magazIn - Bergische Universität Wuppertal
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treten sind, dass sie durch die akademischen Umgangsrituale nicht mehr<br />
majorisiert werden können, solange ist es ein Mythos, von akademischer<br />
Selbstverwaltung zu sprechen. Es muß in der gegenwärtigen Situation richtigerweise<br />
von akademischer Fremdverwaltung gesprochen werden, weil die<br />
Körperschaft Hochschule, die sich verwalten soll, tatsächlich von Männern<br />
verwaltet, d. h. beherrscht wird.<br />
Drastischer lässt sich kaum belegen, dass es die Verfahrensregeln selbst<br />
sind, die diskriminieren, wie anders könnte es sonst möglich sein, dass »viele<br />
Professoren« eine längst anerkannte Forschung (gemeint ist hier die Frauenforschung,<br />
Anm. der Autorin), als »Marotte von Frauen« abtun und unterdrücken<br />
können. Erst wenn es die Verfahrensregeln in den Hochschulen möglich<br />
machen, dass »viele Professorinnen« die von Männern betriebene Wissenschaft<br />
als »Marotte von Männern« disqualifizieren können, – wahrscheinlich<br />
würde dann nicht mehr wechselseitig disqualifiziert, sondern in gemeinsamer<br />
Anstrengung um Erkenntnisfortschritt gerungen –, kann die Hochschule als<br />
Selbstverwaltungskörperschaft zu sich selbst kommen.<br />
… alle Frauen sind, wenn auch in unterschiedlicher Form und in unterschiedlicher<br />
Gewichtigkeit, vom Patriarchat betroffen. Alle Männer, wenn auch in<br />
unterschiedlicher Form und in unterschiedlicher Gewichtigkeit, profitieren<br />
davon.<br />
In der Auseinandersetzung der Geschlechter haben langfristig Frauen und<br />
Männer etwas zu gewinnen: nämlich eine Vermenschlichung der Geschlechter.<br />
Kurzfristig aber haben Frauen etwas zu gewinnen und Männer etwas zu<br />
verlieren: Privilegien, Pöstchen und Bequemlichkeiten. Darum wird Kampf für<br />
Frauenrechte oft genug auch Kampf gegen Männervorrechte sein.<br />
Wir alle wissen längst, dass die Verbriefung von Rechten nicht zwangsläufig<br />
bedeutet, dass man dieser Rechte auch faktisch teilhaftig wird. Was etwa nützt<br />
das Grundrecht auf freie Berufswahl, wenn es an Ausbildungsplätzen mangelt,<br />
was etwa nützt das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit<br />
demjenigen, der z. B. nicht über die materiellen Bedingungen verfügt, die nötig<br />
sind, um die Persönlichkeit eines Menschen zu entfalten? Und was schließlich<br />
nützt den Frauen die garantierte Gleichberechtigung, wenn die abstrakt<br />
gleichen Chancen sich vor Ort, d. h. am Arbeitsplatz, in den Aufstiegsmöglichkeiten<br />
nicht konkretisieren können, weil Mechanismen, Ideologien, Verhaltensweisen<br />
und -erwartungen wirksam werden, die Frauen gerade dort nicht<br />
zulassen wollen, wo es um qualifizierte Arbeit geht.