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Komorbidität bei Pathologischem Glücksspiel - Landesstelle ...

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2.2 Ablauf der Schuldnerberatung<br />

(gekürzter Beitrag, der direkt an die Ratsuchenden gerichtet ist, abgedruckt mit freundlicher<br />

Genehmigung von http://www.forum-schuldnerberatung.de)<br />

Terminvereinbarung<br />

Wenn Sie sich zu einer Schuldnerberatung entschlossen haben, weil Ihnen der Schuldenberg über<br />

den Kopf gewachsen ist und sie ohne Rat und Unterstützung nicht mehr weiterkommen, sollten Sie<br />

zunächst <strong>bei</strong> einer Schuldnerberatung telefonisch einen Termin vereinbaren. Ausdrücklich warnen wir<br />

vor den schwarzen Schafen die sich auf dem Markt der Schuldnerberatung tummeln – den gewerblichen<br />

Schuldenregulierern. Sie werben in Tageszeitungen, Anzeigenblättern, im Internet und im Videotext<br />

damit, <strong>bei</strong> Schuldenproblemen „kompetent, schnell, effizient, vertraulich und persönlich" zu helfen<br />

und weisen in der Regel darauf hin, dass ihre „Dienstleistungen" keine „Rechtsberatung" sind. Wenn<br />

Sie solche Anzeigen lesen: Hier ist äußerste Vorsicht geboten. Zu oft verbergen sich dahinter „Dienstleister",<br />

die für hohe Kosten nichts leisten.<br />

Wie nutze ich die Zeit bis zum Erstberatungsgespräch?<br />

Wenn Sie sich um einen Termin <strong>bei</strong> einer der gemeinnützigen und kostenlosen Schuldnerberatungsstellen<br />

bemühen, müssen Sie leider regelmäßig mit langen, manchmal monatelangen Wartezeiten<br />

Rechnen. Die meisten Beratungsstellen bieten deshalb neben den regulären Beratungsterminen Notfall-<br />

oder Kriseninterventionstermine und häufig auch telefonische Beratungszeiten an. Erkundigen Sie<br />

sich bereits <strong>bei</strong> Ihrer ersten Kontaktaufnahme mit der Schuldnerberatungsstelle, ob die Schuldnerberatungsstelle<br />

solche Termine anbietet.<br />

Auf jeden Fall kann man in der Wartezeit die Forderungsunterlagen sortieren, vervollständigen und<br />

ggfs. aktualisieren. Evtl. ist es auch sinnvoll, Gläubiger auf den ausstehenden Erstgesprächstermin<br />

hinzuweisen und solange eine Stundung vorschlagen. Sinnvoll ist es auch, sich einen genauen Überblick<br />

über seine Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen.<br />

Das Erstberatungsgespräch<br />

Das erste und mögliche weitere Gespräche mit der Schuldnerberatung dienen hauptsächlich dazu<br />

einen möglichst genauen Überblick über die Verschuldungssituation zu gewinnen,<br />

einen Überblick über die Einnahme- und Ausgabesituation Ihres Haushaltes sowie der sonstigen<br />

finanziellen Situation zu erhalten,<br />

die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der Überschuldung kennenzulernen,<br />

die aktuelle Lebenssituation kennenzulernen,<br />

die Prüfung, ob existenzsichernde Maßnahmen und Vollstreckungsschutzmaßnahmen notwendig<br />

sind und Festlegung erster Beratungsschritte und –ziele<br />

Beratungsgrundsätze, Beratungsziele, Mitar<strong>bei</strong>t<br />

Vertraulichkeit /Verschwiegenheit: Die Beratung findet in einem geschützten Rahmen statt. Die<br />

Beteiligung und Zustimmung des Ratsuchenden an allen Entscheidungen und Verfahren wird garantiert.<br />

Ohne ausdrückliche Zustimmung des Ratsuchenden im Einzelfall werden keine Informationen<br />

an Dritte weitergegeben. Weder über die Beratung als solche, noch über die Inhalte der Beratung.<br />

Zu Beginn der Beratung wird mit dem Ratsuchenden besprochen, welche Informationen<br />

ggfs. an wen weitergegeben werden.<br />

Freiwilligkeit: Die Ratsuchenden müssen das Angebot einer ganzheitlich umfassenden Schuldnerberatung<br />

freiwillig nachfragen. Das schließt eine Zwangsberatung oder die Verknüpfung anderer<br />

Leistungen mit der Inanspruchnahme von Schuldnerberatung aus.<br />

PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/4

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