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Komorbidität bei Pathologischem Glücksspiel - Landesstelle ...

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Informationen<br />

Spielersperren<br />

o Eine Spielersperre ist nicht durchführbar, da sich jede Person auf dem Gelände aufhalten<br />

kann, auch wenn sie nicht wetten möchte. Da das Gelände der Rennbahnen sehr groß<br />

(50 Hektar) ist, ist es zudem nicht möglich, Kontrollen durchzuführen<br />

o In extremen Fällen kann ein Hausverbot erlassen werden<br />

Anzahl der Besucher<br />

o min. 500, Max. 30.000 Personen<br />

o im Durchschnitt 4.000-5.000<br />

Beliebtestes Spiel<br />

o Dreierwette<br />

o 50% des Gesamtumsatzes<br />

Umsatz<br />

o Pro Jahr etwa 39 Mio. €<br />

o 1994: 143,7 Mio. €<br />

Im Ausland existieren mehr Wettorte, z.B. in Frankreich<br />

In Deutschland können auch ausländische Rennen bewettet werden<br />

Lediglich Reitsportveranstaltungen können nicht bewettet werden<br />

Das richtige Tippen einer Wette verlangt, dass man mitdenkt. Man läuft jedoch auch Gefahr, dass<br />

man sich zu sehr darauf verlässt, dass man die Chancen richtig/gut beurteilen kann<br />

Das Suchtpotential für Pferdewetten ist gering, da nur an 110 Tagen in Deutschland Rennen laufen<br />

(1.500 Rennen im Jahr)<br />

Pferdewetten sind vom <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrag nicht betroffen. Sie zählen als Geschicklichkeitsspiel,<br />

da es klare Favoriten gibt und Alter, Körperbau etc. der Pferde <strong>bei</strong>m Rennen eine Rolle<br />

spielen. Aus diesem Grund ist das Bewetten von Pferderennen im Internet nicht verboten<br />

Die Teilnehmer an Galopp- und Trabrennen sind zum Sieg verpflichtet<br />

Spielteilnahme<br />

Ab 18 Jahren<br />

Kontrollen werden jedoch nur nach Augenschein vorgenommen<br />

PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 3/19

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