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Stenographischer Bericht 227. Sitzung - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode – <strong>227.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22589<br />

Es gilt, Fahrzeugfronten derart zu gestalten, dass die<br />

Zahl der Verkehrsopfer unter den Kindern, Fußgängern<br />

und Radfahrern weiter gesenkt wird bzw. deren Verletzungen<br />

gemindert oder sogar vermieden werden. Hierfür<br />

werden gerade entsprechende Anforderungen festgelegt.<br />

Auch der europäische Verband der Automobilhersteller<br />

hat das Problem erkannt und Vorschläge für eine freiwillige<br />

Selbstverpflichtung unterbreitet, die in die richtige<br />

Richtung gehen.<br />

Die angebotene Selbstverpflichtung basiert hinsichtlich<br />

der allgemeinen Fußgängerschutzvorschriften auf<br />

dem Richtlinienvorschlag der Kommission. Darum kann<br />

er überwiegend akzeptiert werden. Aber der angebotene<br />

Verzicht auf starre Frontbügel aus Metall an Kfz bis zu<br />

2,5 Tonnen ist jedoch nicht ausreichend. Viele Geländewagen<br />

würden nicht erfasst.<br />

Die Bundesregierung hat darum ein besonderes Interesse<br />

an der verbindlichen Festschreibung eines Verbotes<br />

von Frontschutzbügeln an Neufahrzeugen sowie deren<br />

Nachrüstung damit artikuliert. Das Verbot muss natürlich<br />

für alle PKW Geltung entfalten. Auf Drängen der Bundesregierung<br />

wurde in die Schlussfolgerungen des Rates die<br />

Aufforderung an die Kommission aufgenommen, zusätzlich<br />

zur vorliegenden Selbstverpflichtung entsprechende<br />

verbindliche europäische Vorschriften vorzulegen.<br />

Die Kommission will nach der noch ausstehenden Stellungnahme<br />

des Europäischen Parlaments, die Anfang<br />

April dieses Jahres erwartet wird, ihre Entscheidung zur<br />

Form der Vorschrift bekannt geben. Entweder wird es eine<br />

Richtlinie oder eine Selbstverpflichtung der Automobilindustrie<br />

mit obigem Inhalt geben. Mir ist zwar eine Richtlinie<br />

lieber; wenn allerdings der Weg der Selbstverpflichtung<br />

der Industrie schneller, aber ebenso gut zum Erfolg<br />

führt wie eine Richtlinie, kann ich diesen Weg mitgehen.<br />

Noch ein Wort zu Kreisverkehren: Die Vorteile von<br />

Kreisverkehren in Bezug auf Verkehrssicherheit und Verkehrsleitfähigkeit<br />

sind von der Union in ihrem Antrag gut<br />

und vollständig aufgelistet worden. Die reichhaltigen positiven<br />

Erfahrungen, die die Länder und Kommunen mit<br />

den von ihnen eingerichteten Kreisverkehren gesammelt<br />

haben, standen dem Antrag der Union ersichtlich Pate.<br />

Die Union hat auch erkannt, dass der eigentliche<br />

Adressat für die Errichtung von Kreisverkehren nicht die<br />

Bundesregierung ist, sondern die Straßenbauverwaltungen<br />

der Länder. Darum der Trick mit dem Sonderprogramm<br />

und die Aufforderung an den Bund, die Finanzierung<br />

so sicherzustellen. Hier wird von der Opposition in<br />

alter Manier Geld verteilt, ohne zu überlegen, ob es überhaupt<br />

vorhanden ist.<br />

Die Union sollte sich einmal überlegen, dass uns wohl<br />

sicher der Bundesrechnungshof in die Pflicht nehmen<br />

würde, wenn der Bund ohne Zuständigkeit für Länder und<br />

Gemeinden die Finanzierung von Bauvorhaben übernimmt.<br />

Was Bundesfernstraßen betrifft hat der Bund bereits,<br />

wo sachlich opportun, Kreisverkehre als Problemlösung<br />

an Unfallschwerpunkten realisiert.<br />

Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Wir debattieren<br />

heute zu nachtschlafender Zeit zwei für die Verkehrssi-<br />

cherheit in Deutschland sicherlich wichtige Punkte: Die<br />

Situation der Frontpartien von PKWs, insbesondere das<br />

Sonderproblem der so genannten Bullfänger, und auf Antrag<br />

der CDU/CSU die Sachlage der Kreisverkehre in<br />

Deutschland.<br />

Aus Sicht der Liberalen ist die Lösung des Problems<br />

fußgängerfreundlicherer Frontpartien seit langer Zeit notwendig<br />

und bedarf zu einer sachgerechten Lösung einer<br />

gesamteuropäischen Richtlinie, um nationale Sonderheiten<br />

auszuschließen. Hervorstechend hier ist die Sondersituation<br />

der so genannten Bullfänger, insbesondere an in<br />

der Innenstadt eingesetzten Geländewagen, die optisch<br />

zwar schön aussehen, bei Unfällen aber insbesondere<br />

Fußgänger und hier Kinder zusätzlich empfindlich verletzen<br />

können. Für die FDP erkläre ich klar, dass wir einer<br />

gesetzlichen Regelung zur Abschaffung dieser „Bullfänger“<br />

offen gegenüberstehen. Wir haben deshalb auch den<br />

gemeinsamen Antrag des Ausschusses für Verkehr, Bauund<br />

Wohnungswesen initiiert, dem wir vollinhaltlich zustimmen.<br />

Soweit sich auf europäischer Ebene eine kurzfristige<br />

Lösung dieser Gesamtproblematik nicht umsetzen<br />

lässt, sind wir damit einverstanden, dass die Bundesregierung<br />

auf nationaler Ebene eine entsprechende Änderung<br />

der Straßenverkehrszulassungsordnung umsetzt.<br />

Auch zum Kreisverkehr und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit<br />

sind die Liberalen positiv eingestellt. Der<br />

vorgelegte Antrag der Union geht aus unserer Sicht allerdings<br />

über das Ziel hinaus. Im Wesentlichen sind Kreisverkehre<br />

im innerstädtischen und kommunalen Straßenbereich<br />

notwendig. Für diese Finanzierung ist der<br />

<strong>Bundestag</strong> nicht zuständig, zumindest nicht, was die Ausbauplanung<br />

dieser Straßen angeht. Darüber hinaus halten<br />

wir es für den falschen Weg, die Finanzierung eines Sonderprogramms<br />

Kreisverkehre aus dem so genannten<br />

Anti-Stau-Programm vorzunehmen, zumindest so lange,<br />

wie die Finanzierung für die bereits dort beschlossenen<br />

Maßnahmen noch nicht einmal sichergestellt worden ist.<br />

Wir werden deswegen der Beschlussempfehlung des<br />

Ausschusses im Zusammenhang mit den Frontpartien der<br />

PKWs zustimmen und uns bei der Abstimmung über den<br />

Antrag der CDU/CSU der Stimme enthalten.<br />

Rosel Neuhäuser (PDS): Immer mehr Fahrzeuge<br />

werden von den Automobilherstellern mit Frontschutzbügeln<br />

ausgestattet. In den meisten Fällen handelt es sich dabei<br />

lediglich um einen in Mode geratenen Zierrat. Wirklichen<br />

Bedarf dafür gibt es eigentlich nur für Fahrzeuge auf<br />

dem Bau oder in der forstwirtschaftlichen Nutzung. In<br />

solchen Bereichen sind Frontschutzbügel ja auch sinnvoll.<br />

Hier dienen sie zum Schutz der Insassen. Im normalen<br />

Straßenverkehr allerdings stellen sie nur eine zusätzliche<br />

Gefährdung für Fußgänger und Fahrradfahrer dar.<br />

Das gilt vor allem für Kinder. Für Kinder befinden sich<br />

die Frontschutzbügel genau in Kopfhöhe. Das Material ist<br />

unnachgiebiger als die Kühlerhaube oder Stoßstange. Aus<br />

diesem Grunde kann, selbst bei geringem Tempo des<br />

Fahrzeuges, der Zusammenstoß für Kinder tödlich sein.<br />

Und alles nur, damit das Auto sportlicher und schneller<br />

aussieht.<br />

(C)<br />

(D)

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