Stenographischer Bericht 227. Sitzung - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode – <strong>227.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22591<br />
liche Verbesserung der Alterssicherung für vorzeitig ausscheidende<br />
Soldaten. Wir haben den Mobilitätszuschlag<br />
für Wehrpflichtige durch eine individuelle Berücksichtigung<br />
der tatsächlich entstehenden Aufwendungen verbessert<br />
und den heutigen Gegebenheiten angepasst.<br />
Lassen Sie mich gerade in Bezug auf die Bundeswehr<br />
doch noch einige zusätzliche Bemerkungen machen: Wir<br />
haben in dieser Legislaturperiode mehrfach die Thematik<br />
Bundeswehr auf der Tagesordnung gehabt. Wir haben die<br />
Situation der Bundeswehrbediensteten nachhaltig verbessert.<br />
Nicht nur die Anhebung der Altersteilzeitbezüge und<br />
die Regelung des Mobilitätszuschlags in diesem Gesetz,<br />
sondern auch die Abschaffung der Besoldungsgruppen<br />
A 1 und A 2 sowie erhebliche Verbesserungen in den Besoldungsgruppen<br />
A 9, A 12 und A 13 fallen hierunter. Darüber<br />
hinaus hat es noch eine Reihe von Verbesserungen<br />
und Veränderungen gegeben, die ich hier in allen Einzelheiten<br />
gar nicht aufführen will. Ich kann mich aber nicht<br />
erinnern, dass es in einer Legislaturperiode in der Vergangenheit<br />
so viele Verbesserungen für die Bundeswehr gegeben<br />
hat. Ich glaube, die Soldaten wissen das auch. Wer<br />
es nicht weiß oder nicht wissen will, es aber unbedingt<br />
wissen sollte, ist der Herr Gertz vom Deutschen Bundeswehrverband.<br />
Der hat aber wohl mehr damit zu tun, in unqualifizierter<br />
Form den Bundesverteidigungsminister zu<br />
diffamieren, als sich im Interesse seines Verbandes um<br />
diese Fakten zu kümmern und sie auch anzuerkennen.<br />
Der öffentliche Dienst ist motiviert, er leistet gute Arbeit<br />
und das wird in diesem Gesetzentwurf auch honoriert.<br />
Allerdings ist eines auch klar: In einer Zeit, in der unsere<br />
Gesellschaft sehr stark in Bewegung ist, muss sich auch<br />
der öffentliche Dienst bewegen, muss sich auch das Berufsbeamtentum<br />
erneuern. Starres Festhalten an den<br />
althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums<br />
bedeutet irgendwann auch dessen Ende. Nur ein modernes<br />
leistungsbezogenes Berufsbeamtentum garantiert seinen<br />
dauerhaften Fortbestand.<br />
Dieses heute vorgelegte Gesetz, dem wir, natürlich,<br />
weil es ein gutes Gesetz ist, zustimmen werden, zeigt<br />
wichtige Schritte in die richtige Richtung auf, ebnet den<br />
Weg für ein modernes Berufsbeamtentum. Deshalb sollten<br />
alle, die das Berufsbeamtentum erhalten wollen, diesem<br />
Gesetzentwurf zustimmen. Wir finden das Gesetz gut<br />
und die Opposition sollte dies auch tun.<br />
Meinrad Belle (CDU/CSU): Leistungsfeindlich, beamtenfeindlich,<br />
familienfeindlich – das war Ihr erster Entwurf<br />
eines Gesetzes zur Modernisierung der Besoldungsstruktur.<br />
Als reines Spargesetz zulasten der betroffenen<br />
Beamten wurde es auch von den Spitzenverbänden einhellig<br />
abgelehnt. Zu Denken gab Ihnen offenbar auch die<br />
eindeutige Ablehnung Ihres Entwurfs durch den Bundesrat.<br />
Unsere massive Kritik und die eindeutige Beanstandung<br />
durch die ganz überwiegende Zahl der Sachverständigen<br />
in der öffentlichen Anhörung führte nun bei Ihnen<br />
zu einer Kehrtwendung.<br />
Sie sind – was ich durchaus als positiv feststelle – auf<br />
den richtigen Weg zur Fortsetzung zur Reform des<br />
Dienstrechtes mit dem Ziel der leistungsfähigen und qualifizierten<br />
Weiterentwicklung des Berufsbeamtentums<br />
zurückgekehrt.<br />
Der im Änderungsantrag der Koalitionsparteien vom<br />
15. März 2002 enthaltene Verzicht auf die Einführung von<br />
Bezahlungsbandbreiten im gehobenen und höheren<br />
Dienst sowie der Verzicht auf die Streichung des Verheiratetenzuschlages<br />
wird von uns ausdrücklich begrüßt.<br />
Allerdings wäre aus unserer Sicht besonders wünschenswert<br />
gewesen, wenn Sie auch beim Versorgungsänderungsgesetz<br />
die notwendigen Konsequenzen aus dem Ergebnis<br />
der seinerzeitigen Anhörung gezogen hätten.<br />
Auch die im weiteren Änderungsantrag vorgesehenen<br />
Veränderungen und Verbesserungen zum Beispiel bei der<br />
Bundeswehr, den Stellenobergrenzen, der Leistungsstufe,<br />
Leistungsprämie und Leistungszulage sowie der Einführung<br />
des gesonderten Erschwerniszuschlages für<br />
Flugsicherheitsbegleiter usw. werden von uns mitgetragen.<br />
Die bereits im ursprünglichen Entwurf vorgesehene<br />
Einführung einer Zulage für die Wahrnehmung befristeter<br />
Funktionen wird von uns allerdings abgelehnt. Zulagen<br />
sollten – wie in unserem Dienstrechtsreformgesetz der<br />
letzten Legislaturperiode – generell abgebaut und nicht<br />
neu eingeführt werden. Die neue Zulage wird bereits jetzt<br />
schon als „Pressesprecherzulage“ betitelt und kann politisch<br />
missbraucht werden.<br />
Die Ausweitung auf alle Leiter öffentlicher Schulen<br />
– ohne Rücksicht auf Größe der Schule bzw. der Einstufung<br />
des Schulleiters – stößt jedoch bei uns auf erhebliche<br />
Bedenken. Die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums<br />
lassen nach unserer Auffassung nur die<br />
vorübergehende Besetzung herausgehobener Führungspositionen<br />
auf Zeit zu zur Überprüfung der Führungsqualifikation.<br />
Denn „ein guter Abteilungsleiter ist nicht<br />
automatisch ein guter Behördenleiter“. Die Führungsqualifikationen<br />
eines entsprechenden Bewerbers kann ich jederzeit<br />
im Konrektorenamt testen. Bedenken Sie: Welche<br />
Autorität hat ein auf Zeit eingesetzter Leiter oder Leiterin<br />
einer Grundschule in A 12 gegenüber Kollegen und Eltern?<br />
Welchen Einflussversuchen ist er ausgesetzt? Die<br />
innere Unabhängigkeit des Lebenszeitbeamten, eines der<br />
bestimmenden Merkmale des Berufsbeamtentums, wird<br />
schwer beeinträchtigt, ja beschädigt.<br />
Für gleichermaßen unmöglich halten wir die Einstufung<br />
von Amtsleitern von Teilen von Behörden der Gemeinden<br />
und Gemeindeverbände als Beamte auf Zeit.<br />
Welche „Führungsfunktionen“ übt zum Beispiel ein<br />
Amtsleiter in A 11 mit drei bzw. vier Mitarbeitern aus?<br />
Wie soll dieser arme Amtsleiter pflichtgemäß und unabhängig<br />
nach Recht und Gesetz arbeiten, wenn er sich ständig<br />
des Wohlwollens der unterschiedlichen Gemeinderatsfraktionen<br />
versichern muss?<br />
Die informierte und interessierte Öffentlichkeit beklagt<br />
zu Recht die immer stärker werdende Parteipolitisierung<br />
weiter öffentlicher Bereiche. Da können wir doch heute<br />
nicht ein neues Einfallstor sehenden Auges öffnen.<br />
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