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Stenographischer Bericht 227. Sitzung - Deutscher Bundestag

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22584<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode – <strong>227.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002<br />

Damit ist also auch die Einführung von Vorsorgewerten<br />

noch längst nicht vom Tisch.<br />

Wir wollen sicherstellen, dass die Beteiligung der<br />

Kommunen am Ausbau des Mobilfunknetzes klappt, dass<br />

sensible Antennenstandorte künftig ausgeklammert werden<br />

und dass die Information der Öffentlichkeit – besonders<br />

die der Anwohner – besser wird. Diesen Anspruch eines<br />

kontinuierlichen Monitoring wollen wir mit unserem<br />

Antrag deutlich unterstreichen. Unser Signal nach<br />

draußen ist: Wir bleiben dran. Der nächste <strong>Bundestag</strong><br />

wird sich wieder damit befassen – schon aus Gründen der<br />

Vorsorge.<br />

Detlef Parr (FDP): Zahlreiche Anfragen, Fachgespräche,<br />

Anhörungen haben eines gezeigt: Keine Fraktion<br />

in diesem Hohen Hause nimmt die möglichen Probleme,<br />

die mit der Aufstellung von Sendemasten und deren Standortwahl<br />

verbunden sein können, sowie eventuelle Gesundheitsgefahren<br />

beim Telefonieren mit Handy auf die<br />

leichte Schulter. Wir sind ja auch den landesweiten Bürgerinitiativen<br />

eine ernsthafte Beschäftigung mit diesem<br />

Thema schuldig. Der auch aus der Großen Anfrage der<br />

Union und unseren Kleinen Anfragen resultierende Antrag<br />

enthält eine Reihe von Forderungen, die wir unterstützen<br />

können. Vor allem ist es erfreulich, dass die<br />

Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber positiv herausgestellt<br />

und auf gesetzgeberische Maßnahmen verzichtet<br />

wird. Der aktuelle Blick in die Kommunen zeigt,<br />

dass öffentliche Diskussionen zunehmen und die sachliche<br />

Information eine zentrale Rolle spielt. Wir müssen die<br />

Sorgen der Bürger ernst nehmen. Wir dürfen aber vor dem<br />

Hintergrund wissenschaftlich nicht hinreichend belegter<br />

Studienergebnisse keine Ängste schüren. Ein gutes Beispiel<br />

für sachliche Aufklärung ist der Vorschlag der Mobilfunkbetreiber,<br />

ein Messstationennetz zu errichten, das<br />

sowohl fest als auch mobil die tatsächlichen Immissionen<br />

online und automatisch überwacht. Dieses Monitoring der<br />

elektromagnetischen Immissionen sollte in regelmäßigen<br />

Abständen veröffentlicht werden.<br />

Zum Qualitätssigel für strahlungsarme Handys: Es ist<br />

dann eine gute Sache, wenn damit Informationen verbunden<br />

sind, die den Nutzer auch erreichen und den Kauf und<br />

die Handhabung von Geräten beeinflussen. Unsere Frage,<br />

ob die Aussagekraft des SAR-Wertes beschränkt ist und<br />

allein als Grundlage für eine an Vorsorgegesichtspunkten<br />

orientierte Kaufentscheidung ausreicht, ist nicht zufriedenstellend<br />

beantwortet worden. Für die Vergabe des Labels<br />

sollten weitere Kriterien entwickelt werden, über die<br />

wir bei den Ausschussberatungen noch reden müssen.<br />

Auch die Zielrichtung und Methodik der Forschungsvorhaben<br />

müssen genauer definiert werden. Bei den Anhörungen<br />

zeigte sich, dass es vor allem an der Vergleichbarkeit<br />

vorliegender Studien mangelt. Es ist unseres<br />

Erachtens zu überlegen, ob mit der Vergabe neuer Forschungsaufträge<br />

die Weiterentwicklung bereits veröffentlichter<br />

Studien und von Wiederholungsstudien verbunden<br />

werden sollte. Ziel müssen konsistente Ergebnisse sein,<br />

die bessere Aufschlüsse über Verdachtsmomente möglicher<br />

Beeinträchtigung der Gesundheit erlauben.<br />

Wir dürfen das Problem der schnurlosen Telefone nach<br />

dem DECT-Standard nicht aus den Augen verlieren. Insbesondere<br />

die Hinweise von Kinderärzten, welche Folgen<br />

der Einfluss der gepulsten Felder auf Säuglinge und<br />

Kleinkinder haben kann, dürfen nicht unterschätzt werden.<br />

Spezielle Kinder-Studien können Aufschluss über<br />

diese wichtige Frage geben. Wie überhaupt bei allen Vorsorgemaßnahmen<br />

dem Schutz unserer Kinder und Jugendlichen<br />

besonderes Augenmerk geschenkt werden<br />

muss.<br />

Der vorliegende Antrag ist eine gute Grundlage für die<br />

Beratungen in den Ausschüssen.<br />

Gerhard Jüttemann (PDS): Kollegin Marlene<br />

Rupprecht von der SPD hat in ihrem zu Protokoll gegebenen<br />

Redebeitrag zum Thema Mobilfunkstrahlung im<br />

November gesagt, der dazu vorliegende PDS-Antrag gebe<br />

in vielen Punkten den aktuellen Diskussionsstand wieder.<br />

Ich würde Ihnen dieses Kompliment gern zurückgeben. Ich<br />

kann es aber nicht, weil der seit gestern vorliegende SPD-<br />

Antrag den aktuellen Diskussionsstand ausklammert.<br />

Sie beschränken sich darauf, die so genannte freiwillige<br />

Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber zu loben<br />

und deren Kontrolle anzukündigen. Dabei verbreiten Sie<br />

die Illusion, als könnten so die mit der Mobilfunkstrahlung<br />

verbundenen Probleme aus der Welt geschafft werden.<br />

Mit Vorsorgepolitik, wie es die Überschrift verspricht,<br />

hat Ihr Antrag jedenfalls nichts zu tun. Zur<br />

Vorsorge gehörte es nämlich mindestens, dass Sie die<br />

Grenzwerte absenken. Ich will Ihnen sagen, warum. Die<br />

gültigen Grenzwerte sind seit 1991 nicht verändert worden.<br />

Das heißt, der ihnen zugrunde liegende wissenschaftliche<br />

Kenntnisstand ist mehr als zehn Jahre alt und<br />

stammt aus einer Zeit vor der Einführung der digitalen<br />

Mobilfunknetze. Dennoch gibt es Konsens darüber,<br />

dass diese Grenzwerte vor konkret bekannten Risiken<br />

wie Schäden durch Erwärmung menschlichen Gewebes<br />

schützen.<br />

Vorsorgewerte hätten jedoch eine ganz andere Aufgabe.<br />

Sie sollten nicht vor erwiesenen, sondern vor nicht<br />

auszuschließenden Gefahren schützen. Gibt es solche Gefahren?<br />

In der Fachwelt wird das kaum noch bestritten.<br />

Selbst die Bundesregierung bejaht in ihrer Antwort auf die<br />

Große Anfrage der CDU/CSU diese Frage – ich zitiere –:<br />

Studien an Probanden schließen nicht aus, dass bei<br />

Einhaltung des Basisgrenzwertes von 2 Watt pro Kilogramm<br />

für die Teilkörperexposition das menschliche<br />

Gehirn in seinen physiologischen Reaktionen<br />

beeinflusst werden kann.<br />

Kollege Winfried Hermann von den Grünen hat im<br />

November in seinem Redebeitrag Folgendes festgestellt,<br />

ich zitiere:<br />

Weil der Umweltminister in dieser Sache längst tätig<br />

geworden ist und wir noch in den nächsten Monaten<br />

mit der Vorlage des Entwurfs einer novellierten<br />

26. Bundes-Immissionsschutzverordnung rechnen,<br />

werden wir dem Antrag der PDS nicht folgen.<br />

(C)<br />

(D)

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