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Stenographischer Bericht 227. Sitzung - Deutscher Bundestag

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Norbert Geis<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode – <strong>227.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002<br />

Das ist ein Zeichen dafür, dass Sie dem Volk nicht alles<br />

zutrauen. Insofern ist Ihr Gesetzentwurf nicht ganz plausibel<br />

und vielleicht auch nicht ganz glaubwürdig.<br />

Zweitens. Sie sollten ein wenig vorsichtiger mit dem<br />

umgehen, was in diesem Haus an Gesetzgebungsarbeit<br />

geleistet wird. Oft kann eine sehr komplizierte Materie<br />

erst nach mehreren Anhörungen, nach mehreren Debatten<br />

und Abwägungsprozessen sowie nach mehreren Gesprächen<br />

der <strong>Bericht</strong>erstatter im Ausschuss verabschiedet<br />

werden. Danach muss sie noch einmal im Plenum beraten<br />

und verabschiedet werden. So etwas ist – das werden Sie<br />

mir zugeben – in dem Meinungsbildungsprozess einer<br />

Volksinitiative natürlich nicht möglich. Sie können von<br />

der Bevölkerung auch nicht verlangen, dass sie sich in<br />

eine einzelne Sachfrage so einarbeitet, wie man es von einem<br />

Vertreter des Volkes verlangen kann und muss. Dafür<br />

sitzt er hier; er ist von der Bevölkerung in dieses Parlament<br />

abgeordnet worden, damit er sich um diese Angelegenheit<br />

besser, intensiver und vielleicht auch mit mehr<br />

Sachverstand kümmern kann, als es ein Geschäftsmann,<br />

ein Arbeiter an der Drehbank oder eine Erzieherin im Kindergarten<br />

tun könnte. Diese haben einen anderen Beruf<br />

und damit auch andere Sorgen und können sich nicht so<br />

in Details von Gesetzgebungsfragen vertiefen. Das ist<br />

eine Lebenserfahrung, die man bei dieser Debatte nicht<br />

wegwischen sollte.<br />

(Gerald Häfner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN]: Fragen Sie doch lieber einmal die Ärzte<br />

oder Kindergärtnerinnen, ob sie das wollen oder<br />

nicht! Woher wissen Sie, ob sie das nicht wollen?)<br />

Drittens. Man darf natürlich auch nicht das Prinzip der<br />

Verantwortlichkeit in einer Massendemokratie übersehen.<br />

Man kann eine Partei dafür verantwortlich machen,<br />

wenn sie eine falsche Entscheidung trifft. Man kann einen<br />

Politiker verantwortlich machen, wenn er eine falsche<br />

Entscheidung trifft oder wenn man mit seiner Entscheidung<br />

nicht einverstanden ist. Aber man kann nicht all diejenigen,<br />

die im Rahmen eines Volksentscheides eine Entscheidung<br />

getroffen haben, verantwortlich machen, wenn<br />

die Entscheidung – das kann ja auch sein – falsch und<br />

nicht im Sinne der Fortentwicklung des Volkes ist. Das<br />

Prinzip der Verantwortlichkeit sollten Sie bei dieser Debatte<br />

nicht außer Acht lassen. Ich wollte das nur noch einmal<br />

deswegen anmerken, weil ich darauf öfter angesprochen<br />

worden bin.<br />

Danke schön.<br />

(Beifall bei der CDU/CSU – Gerald Häfner<br />

[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer zahlt die<br />

Milliarden von Fehlplanungen? Das zahlen alles<br />

die Bürger!)<br />

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Ich<br />

schließe die Aussprache.<br />

Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs<br />

auf Drucksache 14/8503 an die in der Tagesordnung<br />

aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es anderweitige<br />

Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die<br />

Überweisung so beschlossen.<br />

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:<br />

22505<br />

– Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten<br />

Norbert Geis, Erwin Marschewski (Recklinghausen),<br />

Wolfgang Bosbach, weiteren Abgeordneten<br />

und der Fraktion der CDU/CSU<br />

eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung<br />

der Bekämpfung von Straftaten der<br />

organisierten Kriminalität und des Terrorismus<br />

– Drucksache 14/6834 –<br />

(Erste Beratung 192. <strong>Sitzung</strong>)<br />

– Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat<br />

eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung<br />

der Kronzeugenregelungen im Strafrecht<br />

(KrZErgG)<br />

– Drucksache 14/5938 –<br />

(Erste Beratung 192. <strong>Sitzung</strong>)<br />

– Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat<br />

eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung<br />

der Strafprozessordnung (§ 110 Abs. 1,<br />

§ 111 f Abs. 3, § 163 a Abs. 6 StPO)<br />

– Drucksache 14/6079 –<br />

(Erste Beratung 192. <strong>Sitzung</strong>)<br />

Beratung der Beschlussempfehlung und des <strong>Bericht</strong>s<br />

des Rechtsauschusses (6. Ausschuss)<br />

– Drucksache 14/8627 –<br />

<strong>Bericht</strong>erstattung:<br />

Abgeordnete Joachim Stünker<br />

Norbert Geis<br />

Volker Kauder<br />

Volker Beck (Köln)<br />

Jörg van Essen<br />

Dr. Evelyn Kenzler<br />

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die<br />

Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich höre<br />

keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.<br />

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat das<br />

Wort der Kollege Volker Kauder von der CDU/CSU-<br />

Fraktion.<br />

Volker Kauder (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine<br />

sehr verehrten Damen und Herren! Die organisierte Kriminalität<br />

und der Terrorismus sind eine ernsthafte Bedrohung<br />

für den inneren Frieden unserer Gesellschaft.<br />

Gewaltakte, Tote und ungeheure materielle Schäden sind<br />

die Auswirkungen auf die Öffentlichkeit. Es wäre ein gefährlicher<br />

Irrtum, gerade diese Kriminalitätsform zu unterschätzen.<br />

Es ist die vornehmste Aufgabe des Staates,<br />

den inneren Frieden unserer Gesellschaft zu schützen;<br />

denn nur so wird dem Einzelnen die Möglichkeit gegeben,<br />

seine persönliche Freiheit zu leben, wie es das Ideal unserer<br />

Staatsverfassung ist.<br />

Die CDU/CSU-<strong>Bundestag</strong>sfraktion ist davon überzeugt,<br />

dass dieses hohe Ziel dauerhaft nur dann aufrechterhalten<br />

(C)<br />

(D)

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