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Komorbidität bei Pathologischem Glücksspiel - Landesstelle ...

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Ein Beratungsschein, der vom Amtsgericht ausgestellt wird, ermöglicht Ihnen Beratung durch den<br />

Anwalt Ihres Vertrauens für 10 € Eigenanteil.<br />

11. Wie gehe ich mit einem Mahnbescheid um?<br />

Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten, haben Sie zwei Wochen Zeit, Widerspruch oder Teilwiderspruch<br />

einzulegen. Dies kann z.B. aufgrund zu hoher Verzugszinsen oder unberechtigter Inkassokosten<br />

der Fall sein. Sie müssen Ihren Einspruch zwar nicht begründen, sollten das aber besser tun. Das<br />

ausgefüllte Widerspruchsformular (liegt dem Mahnbescheid <strong>bei</strong>) senden Sie unterschrieben an das<br />

Amtsgericht zurück. Sollten Unklarheiten auftreten, wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle<br />

oder einen Rechtsanwalt. Ist der Mahnbescheid rechtmäßig, ist ein Widerspruch sinnlos. Sie halsen<br />

sich dadurch nur zusätzliche Kosten auf!<br />

12. Wie verhalte ich mich dem Gerichtsvollzieher gegenüber?<br />

Sollte <strong>bei</strong> Ihnen der Gerichtsvollzieher erscheinen, der Ihr Eigentum pfänden will, müssen Sie diesen<br />

grundsätzlich nicht in Ihre Wohnung lassen. Allerdings sollten Sie beachten, dass <strong>bei</strong> Verweigerung<br />

oder mehrfachem Nichtantreffen trotz Ankündigung des Besuchs ein Durchsuchungsbefehl beantragt<br />

werden kann.<br />

13. Muss ich während der Insolvenz ohne Bankkonto leben?<br />

Ohne eigenes Konto sind Sie nur ein „halber" Mensch. Auch den Banken ist dies bewusst und deshalb<br />

haben sie sich dazu verpflichtet, Konten auf Guthabenbasis, auch Jedermannkonto genannt, zu führen.<br />

So gehen Sie vor: Beantragen Sie ein Konto auf Guthabenbasis, <strong>bei</strong> dem kein Dispo, d.h. keine<br />

Kontoüberziehung erlaubt ist. Schreiben Sie auf den Kontoeröffnungsantrag mit der Hand „Bitte keine<br />

Überziehung oder Dispo einräumen". Die Kopie des Antrags ist Ihr Beleg dafür, dass Sie sich ordnungsgemäß<br />

verhalten haben.<br />

14. Stehe ich nach der Pfändung ohne Hausrat da?<br />

Das müssen Sie nicht befürchten. Persönliche Gebrauchsgegenstände oder Hausrat sind nicht pfändbar.<br />

So ist ein Fernsehgerät (pro Haushalt) nicht pfändbar, sollte Ihr Fernsehgerät allerdings sehr<br />

wertvoll sein kann der Gerichtsvollzieher eine Austauschpfändung anordnen. Dann wird z.B. Ihr Plasma-TV<br />

im Wert von 5.000 € gepfändet und Sie erhalten ein Standard-Röhren-TV-Gerät. Auch ein<br />

Radiogerät ist grundsätzlich unpfändbar, es sei denn, dem Schuldner steht außerdem ein Fernsehgerät<br />

zur Verfügung. Videokamera oder Hifi-Anlage müssen aber dran glauben. Einen Kühlschrank halten<br />

die meisten Gerichte für unpfändbar. Eine Kühltruhe ist pfändbar, wenn ein Kühlschrank vorhanden<br />

ist. Überhaupt sind Haushaltsgegenstände nur pfändbar, wenn es sich um Luxus-Gegenstände<br />

handelt. Alles, was für eine bescheidene Lebensführung notwendig ist, darf der Schuldner behalten.<br />

Gegenstände, die Sie beruflich benötigen, sind nicht pfändbar; das gilt sowohl für das Auto, als auch<br />

für den Computer, wenn man diesen für seinen Broterwerb benötigt. Kann der Schuldner ebenso gut<br />

mit Bus oder Bahn zur Ar<strong>bei</strong>t fahren, darf der Gerichtsvollzieher pfänden. Austauschpfändungen kann<br />

der Gerichtsvollzieher auch <strong>bei</strong>m Auto vornehmen, das bedeutet, dass er Luxus-<br />

Gebrauchsgegenstände durch durchschnittliche Gebrauchsgüter ersetzen kann (VW statt Porsche).<br />

15. Wie viel Lohn darf gepfändet werden?<br />

Diese Teile Ihres Lohns/Gehalts sind unpfändbar: die Hälfte der Bruttoüberstundenvergütung und des<br />

Weihnachtsgeldes (bis 500 €), zusätzliches Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Spesen und sonstige Aufwandsentschädigungen,<br />

sowie Gefahren-, Schmutz-, Erschwerniszulagen und Treueprämien. Unpfändbar<br />

sind auch Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung, Grundrente,<br />

Kinder- und Wohngeld, Studien<strong>bei</strong>hilfen, Sterbe- und Gnadenbezüge, Blindenzulagen. Ab einem<br />

monatlichen Nettoeinkommen von 990 € darf gepfändet werden. Bei Schuldnern, die für eine Person<br />

PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/12

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