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Stenographischer Bericht 227. Sitzung - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode – <strong>227.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22593<br />

Gesetzesbegründung der Bundesregierung heißt es mit<br />

entwaffnender Offenheit, dass in überbezahlten Ämterbereichen<br />

und wenn der Arbeitsmarkt abgesenkte Konditionen<br />

zulasse, die Eingangsbesoldung abgesenkt werden<br />

könne. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, zumal wir in<br />

allen in Betracht kommenden Berufsgängen Arbeitslosigkeit<br />

und Stellennot zu beklagen haben. Auch in diesem<br />

Punkt wird nach dem Prinzip „Aufgeschoben ist nicht<br />

aufgehoben“ mit einer Neuauflage in der nächsten Legislaturperiode<br />

zu rechnen sein, wenn man der rot-grünen<br />

Koalition die Chance dazu gibt. Hier ist keine bessere Einsicht<br />

am Werk, sondern nur der durchsichtige Versuch erkennbar,<br />

durch ein taktisches Manöver eine Niederlage im<br />

Bundesrat zu vermeiden.<br />

Die FDP-<strong>Bundestag</strong>sfraktion lehnt das Regierungsvorhaben<br />

auch in der abgespeckten Fassung ab. Es verbleiben<br />

genügend Regelungen, denen beim besten Willen<br />

nicht zugestimmt werden kann. Das gilt für die Übernahme<br />

von Ländervorschlägen aus der Bundesratsinitiative<br />

zur Fortsetzung der Dienstrechtsreform mit der Ausweitung<br />

der Befugnisse der Länder zur Einrichtung von<br />

Zeitbeamtenverhältnissen und den Wegfall von Vorgaben<br />

für Probebeamtenverhältnisse. Nur weil die Länder bei<br />

der von FDP und CDU/CSU durchgesetzten Dienstrechtsreform<br />

1997 für sich die Möglichkeit geschaffen haben,<br />

Zeitbeamtenverhältnisse für Führungspositionen<br />

einzurichten, ist das noch lange nicht gut. Was wirklich<br />

– und das zeigt gerade auch der Fall Jagoda – beabsichtigt<br />

ist, jedenfalls aber die Folge sein wird, das ist bei allem<br />

anderweitigen Wortgeklingel eine weitere Politisierung<br />

der Beamtenschaft. Dies lehnt die FDP-Fraktion ab. Wir<br />

brauchen ein innerlich unabhängiges Berufsbeamtentum,<br />

das der Loyalität verpflichtet ist und nicht nach der Wiederberufung<br />

in ein weiteres Zeitbeamtenverhältnis oder<br />

der endgültigen Übertragung des Amtes schielt. Unter<br />

dieser Voraussetzung ist es dann überhaupt nicht mehr<br />

hinnehmbar, wenn diese Politisierung bis in Beamtengruppen<br />

unterhalb der Ebene von Behördenchefs mit der<br />

Besoldung von leitenden Regierungsdirektoren getragen<br />

wird, bei Lehrern und Gemeindebeamten sogar bis A 12/<br />

A 11.<br />

Es gibt weitere Gründe für die Ablehnung des Gesetzes,<br />

so die unzureichende Flexibilisierung der Stellenobergrenzen.<br />

Die Länder können sich aus ihrer Verantwortung<br />

stehlen. Die vorgelegten Ergänzungen des<br />

Gesetzentwurfs zur Verbesserung in der Leistungsbezahlung<br />

sind unvollkommen und werden weitgehend in den<br />

Ländern leergehen. Richtig wäre, kleinliche bürokratische<br />

Beschränkungen strukturell zu beseitigen. Richtig<br />

wäre, sich allein auf eine anteilmäßige Begrenzung des<br />

Aufwandes für alle Leistungselemente am gesamten Besoldungsaufwand<br />

für die Beamten zu verständigen. Richtig<br />

wäre, die Länder, die bislang nichts oder zu wenig<br />

dafür getan hätten, die Leistungsbezahlung bei sich einzuführen<br />

oder beizubehalten, zur Leistungshonorierung<br />

zu verpflichten. Was einige Länder in diesem Zusammenhang<br />

tun, kann nur als Denaturierung der Dienstrechtsreform<br />

und Ausnutzung der betroffenen Beamten qualifiziert<br />

werden, weil sie die Einsparungen aus der Streckung<br />

der Gehälterskala nicht zurückgeben.<br />

Anderen Maßnahmen, zum Beispiel der Gewährung<br />

der Zulage für Polizeivollzugsbeamte als Flugsicherheitsbegleiter,<br />

stimmt die FDP ausdrücklich zu. Allerdings<br />

eine wichtige Anmerkung zum Verfahren: Bei dem immer<br />

wieder vom Innenministerium gewählten Weg der Änderung<br />

besoldungsrechtlicher Verordnungen durch Gesetz<br />

frage ich mich, ob nicht die diesbezüglichen Rechtsverordnungsermächtigungen<br />

überflüssig sind.<br />

Dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Fortsetzung<br />

der Dienstrechtsreform kann sich die FDP-<strong>Bundestag</strong>sfraktion<br />

nicht anschließen. Auch die von der Regierungskoalition<br />

nicht übernommenen Vorschläge sind abzulehnen.<br />

Weder sind Vorruhestandsregelungen auf breiter<br />

Front zurzeit akzeptabel noch können neue Stellenzulagen<br />

für die befristete Wahrnehmung von höherwertigen<br />

Tätigkeiten gerechtfertigt werden.<br />

Petra Pau (PDS): Die beiden heute zur Debatte und<br />

Abstimmung stehenden Gesetzeswerke sind symptomatisch<br />

für die handwerkliche Unfähigkeit der Koalition,<br />

schlüssige Gesetze vorzulegen und durch die parlamentarische<br />

Beratung zu bringen und gleichzeitig betroffenen<br />

Bevölkerungsgruppen den Sinn dieser Werke zu vermitteln.<br />

Sehen wir uns das Besoldungsstrukturgesetz an. Der<br />

Gesetzentwurf ist eines von 15 Leitprojekten des Programmes<br />

„Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ der<br />

Bundesregierung. Zur Umsetzung des Vorhabens „Moderner<br />

Staat“ sollte „auch das Besoldungsrecht zugunsten<br />

aller Dienstherren flexibilisiert werden. Es sollten deshalb<br />

bundeseinheitliche Vorgaben für die Beamtenbesoldung<br />

abgebaut und den Dienstherren größere Gestaltungsspielräume<br />

an die Hand gegeben werden“, um im Personalbereich<br />

differenzierter handeln zu können. Den Mitarbeitern<br />

sollten neue Perspektiven eröffnet und ihr Leistungswille<br />

gefördert werden.<br />

Nach Vorlage des Gesetzentwurfes gab es einen Sturm<br />

der Empörung unter den Betroffenen und durch die Gewerkschaften.<br />

Die Fraktion der PDS hat in einem Entschließungsantrag<br />

die Hauptkritiken der Gewerkschaften<br />

und Betroffenen aufgenommen und versucht, mit sinnvollen<br />

Änderungsvorschlägen das Gesetzeswerk zu verändern.<br />

Insbesondere wandten wir uns gegen die Aufhebung<br />

der einheitlichen Besoldungsordnung. Wir wollten<br />

die Anwendung der Zulagenregelung erleichtern und undurchschaubare<br />

Zulagenregelungen vermeiden. Der Verheiratetenzuschlag<br />

sollte vorerst aufrecht erhalten werden,<br />

da offensichtlich hier eine allgemeine Benachteiligung der<br />

betroffenen Familien bei Streichung einsetzen würde. Der<br />

Verheiratetenzuschlag ist in den vergangenen Jahrzehnten<br />

längst zu einem Bestandteil des monatlichen Einkommens<br />

geworden. Gleichwohl erkennen wir an, dass eine<br />

Reform hier notwendig ist, weil das Leben in Familien<br />

zwar bevorteilt werden sollte, aber nicht das bloße Verheiratetsein.<br />

Nun ereilte uns inzwischen die dritte Änderung des<br />

Koalitionsentwurfes. Inzwischen sieht der Gesetzestext<br />

nicht mehr die Streichung des Verheiratetenzuschlages<br />

vor. Dies ist einerseits schade; da somit gar kein neues<br />

Konzept vorliegt und die Frage nach der Anpassung an<br />

(C)<br />

(D)

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