Komorbidität bei Pathologischem Glücksspiel - Landesstelle ...
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Grundannahmen basieren. Da<strong>bei</strong> werden entweder Sie – im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen<br />
– selbst tätig oder die Schuldnerberatungsstelle wird für Sie mit den einzelnen Gläubigern verhandeln.<br />
Wichtig ist auch hier<strong>bei</strong>, dass die Verhandlungen und die jeweiligen Regulierungsschritte und<br />
-vorschläge eng mit Ihnen abgestimmt werden.<br />
Ihre persönlichen wirtschaftlichen und sozialen Existenzgrundlagen bleiben jederzeit gewahrt. Richtschnur<br />
für Ihre finanzielle Belastbarkeit sind die Pfändungsfreigrenzen und bietet so die Gewähr, dass<br />
Ihre Wohnung und Ihr Lebensunterhalt gesichert sind. Als mögliche Regulierungsmaßnahmen<br />
kommen in Frage:<br />
Stundung der Forderungen: Diese Maßnahme ist sinnvoll, wenn es sich nur um eine vorübergehende<br />
Zahlungsunfähigkeit handelt. Beispielsweise, wenn bereits fest steht, dass man in einigen<br />
Monaten wieder eine Ar<strong>bei</strong>tsstelle mit regelmäßigem Lohn oder Gehalt hat und daraus Zahlungen<br />
aufnehmen kann.<br />
Ratenzahlungsvereinbarungen: Ratenzahlungsvereinbarungen kommen in Frage, wenn ausreichendes<br />
Einkommen vorhanden ist, die ausstehenden Forderungen einschl. der laufenden Zinsen<br />
in einem überschaubaren Zeitraum zu tilgen.<br />
Forderungsnachlässe: Üblicherweise werden Forderungsnachlässe auch „Vergleiche" genannt.<br />
Hier<strong>bei</strong> verzichtet der Gläubiger aufgrund der besonderen Umstände im Einzelfall auf mehr oder<br />
weniger große Bestandteile seiner Forderung. Der Restbetrag wird entweder in Form einer einmaligen<br />
Zahlung (z.B. aus angesparten Mitteln, Zuwendungen von Verwandten/Bekannten, Stiftungsmitteln,<br />
Stiftungsdarlehen o.ä.) geleistet. Kommt eine einmalige Zahlung nicht in Frage, so<br />
kann der Forderungsbetrag zins- und kostenfrei festgeschrieben werden und ratenweise getilgt<br />
werden. Ob und in welcher Höhe und Form Vergleiche möglich sind, hängt von vielen individuellen<br />
Faktoren ab und kann nicht pauschalisiert werden. Alter der Forderung, Prognose der finanziellen<br />
Zukunftssituation des Schuldners, persönliche und soziale Situation und Prognose des<br />
Schuldners spielen hier eine große Rolle.<br />
Vollständiger Erlass der Forderung: Hier<strong>bei</strong> verzichtet der Gläubiger aufgrund einer entsprechenden<br />
finanziellen, persönlichen und sozialen Prognose des Schuldners auf seine Forderung.<br />
Vor allem <strong>bei</strong> Behörden und öffentlichen Stellen können Forderungen aufgrund von entsprechenden<br />
Vorschriften erlassen oder niedergeschlagen werden.<br />
Insolvenzberatung<br />
Falls Sie nach Ihrer heutigen wirtschaftlichen und sozialen Situation in den nächsten Jahren Ihre<br />
Schulden nicht werden zurückzahlen können, bietet sich Ihnen als eine mögliche Lösung das Insolvenzverfahren<br />
an. Hier stehen Ihnen entweder das Regelinsolvenzverfahren (für Selbstständige und<br />
unter bestimmten Umständen auch für ehemals Selbständige) oder das Verbraucherinsolvenzverfahren<br />
(für Verbraucherschuldner/innen und unter bestimmten Umständen wiederum auch für ehemals<br />
Selbständige) offen.<br />
Die Schuldnerberatungsstelle wird Sie, soweit sie anerkannte Stelle nach der Insolvenzordnung ist,<br />
<strong>bei</strong> der Durchführung des notwendigen außergerichtlichen Einigungsversuches und ggfs. <strong>bei</strong> der Antragstellung<br />
unterstützen bzw. ihn für Sie ganz/teilweise durchführen. Auch während des Insolvenzverfahrens<br />
und der anschließenden Wohlverhaltensperiode wird man Sie <strong>bei</strong> Fragen und Problemen<br />
beraten und unterstützen.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/6