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Fachwerk 2015

Das Magazin der Denkmalpflege des Kantons Bern

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AKTUELL | ACTUEL3901bedürfen einer denkmalgerechtenPflege.Dieses Beispiel zeigt, dass es durchauszu den Aufgaben der institutionalisiertenDenkmalpflege gehört, sichfür mobiles technisches Kulturgut einzusetzen.Die Aufnahme zahlreicherSchiffe und mehrerer Bahnanlagenins nationale Kulturgüterschutz-Inventarbestätigt dies auch auf Bundesebene.Öffentliche Gelder für mobile Kulturgüter:die RichtlinienDer Lotteriefonds des Kantons Bernunterstützt seit Jahren Vorhaben antechnischen Kulturgütern mit finanziellenBeiträgen. Weil entsprechendeBeitragsgesuche – insbesondere fürhistorische Verkehrsmittel – merklichzugenommen haben, waren klare konservatorischeund technikgeschichtlicheRichtlinien gefragt, die eineeinheitliche und fachlich korrekte Beurteilungdieser Beitragsbegehren ermöglichen.Das Erarbeiten solcherRichtlinien und die fachliche Beurteilungder vorgesehenen Massnahmengehören zu den KernkompetenzenUnsere Gesellschafthat denAnspruch, auchtechnische Gegenständeals Kulturgüterzu pflegen.der Denkmalpflege. Ähnlich wie fürBauwerke, braucht es auch für mobiletechnische Kulturgüter klar definierteBedingungen, die erfüllt sein müssen,damit sie eine finanzielle Unterstützungdurch die öffentliche Hand erhalten:1. Das Objekt hat einen historischgeografischenBezug zum KantonBern oder mindestens zur Schweiz.Dieser kann darin bestehen, dass dasObjekt im Kanton Bern (oder derSchweiz) hergestellt worden ist oderfür eine Örtlichkeit gebaut wurde bzw.auf einer Linie zum Einsatz kam, diesich im Kanton Bern befindet oderihn traversiert. Auch der ursprünglicheoder langjährige Besitz durcheine bernische Körperschaft kann einArgument dafür sein, das Vorhabenaus denkmalpflegerischer Sicht zuunterstützen.2. Das Objekt hat technikgeschichtlicheRelevanz und einen denkmalgerechtenErhaltungszustand, den es zuwahren gilt.3. Der Antrag basiert auf einem Restaurierungskonzept,das diesen historischenWerten Rechnung trägt undzur Bewahrung des Kulturguts beiträgt.Anwenden der Richtlinien und begleitenvon RestaurierungenDie Beurteilung, ob die genanntenBedingungen im konkreten Restaurierungsfallerfüllt sind, ist für die Denkmalpflegeoft nicht einfach. Geht esum ein Gebäude, ist sie in der Lage,dessen architekturgeschichtliche Relevanzrasch und zuverlässig zu überprüfen,seit im Kanton Bern das Bauinventarflächendeckend vorliegt. Für

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