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Stenographischer Bericht 227. Sitzung - Deutscher Bundestag

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22592<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode – <strong>227.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002<br />

Sie haben unseren Änderungsantrag auf Streichung der<br />

vorgesehenen Ausweitung der Besetzung von Führungspersonen<br />

auf Zeit abgelehnt. Damit können wir Ihren Gesetzentwurf<br />

in der Fassung Ihres Änderungsantrages nicht<br />

in seinem wesentlichen Inhalt mittragen; wir werden ihn<br />

daher ablehnen.<br />

Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN): Nach langen und intensiven Verhandlungen zwischen<br />

den Parteien und zwischen Bund und Ländern wird<br />

heute ein weiteres Mosaikstück auf dem Weg zur Verwirklichung<br />

des Programms „Moderner Staat – Moderne<br />

Verwaltung“ auf seinen parlamentarischen Weg gebracht.<br />

Der Innenausschuss hat zum Teil doch wesentliche Änderungen<br />

und Ergänzungen des Regierungsentwurfs vorgenommen<br />

und den Antrag des Bundesrats weitgehend eingearbeitet.<br />

Dem Anliegen, unseren Staat effizienter und bürgerfreundlicher<br />

zu gestalten und damit von einem rein verwaltenden<br />

hin zu einem aktivierenden Staatsleitbild zu<br />

gelangen, kommen wir durch die heutige Verabschiedung<br />

des Gesetzentwurfs in der geänderten Form trotzdem einen<br />

Schritt näher. Damit wird der entsprechenden Koalitionsvereinbarung<br />

Rechnung getragen. Allerdings mussten<br />

doch gegenüber dem Regierungsentwurf einige<br />

wesentliche Änderungen vorgenommen werden. Die Regelungen<br />

zur Einführung von Bezahlungsbandbreiten im<br />

gehobenen und höheren Dienst waren aus dem Entwurf zu<br />

streichen. Das bisherige Abstimmungsverhalten der Länder<br />

hat dies erforderlich gemacht. Ich bedauere dies ein<br />

wenig; denn ich bin der Auffassung, der ursprüngliche<br />

Gesetzentwurf mit der Einrichtung variabler Besoldungsbandbreiten<br />

– im ersten Schritt nur für die Einstiegsebenen<br />

im gehobenen und höheren Dienst – hätte für die<br />

jeweiligen Dienstherren in Bund und Ländern Gestaltungsspielräume<br />

geschaffen, um gezielter, marktgerechter<br />

und flexibler auf arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische<br />

Situationen reagieren zu können. Denn die<br />

grundsätzliche bundeseinheitliche Zuordnung der Ämter<br />

zu einer einzigen Besoldungsgruppe lässt für aufgabenund<br />

anforderungsbezogene Differenzierungen kaum<br />

Raum. Die Dienstherren hätten ihren Mitarbeitern und<br />

Mitarbeiterinnen Perspektiven bieten können. Dadurch<br />

hätte die Möglichkeit bestanden, deren Motivation zu fördern.<br />

Zur Motivationsförderung wurde aber immerhin die<br />

Vergabequote von 10 Prozent für Leistungsprämien und<br />

Zulagen auf nunmehr 15 Prozent angehoben. So hat sich<br />

die Chance der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, bei<br />

guter Leistung zu den Begünstigten zu gehören, erheblich<br />

verbessert. Auch Teamarbeit unterfällt zukünftig einer<br />

bessern Honorierungsmöglichkeit.<br />

Dem modernen Familienbegriff, der sich an der Existenz<br />

von Kindern orientiert und nicht an der standesamtlichen<br />

Trauung, konnte an dieser Stelle nicht durch die<br />

entsprechende Verbesserung durch einen Familienzuschlag<br />

Rechnung getragen werden. Das Abstimmungsverhalten<br />

der Länder machte ein Festhalten an der Streichung<br />

des Verheiratetenzuschlags unmöglich. Eine<br />

umfassende Modernisierung der Regelung zum Familien-<br />

zuschlag soll in der kommenden Legislaturperiode unter<br />

Berücksichtigung der Fortentwicklung des Tarifrechts erfolgen.<br />

Mit der Erhöhung des kinderbezogenen Anteils im<br />

Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder um jeweils<br />

200 DM monatlich werden die Anforderungen des<br />

Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 24. November<br />

1998 umgesetzt.<br />

Wesentliche Regelungen aus dem Gesetzentwurf des<br />

Bundesrates zur Fortsetzung der Dienstrechtsreform wurden,<br />

wie schon oben erwähnt, übernommen. So soll der<br />

Kreis der Ämter, die zunächst im Beamtenverhältnis auf<br />

Probe vergeben werden können, auf stellvertretende<br />

Behördenleiter erweitert werden. Gleiches gilt für den<br />

Kreis der Ämter, die auf Zeit vergeben werden. So sollen<br />

Schulleiter und Leiter von Teilen von Behörden in Gemeinden<br />

und Gemeindeverbänden zukünftig auf Zeit eingestellt<br />

werden können. Flexibler wird auch zukünftig mit<br />

der Mehrarbeit von Beamten umgegangen werden können.<br />

Der Ausgleichszeitraum wird von drei Monaten auf<br />

ein Jahr erweitert.<br />

Ich meine, der Entwurf der Bundesregierung mit seinen<br />

zukunftsweisenden Regelungen kann sich trotz einzelner<br />

Kritikpunkte sehen lassen.<br />

Dr. Max Stadler (FDP): Wir beraten heute ein Gesetz,<br />

das seinen Namen nicht wert ist. Mit großem Aplomb von<br />

der Bundesregierung – dort von Herrn Schily als Bundesinnenminister<br />

– als wichtiger Teil des Reformprogramms<br />

„Aktivierender Staat“ angekündigt, ist von dem<br />

Regierungsentwurf in seiner von den rot-grünen Koalitionsfraktionen<br />

im Innenausschuss verabschiedeten Fassung<br />

kaum mehr Wichtiges übrig geblieben.<br />

Was die Bundesregierung als Gesetz zur Modernisierung<br />

der Besoldungsstruktur vorgelegt hatte, hätte eigentlich<br />

von vornherein „Gesetz für Haushaltseinsparungen<br />

an Beamtengehältern in Bund, Ländern und Gemeinden“<br />

heißen müssen. Von einer Modernisierung oder Verbesserung<br />

der Besoldungsstruktur kann keine Rede sein. Hier<br />

ist der – untaugliche – Versuch gestartet worden, mit einem<br />

aus der christlich-liberalen Regierungszeit positiv<br />

besetzten Begriff den Beamten ein Spargesetz zu unterschieben.<br />

Zunächst zur jetzt vorübergehend fallen gelassenen<br />

Abschaffung des Verheiratetenzuschlags: Die Streichung<br />

dieser besonderen Alimentation für verheiratete Beamtinnen<br />

und Beamte hätte gerade junge Beamtenfamilien in<br />

der Familiengründungsphase getroffen, wo es auf jeden<br />

Cent ankommt. Leider gibt die Koalition ihr Vorhaben<br />

nicht auf; sie will in der kommenden Legislaturperiode<br />

neue Vorschläge unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen<br />

Entwicklung vorlegen.<br />

Zur ebenfalls zurückgestellten Bandbreitenbezahlung:<br />

Auch dies wäre keine Modernisierung oder Verbesserung<br />

gar der Besoldungsstruktur gewesen. Abgesehen von gewissen<br />

verfassungsrechtlichen Zweifeln an einer solch<br />

weit gehenden Einstufungsfreiheit der Dienstherren bei<br />

den jüngeren beamteten Mitarbeitern, trifft es einfach<br />

nicht zu, wenn die Bandbreitenbezahlung als Flexibilisierungselement<br />

für die Beamten verbrämt wird. In der<br />

(C)<br />

(D)

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