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Dauner-Lieb - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und ...

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Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person; Geldrente/Kapitalabfindung §§ 842, 843<br />

lierung solcher Schwerstschäden mit beträchtliche Kosten verb<strong>und</strong>en ist, solche Fälle aber nicht so häufig<br />

auftreten. Bei einer Abwägung wird vielmehr zu berücksichtigen sein, dass häufig die Qualität der individuellen<br />

Betreuung durch Familienangehörige eine viel höhere sein wird als die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung.<br />

Die Annahme des Verhältnisses von 2:1 zwischen der Pflege zu Hause <strong>und</strong> der des besten Pflegeheims,<br />

insbesondere bei Minderjährigen, 1211 mag diskutabel sein. Zu bedenken ist, dass der Schädiger eine<br />

solche Differenz auch beim Sachschaden zwischen Reparatur- <strong>und</strong> Totalschadensabrechnung 1212 hinnehmen<br />

muss. Da die Persönlichkeit das weitaus höherwertige <strong>Recht</strong>sgut ist gegenüber dem Eigentum am Blech, wäre<br />

mE auch ein Verhältnis von 3:1 gut begründbar. 1213 ME müsste selbst in Fällen der Unverhältnismäßigkeit<br />

der Geschädigte die Möglichkeit haben, die Kosten bis zu dieser Grenze ersetzt zu verlangen <strong>und</strong> den Rest<br />

selbst zu tragen.<br />

5. Anrechnung von Vorteilen. Im Rahmen der Vorteilsanrechnung kommt bei Unterbringung in einem<br />

Pflegeheim eine Ersparnis bei Wohn- <strong>und</strong> Verpflegungskosten in Betracht. Keine Anrechnung von Wohnkosten<br />

ist vorzunehmen, wenn noch ein Angehöriger dort wohnt, 1214 solange der verletzungsunabhängig dort<br />

gewohnt hätte, oder eine Chance besteht, dass die verletzte Person dorthin zurückkehrt. Eine Anrechnung ist<br />

auf den tatsächlichen Wert der Heimunterbringung begrenzt. 1215 Bei den Verpflegungskosten ist auf die individuellen<br />

Verhältnisse abzustellen, wobei die Spannbreite der Anrechnung der Ersparnis der häuslichen Verpflegung<br />

von 3,50 EUR 1216 bis 10 EUR reicht. 1217 Da der erzwungene Konsumverzicht den Schädiger nicht<br />

entlasten soll, ist es sachgerecht, eine Ersparnis in der Weise nach oben zu begrenzen, was die Verpflegung<br />

im Heim den Verletzten zu Hause gekostet hätte. 1218 Sind die Kosten <strong>für</strong> die Verpflegung im Heim höher,<br />

liegt eine aufgedrängte – nicht zu berücksichtigende – Bereicherung vor. Obergrenze des Regresses des Sozialversicherungsträgers<br />

sind wiederum dessen tatsächliche Kosten unter Berücksichtigung des Umstands, dass<br />

eine Leistungserbringung <strong>für</strong> viele Kostenvorteile bringt. 1219 Bei einem in einem Pflegeheim untergebrachten<br />

Kind müssen sich die Eltern den ersparten Unterhalt anrechnen lassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein<br />

schwerbehindertes Kind manches Konsumgut wie Kinderfahrrad oder Winterbekleidung nicht in Anspruch<br />

nimmt; bei der Betreuung <strong>und</strong> Pflege hat das OLG München 1220 den Regelbedarf angesetzt, was bedenklich<br />

ist, weil den Eltern durch das Unterbleiben der Pflege kein Vermögensvorteil erwächst, sofern sie diesen<br />

Zeitraum nicht <strong>für</strong> eine berufliche Erwerbsarbeit nutzen bzw – wegen der Betreuung weiterer Kinder – nutzen<br />

können. Die zusätzliche „Freizeit“ stellt mE eine nicht anrechnungspflichtige aufgedrängte ideelle Bereicherung<br />

dar.<br />

6. Umfang ohne Einstellung einer Ersatzkraft. a) Zeitumfang. Die <strong>Recht</strong>sprechung geht bei einer<br />

Pflege durch Familienangehörige davon aus, dass diese effizienter durchgeführt werden kann als durch eine<br />

familienfremde Ersatzkraft. 1221 Es wird daher nicht der Maßstab angelegt, was einer solchen zu bezahlen<br />

wäre. 1222 Der Umfang wird nach dem Daumen gepeilt, was den Keim der Unterschätzung in sich trägt. 1223<br />

Vielmehr verweist man darauf, dass lediglich eine marktkonforme Abgeltung der jeweils konkreten Verrichtungen<br />

zu erfolgen habe. 1224 Bei einer verletzungsbedingt erforderlichen R<strong>und</strong>-um-die-Uhr-Betreuung kommt<br />

man auf Zeitwerte zwischen acht 1225 <strong>und</strong> zehn 1226 St<strong>und</strong>en. Dass bei Kindern geringere Zeitbudgets angenommen<br />

werden, erklärt sich daraus, dass diese auch im ges<strong>und</strong>en Zustand betreuungsbedürftig wären, 1227<br />

mag diese Art der Betreuung auch ganz andere Anforderungen stellen als die Pflege eines schwer verletzten<br />

1211 Hoffmann, zfs 2007, 428, 430.<br />

1212 130 % des Wiederbeschaffungswertes einerseits<br />

sowie Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert<br />

andererseits; vor allem bei Verwertung durch einen<br />

spezialisierten Restwertaufkäufer kann sich dieser<br />

schon einmal auf 35 % des Wiederbeschaffungswertes<br />

belaufen.<br />

1213 Ch. Huber, DAR 2010, 677, 683; ders., in: FS Müller,<br />

S. 35, 41 f.<br />

1214 KG BeckRS 2009, 11737 = jurisPR-VerkR 15/2009<br />

Anm. 1 (H. Lang): Sohn bis zum Ende der Ausbildung;<br />

Ch. Huber, r+s Sonderheft 2011, 34, 39.<br />

1215 OLG Hamm NZV 2001, 473; Ch. Huber, r+s Sonderheft<br />

2011, 34, 38 f; Pauge, VersR 2007, 569, 573.<br />

1216 OLG München NJW-RR 2007, 653: 5 EUR <strong>für</strong> ein<br />

Kind.<br />

1217 Zur Orientierung an der Zuzahlung zur Kassenleistung<br />

bei einem Krankenhausaufenthalt gem. §§ 39<br />

Abs. 4, 40 SGB V von derzeit 9 EUR Heß/Burmann,<br />

NJW-Spezial 2006, 447.<br />

1218 OLG Saarbrücken BeckRS 2010, 24045; Zoll, r+s<br />

Sonderheft 2011, 133, 141; Pauge, VersR 2007, 569,<br />

573.<br />

1219 Ch. Huber, r+s Sonderheft 2011, 34, 39.<br />

1220 OLG München NJW-RR 2007, 653.<br />

1221 BGH VersR 1986, 173; VersR 1978, 149; van Bühren/<br />

Jahnke, Teil 4 Rn 141, 144; kritisch aber bei einem<br />

Schwerstverletzten BGHZ 140, 39 = NJW 1999, 421<br />

= LM § 843 BGB Nr. 58 (Schiemann).<br />

1222 OLG Zweibrücken NJW-RR 2008, 620 mit Besprechungsaufsatz<br />

Ch. Huber, MedR 2008, 712 ff: (unzulässige)<br />

Verquickung von geringerem Zeitaufwand<br />

mit geringerem St<strong>und</strong>enlohn.<br />

1223 Ch. Huber, MedR 2008, 712.<br />

1224 BGH VersR 1978, 149; OLG Zweibrücken NJW-RR<br />

2008, 620 mit Besprechungsaufsatz Ch. Huber, MedR<br />

2008, 712 ff; OLG Hamm NJW-RR 1994, 415.<br />

1225 OLG Hamm NJW-RR 1994, 415.<br />

1226 OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 90; OLG Koblenz<br />

VersR 2002, 244.<br />

1227 OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 90; OLG Hamm<br />

NJW-RR 1994, 415.<br />

Huber 4885<br />

225a<br />

226

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