Komorbidität bei Pathologischem Glücksspiel - Landesstelle ...
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Ein Beratungsschein, der vom Amtsgericht ausgestellt wird, ermöglicht Ihnen Beratung durch den<br />
Anwalt Ihres Vertrauens für 10 € Eigenanteil.<br />
11. Wie gehe ich mit einem Mahnbescheid um?<br />
Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten, haben Sie zwei Wochen Zeit, Widerspruch oder Teilwiderspruch<br />
einzulegen. Dies kann z.B. aufgrund zu hoher Verzugszinsen oder unberechtigter Inkassokosten<br />
der Fall sein. Sie müssen Ihren Einspruch zwar nicht begründen, sollten das aber besser tun. Das<br />
ausgefüllte Widerspruchsformular (liegt dem Mahnbescheid <strong>bei</strong>) senden Sie unterschrieben an das<br />
Amtsgericht zurück. Sollten Unklarheiten auftreten, wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle<br />
oder einen Rechtsanwalt. Ist der Mahnbescheid rechtmäßig, ist ein Widerspruch sinnlos. Sie halsen<br />
sich dadurch nur zusätzliche Kosten auf!<br />
12. Wie verhalte ich mich dem Gerichtsvollzieher gegenüber?<br />
Sollte <strong>bei</strong> Ihnen der Gerichtsvollzieher erscheinen, der Ihr Eigentum pfänden will, müssen Sie diesen<br />
grundsätzlich nicht in Ihre Wohnung lassen. Allerdings sollten Sie beachten, dass <strong>bei</strong> Verweigerung<br />
oder mehrfachem Nichtantreffen trotz Ankündigung des Besuchs ein Durchsuchungsbefehl beantragt<br />
werden kann.<br />
13. Muss ich während der Insolvenz ohne Bankkonto leben?<br />
Ohne eigenes Konto sind Sie nur ein „halber" Mensch. Auch den Banken ist dies bewusst und deshalb<br />
haben sie sich dazu verpflichtet, Konten auf Guthabenbasis, auch Jedermannkonto genannt, zu führen.<br />
So gehen Sie vor: Beantragen Sie ein Konto auf Guthabenbasis, <strong>bei</strong> dem kein Dispo, d.h. keine<br />
Kontoüberziehung erlaubt ist. Schreiben Sie auf den Kontoeröffnungsantrag mit der Hand „Bitte keine<br />
Überziehung oder Dispo einräumen". Die Kopie des Antrags ist Ihr Beleg dafür, dass Sie sich ordnungsgemäß<br />
verhalten haben.<br />
14. Stehe ich nach der Pfändung ohne Hausrat da?<br />
Das müssen Sie nicht befürchten. Persönliche Gebrauchsgegenstände oder Hausrat sind nicht pfändbar.<br />
So ist ein Fernsehgerät (pro Haushalt) nicht pfändbar, sollte Ihr Fernsehgerät allerdings sehr<br />
wertvoll sein kann der Gerichtsvollzieher eine Austauschpfändung anordnen. Dann wird z.B. Ihr Plasma-TV<br />
im Wert von 5.000 € gepfändet und Sie erhalten ein Standard-Röhren-TV-Gerät. Auch ein<br />
Radiogerät ist grundsätzlich unpfändbar, es sei denn, dem Schuldner steht außerdem ein Fernsehgerät<br />
zur Verfügung. Videokamera oder Hifi-Anlage müssen aber dran glauben. Einen Kühlschrank halten<br />
die meisten Gerichte für unpfändbar. Eine Kühltruhe ist pfändbar, wenn ein Kühlschrank vorhanden<br />
ist. Überhaupt sind Haushaltsgegenstände nur pfändbar, wenn es sich um Luxus-Gegenstände<br />
handelt. Alles, was für eine bescheidene Lebensführung notwendig ist, darf der Schuldner behalten.<br />
Gegenstände, die Sie beruflich benötigen, sind nicht pfändbar; das gilt sowohl für das Auto, als auch<br />
für den Computer, wenn man diesen für seinen Broterwerb benötigt. Kann der Schuldner ebenso gut<br />
mit Bus oder Bahn zur Ar<strong>bei</strong>t fahren, darf der Gerichtsvollzieher pfänden. Austauschpfändungen kann<br />
der Gerichtsvollzieher auch <strong>bei</strong>m Auto vornehmen, das bedeutet, dass er Luxus-<br />
Gebrauchsgegenstände durch durchschnittliche Gebrauchsgüter ersetzen kann (VW statt Porsche).<br />
15. Wie viel Lohn darf gepfändet werden?<br />
Diese Teile Ihres Lohns/Gehalts sind unpfändbar: die Hälfte der Bruttoüberstundenvergütung und des<br />
Weihnachtsgeldes (bis 500 €), zusätzliches Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Spesen und sonstige Aufwandsentschädigungen,<br />
sowie Gefahren-, Schmutz-, Erschwerniszulagen und Treueprämien. Unpfändbar<br />
sind auch Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung, Grundrente,<br />
Kinder- und Wohngeld, Studien<strong>bei</strong>hilfen, Sterbe- und Gnadenbezüge, Blindenzulagen. Ab einem<br />
monatlichen Nettoeinkommen von 990 € darf gepfändet werden. Bei Schuldnern, die für eine Person<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/12