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Komorbidität bei Pathologischem Glücksspiel - Landesstelle ...

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Grundannahmen basieren. Da<strong>bei</strong> werden entweder Sie – im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen<br />

– selbst tätig oder die Schuldnerberatungsstelle wird für Sie mit den einzelnen Gläubigern verhandeln.<br />

Wichtig ist auch hier<strong>bei</strong>, dass die Verhandlungen und die jeweiligen Regulierungsschritte und<br />

-vorschläge eng mit Ihnen abgestimmt werden.<br />

Ihre persönlichen wirtschaftlichen und sozialen Existenzgrundlagen bleiben jederzeit gewahrt. Richtschnur<br />

für Ihre finanzielle Belastbarkeit sind die Pfändungsfreigrenzen und bietet so die Gewähr, dass<br />

Ihre Wohnung und Ihr Lebensunterhalt gesichert sind. Als mögliche Regulierungsmaßnahmen<br />

kommen in Frage:<br />

Stundung der Forderungen: Diese Maßnahme ist sinnvoll, wenn es sich nur um eine vorübergehende<br />

Zahlungsunfähigkeit handelt. Beispielsweise, wenn bereits fest steht, dass man in einigen<br />

Monaten wieder eine Ar<strong>bei</strong>tsstelle mit regelmäßigem Lohn oder Gehalt hat und daraus Zahlungen<br />

aufnehmen kann.<br />

Ratenzahlungsvereinbarungen: Ratenzahlungsvereinbarungen kommen in Frage, wenn ausreichendes<br />

Einkommen vorhanden ist, die ausstehenden Forderungen einschl. der laufenden Zinsen<br />

in einem überschaubaren Zeitraum zu tilgen.<br />

Forderungsnachlässe: Üblicherweise werden Forderungsnachlässe auch „Vergleiche" genannt.<br />

Hier<strong>bei</strong> verzichtet der Gläubiger aufgrund der besonderen Umstände im Einzelfall auf mehr oder<br />

weniger große Bestandteile seiner Forderung. Der Restbetrag wird entweder in Form einer einmaligen<br />

Zahlung (z.B. aus angesparten Mitteln, Zuwendungen von Verwandten/Bekannten, Stiftungsmitteln,<br />

Stiftungsdarlehen o.ä.) geleistet. Kommt eine einmalige Zahlung nicht in Frage, so<br />

kann der Forderungsbetrag zins- und kostenfrei festgeschrieben werden und ratenweise getilgt<br />

werden. Ob und in welcher Höhe und Form Vergleiche möglich sind, hängt von vielen individuellen<br />

Faktoren ab und kann nicht pauschalisiert werden. Alter der Forderung, Prognose der finanziellen<br />

Zukunftssituation des Schuldners, persönliche und soziale Situation und Prognose des<br />

Schuldners spielen hier eine große Rolle.<br />

Vollständiger Erlass der Forderung: Hier<strong>bei</strong> verzichtet der Gläubiger aufgrund einer entsprechenden<br />

finanziellen, persönlichen und sozialen Prognose des Schuldners auf seine Forderung.<br />

Vor allem <strong>bei</strong> Behörden und öffentlichen Stellen können Forderungen aufgrund von entsprechenden<br />

Vorschriften erlassen oder niedergeschlagen werden.<br />

Insolvenzberatung<br />

Falls Sie nach Ihrer heutigen wirtschaftlichen und sozialen Situation in den nächsten Jahren Ihre<br />

Schulden nicht werden zurückzahlen können, bietet sich Ihnen als eine mögliche Lösung das Insolvenzverfahren<br />

an. Hier stehen Ihnen entweder das Regelinsolvenzverfahren (für Selbstständige und<br />

unter bestimmten Umständen auch für ehemals Selbständige) oder das Verbraucherinsolvenzverfahren<br />

(für Verbraucherschuldner/innen und unter bestimmten Umständen wiederum auch für ehemals<br />

Selbständige) offen.<br />

Die Schuldnerberatungsstelle wird Sie, soweit sie anerkannte Stelle nach der Insolvenzordnung ist,<br />

<strong>bei</strong> der Durchführung des notwendigen außergerichtlichen Einigungsversuches und ggfs. <strong>bei</strong> der Antragstellung<br />

unterstützen bzw. ihn für Sie ganz/teilweise durchführen. Auch während des Insolvenzverfahrens<br />

und der anschließenden Wohlverhaltensperiode wird man Sie <strong>bei</strong> Fragen und Problemen<br />

beraten und unterstützen.<br />

PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/6

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