30.11.2012 Aufrufe

Komorbidität bei Pathologischem Glücksspiel - Landesstelle ...

Komorbidität bei Pathologischem Glücksspiel - Landesstelle ...

Komorbidität bei Pathologischem Glücksspiel - Landesstelle ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

dieser Bonus auf 15 %. Das heißt Sie haben ab jetzt mehr Geld zur freien Verfügung. Wurden Ihnen<br />

die Verfahrenskosten gestundet, so wird vom Gericht geprüft, ob der Motivationsrabatt zunächst zu<br />

Begleichung der Gerichts- und Treuhänderkosten einbehalten wird.<br />

19. Versagungsgründe – was ist das?<br />

Die Gläubiger können Versagungsgründe geltend machen, so dass dem Schuldner die Restschuld<br />

nicht erlassen wird. Versagungsgründe können sein:<br />

Der Schuldner ist wegen Konkursbetrug oder Gläubigerbegünstigung rechtskräftig verurteilt;<br />

er/ sie hat in den letzten drei Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht um<br />

Sozialleistungen zu erhalten, Steuern zu vermeiden oder einen Kredit zu bekommen.<br />

Er/sie hat falsche Angaben über seine/ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht oder Auskunfts-<br />

und Mitwirkungspflichten verletzt.<br />

Ihm/ihr ist in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Verbraucherinsolvenz bereits einmal<br />

Restschuldbefreiung erteilt oder versagt worden.<br />

20. Welche Schulden betrifft die Schuldenbefreiung?<br />

Nach erfolgreichem Verfahren sind Ihnen alle aufgelisteten Forderungen erlassen.<br />

Die Schuldenbefreiung gilt nicht für neue Schulden, Buß-, Ordnungs- und Zwangsgelder. Forderungen<br />

z.B. wegen Schadenersatz oder Schmerzensgeld, Kreditbetrug oder Unterhaltspflichtverletzung bleiben<br />

auch bestehen.<br />

TIPP: Steuerschulden können, auch <strong>bei</strong> Steuerhinterziehung, in das Verbraucherinsolvenzverfahren<br />

einbezogen werden.<br />

21. Familienmitglieder haben für mich gebürgt – können sie auch von der Restschuldbefreiung<br />

profitieren?<br />

Durch das Verfahren kann ausschließlich die Person vom Verbraucherinsolvenzverfahren profitieren,<br />

die es beantragt hat. Dies bedeutet, dass wiewohl Sie die Restschuldbefreiung erlangt haben, der<br />

Gläubiger von Ihren Bürgen und Mitschuldnern den vollen Betrag verlangen kann. Familienmitglieder,<br />

die als Bürgen oder Mitschuldner eingetreten sind, müssen ein eigenes Verfahren durchlaufen.<br />

TIPP: Hat Ihr Ehepartner für Sie gebürgt, so wird er/sie nicht automatisch in das Verfahren mit einbezogen.<br />

Denken Sie daran, dass er/sie einen eigenen Antrag stellt. Sonst könnte es sein, dass zwar<br />

Sie von Ihren Schulden befreit werden, ihr Partner aber vor einem Schuldenberg steht.<br />

22. Mahn- und Vollstreckungsbescheid erst nach Einspruchsfrist gefunden. Was nun?<br />

Nachdem Sie sich zu dem Zeitpunkt der Zustellung im Urlaub befunden haben, haben Sie die Einspruchsfrist<br />

unverschuldet versäumt. Daher beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem Sie den Bescheid in<br />

Ihren Händen halten, eine neue zwei Wochen Frist zu laufen, innerhalb derer Sie sich an das Amtsgericht<br />

bzw. die Kammer des Amtsgerichts wenden, <strong>bei</strong> dem/der das streitige Verfahren behandelt wurde<br />

und mitteilen, weshalb Sie die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt haben. Sie müssen die sog.<br />

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (vgl. §§ 233 ff. BGB). Dieser Antrag wird deshalb<br />

so bezeichnet, weil Sie <strong>bei</strong> erfolgreichem Antrag wieder in den vorherigen Stand zurückversetzt werden,<br />

d.h. als ob Sie die Einspruchsfrist noch nicht versäumt hätten. Es ist sinnvoll, gleichzeitig mit<br />

diesem Antrag auch den Einspruch einzulegen, denn teilt das Gericht Ihre Auffassung, dass die Fristversäumnis<br />

nicht verschuldet war, dann kann der Einspruch gleich mit behandelt werden und Sie sparen<br />

sich ein weiteres Gerichtsschreiben.<br />

PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!