Komorbidität bei Pathologischem Glücksspiel - Landesstelle ...
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unterhaltspflichtig sind, erhöht sich der Betrag auf 1.360 €, <strong>bei</strong> zwei Personen 1.570 €, vier Personen<br />
1.980 €, <strong>bei</strong> fünf und mehr Personen gilt der Höchstsatz von 2.190 €.<br />
TIPP: Lassen Sie sich die unpfändbaren Sonderzulagen bar oder per Barscheck auszahlen und zahlen<br />
Sie diese direkt zur Existenzsicherung (Miete, Energiekosten, Lebensmittel, etc.) auf ihr Guthabenkonto<br />
ein.<br />
Nicht gepfändet werden dürfen Einzahlungen für die Riester-Rente, betriebliche Leistungen für die<br />
Altersvorsorge und Beiträge für vermögenswirksame Leistungen (VL-Sparen). Pfändungsgeschützt ist<br />
auch für Schuldner zwischen 18-65 Jahren ein altersabhängiger Vorsorgebetrag in eine private Rentenversicherung.<br />
TIPP: Auch wenn Ihr Konto gepfändet wurde, muss die Bank Ihnen den gesamten Betrag empfangener<br />
Sozialleistungen auszahlen, allerdings nur innerhalb einer 7-Tage-Frist. Verwenden Sie diese<br />
Mittel unbedingt für Miete, Strom, Lebensmittel und Nebenkosten.<br />
16. Welche Pflichten habe ich in der Wohlverhaltensperiode?<br />
Während dieser sechs Jahre müssen Sie folgende Pflichten (sog. Obliegenheiten) erfüllen und dadurch<br />
beweisen, dass Sie ernsthaft an der Befriedigung der Gläubigerforderungen mitwirken:<br />
Angemessene oder zumutbare Erwerbstätigkeit oder ernsthafte Ar<strong>bei</strong>tssuche.<br />
Als zumutbar gilt Ar<strong>bei</strong>t nach den Anforderungen für Ar<strong>bei</strong>tslosengeld oder ALG II. Die Pflicht zur Erwerbstätigkeit<br />
entfällt <strong>bei</strong>: Personen über 65 Jahren, Erwerbsunfähigen, Erziehenden, und für die<br />
Dauer einer beruflichen Umschulung.<br />
Herausgabe von Vermögen.<br />
Erbschaften und Schenkungen anstelle einer Erbschaft müssen Sie zur Hälfte abführen. Geschenke<br />
und Lottogewinne dürfen Sie für sich behalten. Steuererstattungsbeträge müssen Sie auch nicht an<br />
Ihre Gläubiger weiterreichen, es sei denn das Finanzamt ist einer Ihrer Gläubiger.<br />
Wohnsitz- und Ar<strong>bei</strong>tsplatzwechsel mitteilen.<br />
Sie müssen den Treuhänder und das Gericht sofort informieren, wenn Sie umziehen oder wenn Sie<br />
eine neue Ar<strong>bei</strong>tsstelle antreten.<br />
Auskunft erteilen.<br />
Auf Verlangen müssen Sie dem Treuhänder oder dem Gericht Auskunft über Ihre Ar<strong>bei</strong>tsstelle oder<br />
Ar<strong>bei</strong>tssuche, Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen erteilen. Ihren Gläubigern gegenüber sind Sie jedoch<br />
nicht auskunftspflichtig.<br />
Treuhänderkosten erstatten.<br />
Der Treuhänder erhält aus den Pfandbeträgen, die an ihn abgeführt werden, seine Vergütung. Diese<br />
Kosten können Ihnen auf Antrag gestundet werden. Erfüllen Sie diese Obliegenheiten, so wird Ihnen<br />
vom Gericht die Restschuldbefreiung erteilt. Verletzen Sie während der Wohlverhaltensperiode bewusst<br />
eine Ihrer Pflichten, so dass die Gläubiger weniger Geld erhalten, kann das Gericht die Restschuldbefreiung<br />
innerhalb eines Jahres widerrufen.<br />
TIPP: Rechnen Sie damit, dass Ihnen nicht wohlgesonnene Gläubiger Ihre Handlungen in der<br />
Wohlverhaltensperiode genau beobachten.<br />
17. Was geschieht, wenn ich keine Zahlungen an die Gläubiger leisten kann?<br />
Können Sie während der Wohlverhaltensperiode keine Zahlungen leisten, wird Ihnen dennoch am<br />
Ende der Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung erteilt, wenn Sie Ihre Schuldnerpflichten<br />
erfüllt haben.<br />
18. Was ist ein Motivationsrabatt?<br />
Ab dem 5. Jahr der Wohlverhaltensperiode erhält der Schuldner 10 % der vom Treuhänder durch<br />
Abtretung erlangten Gelder zusätzlich zu dem pfändungsfreien Betrag – den so genannten Motivationsrabatt;<br />
nach Ablauf des 5. Jahres (also ab dem 6. Jahr der Wohlverhaltensperiode) erhöht sich<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/13