />

hingegen sind die jeweiligen Länderhaushalte zuständig, deren Fördersysteme entsprechend<br />

uneinheitlich sind. Die einzelnen Bundesländer legen auch die Voraussetzungen für die Anerkennung<br />

einer Insolvenzberatungsstelle fest. Meist wird eine bisherige dreijährige Berufserfahrung vorausgesetzt<br />

sowie die Sicherstellung einer juristischen Begleitung. Die Aufgabenstellung der Insolvenzberatungsstellen<br />

liegt in der Hilfe <strong>bei</strong> der Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches und<br />

<strong>bei</strong> der Antragstellung.<br />

Einen wesentlichen Teil der Schuldnerberatung nimmt (unabhängig von der evtl. später notwendigen<br />

Einleitung eines Insolvenzverfahrens) bereits am Anfang die Budgetanalyse ein, d.h. die monatlichen<br />

Einnahmen und Ausgaben des Schuldners werden gegenüber gestellt und der zum Lebensunterhalt<br />

verbleibende Teil ermittelt. Ziel dieser Erhebung ist es, erkennen zu können, wie (un)ausgewogen<br />

dieser Haushalt ist, welche möglichen Schwachstellen er hat (z.B. unsinnige Versicherungsverhältnisse,<br />

hohe Ausgaben für Rauchen, teure „Extras“) und wie es <strong>bei</strong> dieser Konstellation überhaupt um die<br />

Rückzahlungsfähigkeit bestellt ist. Dem Schuldner, der häufig diverse Kleinstratenzahlungen vereinbart<br />

(und dann doch nicht einhalten kann), soll hier<strong>bei</strong> realistisch aufgezeigt werden, wie es um seine<br />

tatsächlichen Möglichkeiten steht. Dies kann im Einzelfall für den Betroffenen ernüchternd, aber auch<br />

entlastend sein (z.B. wenn auch ein Außenstehender anerkennt, dass <strong>bei</strong> Bezug von ALG II i.d.R.<br />

keine Kreditraten mehr zurückgeführt werden können und müssen). Wenn keine Rücklagen mehr<br />

bestehen (oder durch Nachhaken des Beraters „entdeckt“ werden), Einsparpotentiale bereits ausgeschöpft<br />

sind oder keine Einkommenssteigerung durch einen Nebenjob möglich ist, bleibt oft die bittere<br />

Erkenntnis, dass ein ständiges „Löcher-Stopfen“ wie bisher nicht weiterhilft. Haben Schuldner langfristig<br />

über ihre Verhältnisse gelebt, muss oft auch prinzipiell die Frage nach der Machbarkeit von Konsumwünschen<br />

gestellt werden.<br />

Der zweite Beratungsstrang liegt in der Analyse der Schuldverhältnisse. Dies hört sich sehr einfach<br />

an, entpuppt sich aber im Ar<strong>bei</strong>tsalltag oft als schwieriger als gedacht. Einige Schuldner kommen zwar<br />

mit der deutlichen Erwartung, ein Insolvenzverfahren anzustreben, wissen allerdings nicht mehr, wer<br />

eigentlich ihre Gläubiger sind, da ihre Unterlagen im Laufe der Zeit „verloren gegangen“ sind. Andere<br />

wiederum verfügen zwar Schriftverkehr en masse, aber dieser ist völlig unsortiert und teils noch in<br />

geschlossenen Briefkuverts oder durchmischt mit Werbebriefen. Nicht jeder ist sich darüber klar, was<br />

eigentlich unter „Verschuldung“ zu verstehen ist. So erachten manche Personen ein bis zum<br />

Dispolimit ausgereiztes Girokonto oder noch laufende Versandhausraten nicht als Schulden (ebenso<br />

verhält es sich umgekehrt z.B. auch <strong>bei</strong> Rücklagen in Form von Lebensversicherungen, deren tatsächlicher<br />

Rückzahlungswert nur den wenigsten bekannt ist). Bevor also Einzelregulierungen oder ein<br />

mögliches Insolvenzverfahren erwogen werden, müssen die Berater mit den Betroffenen erst einmal<br />

die konkrete Verschuldungssituation abklären. Da<strong>bei</strong> ist auch genau zu prüfen, ob nicht Rückstände<br />

<strong>bei</strong> der Miete oder <strong>bei</strong>m Stromanbieter bestehen, welche (ebenso wie die Rückzahlung von Geldstra-<br />

PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/2

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