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Stenographischer Bericht 227. Sitzung - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode – <strong>227.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22591<br />

liche Verbesserung der Alterssicherung für vorzeitig ausscheidende<br />

Soldaten. Wir haben den Mobilitätszuschlag<br />

für Wehrpflichtige durch eine individuelle Berücksichtigung<br />

der tatsächlich entstehenden Aufwendungen verbessert<br />

und den heutigen Gegebenheiten angepasst.<br />

Lassen Sie mich gerade in Bezug auf die Bundeswehr<br />

doch noch einige zusätzliche Bemerkungen machen: Wir<br />

haben in dieser Legislaturperiode mehrfach die Thematik<br />

Bundeswehr auf der Tagesordnung gehabt. Wir haben die<br />

Situation der Bundeswehrbediensteten nachhaltig verbessert.<br />

Nicht nur die Anhebung der Altersteilzeitbezüge und<br />

die Regelung des Mobilitätszuschlags in diesem Gesetz,<br />

sondern auch die Abschaffung der Besoldungsgruppen<br />

A 1 und A 2 sowie erhebliche Verbesserungen in den Besoldungsgruppen<br />

A 9, A 12 und A 13 fallen hierunter. Darüber<br />

hinaus hat es noch eine Reihe von Verbesserungen<br />

und Veränderungen gegeben, die ich hier in allen Einzelheiten<br />

gar nicht aufführen will. Ich kann mich aber nicht<br />

erinnern, dass es in einer Legislaturperiode in der Vergangenheit<br />

so viele Verbesserungen für die Bundeswehr gegeben<br />

hat. Ich glaube, die Soldaten wissen das auch. Wer<br />

es nicht weiß oder nicht wissen will, es aber unbedingt<br />

wissen sollte, ist der Herr Gertz vom Deutschen Bundeswehrverband.<br />

Der hat aber wohl mehr damit zu tun, in unqualifizierter<br />

Form den Bundesverteidigungsminister zu<br />

diffamieren, als sich im Interesse seines Verbandes um<br />

diese Fakten zu kümmern und sie auch anzuerkennen.<br />

Der öffentliche Dienst ist motiviert, er leistet gute Arbeit<br />

und das wird in diesem Gesetzentwurf auch honoriert.<br />

Allerdings ist eines auch klar: In einer Zeit, in der unsere<br />

Gesellschaft sehr stark in Bewegung ist, muss sich auch<br />

der öffentliche Dienst bewegen, muss sich auch das Berufsbeamtentum<br />

erneuern. Starres Festhalten an den<br />

althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums<br />

bedeutet irgendwann auch dessen Ende. Nur ein modernes<br />

leistungsbezogenes Berufsbeamtentum garantiert seinen<br />

dauerhaften Fortbestand.<br />

Dieses heute vorgelegte Gesetz, dem wir, natürlich,<br />

weil es ein gutes Gesetz ist, zustimmen werden, zeigt<br />

wichtige Schritte in die richtige Richtung auf, ebnet den<br />

Weg für ein modernes Berufsbeamtentum. Deshalb sollten<br />

alle, die das Berufsbeamtentum erhalten wollen, diesem<br />

Gesetzentwurf zustimmen. Wir finden das Gesetz gut<br />

und die Opposition sollte dies auch tun.<br />

Meinrad Belle (CDU/CSU): Leistungsfeindlich, beamtenfeindlich,<br />

familienfeindlich – das war Ihr erster Entwurf<br />

eines Gesetzes zur Modernisierung der Besoldungsstruktur.<br />

Als reines Spargesetz zulasten der betroffenen<br />

Beamten wurde es auch von den Spitzenverbänden einhellig<br />

abgelehnt. Zu Denken gab Ihnen offenbar auch die<br />

eindeutige Ablehnung Ihres Entwurfs durch den Bundesrat.<br />

Unsere massive Kritik und die eindeutige Beanstandung<br />

durch die ganz überwiegende Zahl der Sachverständigen<br />

in der öffentlichen Anhörung führte nun bei Ihnen<br />

zu einer Kehrtwendung.<br />

Sie sind – was ich durchaus als positiv feststelle – auf<br />

den richtigen Weg zur Fortsetzung zur Reform des<br />

Dienstrechtes mit dem Ziel der leistungsfähigen und qualifizierten<br />

Weiterentwicklung des Berufsbeamtentums<br />

zurückgekehrt.<br />

Der im Änderungsantrag der Koalitionsparteien vom<br />

15. März 2002 enthaltene Verzicht auf die Einführung von<br />

Bezahlungsbandbreiten im gehobenen und höheren<br />

Dienst sowie der Verzicht auf die Streichung des Verheiratetenzuschlages<br />

wird von uns ausdrücklich begrüßt.<br />

Allerdings wäre aus unserer Sicht besonders wünschenswert<br />

gewesen, wenn Sie auch beim Versorgungsänderungsgesetz<br />

die notwendigen Konsequenzen aus dem Ergebnis<br />

der seinerzeitigen Anhörung gezogen hätten.<br />

Auch die im weiteren Änderungsantrag vorgesehenen<br />

Veränderungen und Verbesserungen zum Beispiel bei der<br />

Bundeswehr, den Stellenobergrenzen, der Leistungsstufe,<br />

Leistungsprämie und Leistungszulage sowie der Einführung<br />

des gesonderten Erschwerniszuschlages für<br />

Flugsicherheitsbegleiter usw. werden von uns mitgetragen.<br />

Die bereits im ursprünglichen Entwurf vorgesehene<br />

Einführung einer Zulage für die Wahrnehmung befristeter<br />

Funktionen wird von uns allerdings abgelehnt. Zulagen<br />

sollten – wie in unserem Dienstrechtsreformgesetz der<br />

letzten Legislaturperiode – generell abgebaut und nicht<br />

neu eingeführt werden. Die neue Zulage wird bereits jetzt<br />

schon als „Pressesprecherzulage“ betitelt und kann politisch<br />

missbraucht werden.<br />

Die Ausweitung auf alle Leiter öffentlicher Schulen<br />

– ohne Rücksicht auf Größe der Schule bzw. der Einstufung<br />

des Schulleiters – stößt jedoch bei uns auf erhebliche<br />

Bedenken. Die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums<br />

lassen nach unserer Auffassung nur die<br />

vorübergehende Besetzung herausgehobener Führungspositionen<br />

auf Zeit zu zur Überprüfung der Führungsqualifikation.<br />

Denn „ein guter Abteilungsleiter ist nicht<br />

automatisch ein guter Behördenleiter“. Die Führungsqualifikationen<br />

eines entsprechenden Bewerbers kann ich jederzeit<br />

im Konrektorenamt testen. Bedenken Sie: Welche<br />

Autorität hat ein auf Zeit eingesetzter Leiter oder Leiterin<br />

einer Grundschule in A 12 gegenüber Kollegen und Eltern?<br />

Welchen Einflussversuchen ist er ausgesetzt? Die<br />

innere Unabhängigkeit des Lebenszeitbeamten, eines der<br />

bestimmenden Merkmale des Berufsbeamtentums, wird<br />

schwer beeinträchtigt, ja beschädigt.<br />

Für gleichermaßen unmöglich halten wir die Einstufung<br />

von Amtsleitern von Teilen von Behörden der Gemeinden<br />

und Gemeindeverbände als Beamte auf Zeit.<br />

Welche „Führungsfunktionen“ übt zum Beispiel ein<br />

Amtsleiter in A 11 mit drei bzw. vier Mitarbeitern aus?<br />

Wie soll dieser arme Amtsleiter pflichtgemäß und unabhängig<br />

nach Recht und Gesetz arbeiten, wenn er sich ständig<br />

des Wohlwollens der unterschiedlichen Gemeinderatsfraktionen<br />

versichern muss?<br />

Die informierte und interessierte Öffentlichkeit beklagt<br />

zu Recht die immer stärker werdende Parteipolitisierung<br />

weiter öffentlicher Bereiche. Da können wir doch heute<br />

nicht ein neues Einfallstor sehenden Auges öffnen.<br />

(C)<br />

(D)

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