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Ausgabe 02-2009

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VDRK intern - Neues Wasserhaushaltsgesetz<br />

Kommunen und anderen Fachverbände besetzt ist.<br />

Für die Verlängerung des Qualitätspasses ist im Wesentlichen<br />

die positive Bewertung der jährlich einzureichenden Praxisarbeiten<br />

erforderlich. Hierbei wird nicht nur auf die fachgerechte<br />

und zuverlässige Leistung Wert gelegt, sondern auch<br />

besonders auf die Seriosität bei der gesamten ausgeführten<br />

Dienstleistung.<br />

Mit dem Instrument des Qualitätspasses schafft der VDRK nach<br />

eigener Einschätzung erheblichen Nutzen für alle Beteiligten:<br />

Der private Grundstückseigentümer kann sich bei Pass-Inhabern<br />

darauf verlassen, mit hochwertiger und seriöser Arbeit<br />

bedient zu werden. Das Unternehmen wiederum, dessen Arbeitnehmer<br />

mit dem Pass ausgestattet sind, verbessert deutlich<br />

seine Chancen in einem Markt, in dem behördlicherseits und<br />

auch aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung für die Sanierung<br />

immer stärker auf Qualität, Qualifikation und Seriosität<br />

bei der Dichtheitsprüfung geachtet wird. Die mit dem VDRK-<br />

Qualitätspass ausgezeichneten Mitarbeiter dürfen sich mit Fug<br />

und Recht als Elite auf dem Arbeitsmarkt rund um die privaten<br />

Abwasserleitungen betrachten. Verständlich ist auch, dass dieser<br />

Qualitätspass limitiert bleiben wird. Sachkundige gemäß §<br />

61a des NRW Landeswassergesetzes können sich frühestens<br />

nach einem Jahr guter Praxisarbeit bewerben.<br />

VDRK<br />

Verband der Rohr- und Kanal-Technik-Unternehmen e. V.<br />

Ludwig-Erhard-Straße 8<br />

D-34131 Kassel<br />

Telefon: +49 (0) 561/207567-0<br />

Telefax: +49 (0) 561/207567-29<br />

E-Mail: info@vdrk.de<br />

Neues Wasserhaushaltsgesetz in letzter Minute?<br />

Schon zu Beginn der laufenden Legislaturperiode, also vor fast<br />

vier Jahren, hatte Bundesumweltminister Gabriel als vorrangiges<br />

Ziel seiner Umweltpolitik die Schaffung eines einheitlichen<br />

Umweltgesetzbuches ausgegeben. Vor Augen hatte er<br />

dabei die zwölf Sozialgesetzbücher, die praktisch die gesamte<br />

deutsche Sozialgesetzgebung beinhalten. Das deutsche Umweltrecht<br />

hingegen ist heillos zersplittert und für den Nicht-<br />

Spezialisten kaum noch zu durchschauen.<br />

Weitgehend von der Öffentlichkeit unbemerkt hatte Gabriel<br />

schon im Sommer 2007 den Referentenentwurf für ein fünf<br />

Bücher umfassendes Umweltgesetzbuch vorgelegt. Anfangs<br />

schien es so, dass Gabriels Herzensangelegenheit, wenngleich<br />

ein sog. „Zustimmungsgesetz“, das dem Plazet des Bundesrats<br />

bedarf, das parlamentarische Verfahren ohne nennenswerte<br />

Querelen und Verzögerungen durchlaufen würde. Doch dann<br />

formierte sich heftiger Widerstand von gleich zwei Seiten: Zum<br />

einen lief die Wirtschaft unter Federführung des Bundesverbandes<br />

der Industrie (BDI) Sturm gegen das Vorhaben, weil<br />

man erhebliche Verschärfungen von Umweltstandards zu Lasten<br />

der Wirtschaft sah. Zum anderen kam Widerstand aus<br />

mehreren unionsgeführten Bundesländern, die neben der Beeinträchtigung<br />

der Wirtschaft das zu starke Eingriffsrecht des<br />

Bundes zu Lasten der Länder rügten. Vor allem der bayerische<br />

Ministerpräsident Seehofer, Umweltminister Gabriel ohnehin<br />

in herzlicher Abneigung zugetan, ließ kein gutes Haar an dem<br />

geplanten Vorhaben. Da der Umweltminister nicht mehr<br />

rechtzeitig Änderungen vornahm und wohl auch nicht vornehmen<br />

wollte, wurde die schon terminierte Kabinettsabsegnung<br />

unter Leitung der Bundeskanzlerin als Start des parlamentarischen<br />

Durchlaufs kurzfristig abgesagt, und das Umweltgesetzbuch<br />

war damit „gestorben“. Die Verärgerung war allseits<br />

groß, insbesondere die der SPD auf die CDU/CSU. Und dies<br />

auch nicht ganz zu unrecht, denn die von der Union so plötzlich<br />

kritisierten Punkte waren lange vorher bekannt.<br />

So weit so schlecht. Aber ganz aufgeben mochte der<br />

Bundesumweltminister sein Vorhaben denn doch nicht. So<br />

löste man mehrere Komplexe, die als vergleichsweise wenig<br />

umstritten in der Koalition galten, aus dem Entwurf des Umweltgesetzbuches<br />

heraus und brachte sie als vier Einzelgesetze<br />

erneut in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ein.<br />

Zentrales Einzelgesetz, welches das Bundeskabinett am 4.<br />

März dieses Jahres – diesmal reibungslos – „durchwinkte“,<br />

war das „Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts“ mit einer<br />

gänzlichen Neufassung des altehrwürdigen Wasserhaushaltsgesetzes<br />

(WHG). Das WHG ist ja für die Rohr- und Kanal-<br />

Technik-Unternehmen quasi das Ur-Gesetz ihrer wirtschaftlichen<br />

Betätigung, und Änderungen hierin können durchaus<br />

die Rahmenbedingungen der Branche beeinflussen. Während<br />

die anderen Einzelgesetze voraussichtlich dem sogenannten<br />

„Diskontinuitätsprinzip“ zum Opfer fallen (bis zum Ende der<br />

Legislaturperiode nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren<br />

„verfallen“ und müssen, wenn gewollt, in der nächsten<br />

Legislaturperiode ganz neu eingebracht werden), bestehen für<br />

das WHG noch Chancen, bis zur kommenden Bundestagswahl<br />

verabschiedet zu werden.<br />

Die notwendigen Voraussetzungen für ein zügiges Gesetzgebungsverfahren<br />

wurden jedenfalls geschaffen: Der Gesetzentwurf<br />

wurde als „besonders eilbedürftig“ eingestuft, was darin<br />

zum Ausdruck kommt, dass man ihn als sogenanntes „Parallelverfahren“<br />

eingebracht hat. Während Gesetzentwürfe,<br />

die von der Bundesregierung eingebracht werden, im ersten<br />

Schritt dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet werden müssen,<br />

können von einer Bundestagsfraktion eingebrachte Gesetzentwürfe<br />

ohne diesen „Umweg“ sofort im Bundestag behandelt<br />

werden. Bundesrat und Bundestag können sich, was natürlich<br />

eine erhebliche Beschleunigung bewirkt, bei einer Paralleleinbringung<br />

praktisch zeitgleich mit einem Gesetzentwurf beschäftigen.<br />

So fand denn auch am 20. März bereits die erste<br />

Lesung im Bundestag statt und schon am 28. April empfahlen<br />

die beteiligten Bundesratsausschüsse dem Plenum des Bundesrats<br />

eine – allerdings mit erheblichen Änderungswünschen<br />

bedachte – Annahme des Gesetzentwurfs. Diesem Votum seiner<br />

Ausschüsse inkl. der vorgeschlagenen Änderungen folgte<br />

der Bundesrat dann auch am 15. Mai.<br />

Gleichwohl: Es wird denkbar knapp, und bis Redaktionsschluss<br />

zu diesem Beitrag war noch nicht absehbar, ob bis zur letzten<br />

Sitzung des Bundestages am 3. Juli und bis zur letzten Sitzung<br />

des Bundesrates sieben Tage später das Gesetzgebungsverfahren<br />

abgeschlossen werden kann.<br />

Was aber sind die wesentlichen Ziele des neuen WHG, welche<br />

Änderungen zum bestehenden WHG sind vorgesehen, und<br />

warum hat es der Gesetzgeber so eilig?<br />

Beginnen wir mit dem Letzteren: Mitte 2006 hatten Bundestag<br />

und Bundesrat nach langwierigen Verhandlungen die „Fö-<br />

RO-KA-TECH Journal <strong>02</strong> / <strong>2009</strong> | 11

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