Stenographischer Bericht 227. Sitzung - Deutscher Bundestag
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22592<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 14. Wahlperiode – <strong>227.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002<br />
Sie haben unseren Änderungsantrag auf Streichung der<br />
vorgesehenen Ausweitung der Besetzung von Führungspersonen<br />
auf Zeit abgelehnt. Damit können wir Ihren Gesetzentwurf<br />
in der Fassung Ihres Änderungsantrages nicht<br />
in seinem wesentlichen Inhalt mittragen; wir werden ihn<br />
daher ablehnen.<br />
Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN): Nach langen und intensiven Verhandlungen zwischen<br />
den Parteien und zwischen Bund und Ländern wird<br />
heute ein weiteres Mosaikstück auf dem Weg zur Verwirklichung<br />
des Programms „Moderner Staat – Moderne<br />
Verwaltung“ auf seinen parlamentarischen Weg gebracht.<br />
Der Innenausschuss hat zum Teil doch wesentliche Änderungen<br />
und Ergänzungen des Regierungsentwurfs vorgenommen<br />
und den Antrag des Bundesrats weitgehend eingearbeitet.<br />
Dem Anliegen, unseren Staat effizienter und bürgerfreundlicher<br />
zu gestalten und damit von einem rein verwaltenden<br />
hin zu einem aktivierenden Staatsleitbild zu<br />
gelangen, kommen wir durch die heutige Verabschiedung<br />
des Gesetzentwurfs in der geänderten Form trotzdem einen<br />
Schritt näher. Damit wird der entsprechenden Koalitionsvereinbarung<br />
Rechnung getragen. Allerdings mussten<br />
doch gegenüber dem Regierungsentwurf einige<br />
wesentliche Änderungen vorgenommen werden. Die Regelungen<br />
zur Einführung von Bezahlungsbandbreiten im<br />
gehobenen und höheren Dienst waren aus dem Entwurf zu<br />
streichen. Das bisherige Abstimmungsverhalten der Länder<br />
hat dies erforderlich gemacht. Ich bedauere dies ein<br />
wenig; denn ich bin der Auffassung, der ursprüngliche<br />
Gesetzentwurf mit der Einrichtung variabler Besoldungsbandbreiten<br />
– im ersten Schritt nur für die Einstiegsebenen<br />
im gehobenen und höheren Dienst – hätte für die<br />
jeweiligen Dienstherren in Bund und Ländern Gestaltungsspielräume<br />
geschaffen, um gezielter, marktgerechter<br />
und flexibler auf arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische<br />
Situationen reagieren zu können. Denn die<br />
grundsätzliche bundeseinheitliche Zuordnung der Ämter<br />
zu einer einzigen Besoldungsgruppe lässt für aufgabenund<br />
anforderungsbezogene Differenzierungen kaum<br />
Raum. Die Dienstherren hätten ihren Mitarbeitern und<br />
Mitarbeiterinnen Perspektiven bieten können. Dadurch<br />
hätte die Möglichkeit bestanden, deren Motivation zu fördern.<br />
Zur Motivationsförderung wurde aber immerhin die<br />
Vergabequote von 10 Prozent für Leistungsprämien und<br />
Zulagen auf nunmehr 15 Prozent angehoben. So hat sich<br />
die Chance der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, bei<br />
guter Leistung zu den Begünstigten zu gehören, erheblich<br />
verbessert. Auch Teamarbeit unterfällt zukünftig einer<br />
bessern Honorierungsmöglichkeit.<br />
Dem modernen Familienbegriff, der sich an der Existenz<br />
von Kindern orientiert und nicht an der standesamtlichen<br />
Trauung, konnte an dieser Stelle nicht durch die<br />
entsprechende Verbesserung durch einen Familienzuschlag<br />
Rechnung getragen werden. Das Abstimmungsverhalten<br />
der Länder machte ein Festhalten an der Streichung<br />
des Verheiratetenzuschlags unmöglich. Eine<br />
umfassende Modernisierung der Regelung zum Familien-<br />
zuschlag soll in der kommenden Legislaturperiode unter<br />
Berücksichtigung der Fortentwicklung des Tarifrechts erfolgen.<br />
Mit der Erhöhung des kinderbezogenen Anteils im<br />
Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder um jeweils<br />
200 DM monatlich werden die Anforderungen des<br />
Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 24. November<br />
1998 umgesetzt.<br />
Wesentliche Regelungen aus dem Gesetzentwurf des<br />
Bundesrates zur Fortsetzung der Dienstrechtsreform wurden,<br />
wie schon oben erwähnt, übernommen. So soll der<br />
Kreis der Ämter, die zunächst im Beamtenverhältnis auf<br />
Probe vergeben werden können, auf stellvertretende<br />
Behördenleiter erweitert werden. Gleiches gilt für den<br />
Kreis der Ämter, die auf Zeit vergeben werden. So sollen<br />
Schulleiter und Leiter von Teilen von Behörden in Gemeinden<br />
und Gemeindeverbänden zukünftig auf Zeit eingestellt<br />
werden können. Flexibler wird auch zukünftig mit<br />
der Mehrarbeit von Beamten umgegangen werden können.<br />
Der Ausgleichszeitraum wird von drei Monaten auf<br />
ein Jahr erweitert.<br />
Ich meine, der Entwurf der Bundesregierung mit seinen<br />
zukunftsweisenden Regelungen kann sich trotz einzelner<br />
Kritikpunkte sehen lassen.<br />
Dr. Max Stadler (FDP): Wir beraten heute ein Gesetz,<br />
das seinen Namen nicht wert ist. Mit großem Aplomb von<br />
der Bundesregierung – dort von Herrn Schily als Bundesinnenminister<br />
– als wichtiger Teil des Reformprogramms<br />
„Aktivierender Staat“ angekündigt, ist von dem<br />
Regierungsentwurf in seiner von den rot-grünen Koalitionsfraktionen<br />
im Innenausschuss verabschiedeten Fassung<br />
kaum mehr Wichtiges übrig geblieben.<br />
Was die Bundesregierung als Gesetz zur Modernisierung<br />
der Besoldungsstruktur vorgelegt hatte, hätte eigentlich<br />
von vornherein „Gesetz für Haushaltseinsparungen<br />
an Beamtengehältern in Bund, Ländern und Gemeinden“<br />
heißen müssen. Von einer Modernisierung oder Verbesserung<br />
der Besoldungsstruktur kann keine Rede sein. Hier<br />
ist der – untaugliche – Versuch gestartet worden, mit einem<br />
aus der christlich-liberalen Regierungszeit positiv<br />
besetzten Begriff den Beamten ein Spargesetz zu unterschieben.<br />
Zunächst zur jetzt vorübergehend fallen gelassenen<br />
Abschaffung des Verheiratetenzuschlags: Die Streichung<br />
dieser besonderen Alimentation für verheiratete Beamtinnen<br />
und Beamte hätte gerade junge Beamtenfamilien in<br />
der Familiengründungsphase getroffen, wo es auf jeden<br />
Cent ankommt. Leider gibt die Koalition ihr Vorhaben<br />
nicht auf; sie will in der kommenden Legislaturperiode<br />
neue Vorschläge unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen<br />
Entwicklung vorlegen.<br />
Zur ebenfalls zurückgestellten Bandbreitenbezahlung:<br />
Auch dies wäre keine Modernisierung oder Verbesserung<br />
gar der Besoldungsstruktur gewesen. Abgesehen von gewissen<br />
verfassungsrechtlichen Zweifeln an einer solch<br />
weit gehenden Einstufungsfreiheit der Dienstherren bei<br />
den jüngeren beamteten Mitarbeitern, trifft es einfach<br />
nicht zu, wenn die Bandbreitenbezahlung als Flexibilisierungselement<br />
für die Beamten verbrämt wird. In der<br />
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