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magazIn - Bergische Universität Wuppertal

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TEXT: KLAUS PETERS, Altkanzler der <strong>Bergische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Wuppertal</strong><br />

MARGOT GEBHARDT-BENISCHKE<br />

UND IHR KAMPF UMS RECHT<br />

Als ehemaliger Kanzler von 1972 bis 2001 der <strong>Bergische</strong>n <strong>Universität</strong> Wupper-<br />

tal (BUW) habe ich Margot Gebhardt-Benischke als eine ebenso leidenschaft-<br />

liche wie auch rechtskundige Kämpferin für die Chancengleichheit von Frauen<br />

im Hochschulbereich kennen und achten gelernt. Die allgemeine Anlage zum<br />

Kämpferischen war ihr offenbar schon in die Wiege gelegt worden. Dessen<br />

rechtliche Ausbildung ist später hinzugetreten. Wahrscheinlich hatte sie sich<br />

bereits während ihres juristischen Studiums, das sie im Zeitgeistumfeld der<br />

1968er Jahre an der <strong>Universität</strong> Münster absolvierte, für Rudolph von Jherings<br />

wirkungsmächtigen Vortrag »Der Kampf um‘s Recht«, im Jahre 1872 in Wien<br />

gehalten, sehr begeistert. In diesem wurde in Umkehrung des im 19. Jahrhundert<br />

herrschenden obrigkeitsstaatlichen Rechtsdenkens die Meinung vertreten,<br />

dass ein jeder nicht nur seines Glückes, sondern auch seines Rechtes<br />

eigener Schmied sei.<br />

Ein erstes Aufeinandertreffen hatten wir bei einer zu dem zugespitzten frauenpolitischen<br />

Thema »40 Prozent Studentinnen – 4 Prozent Professorinnen«<br />

von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Bonn im Jahre 1979 veranstalteten Tagung.<br />

Der Einladung gefolgt waren etwa 300 Personen, ganz überwiegend weibliche<br />

Angehörige des akademischen Mittelbaus. Im Rahmen der Veranstaltung<br />

wurde von den Vortragenden bzw. von zahlreichen Diskussionsrednerinnen<br />

gefordert, insbesondere solche Verfahren einzuführen, die in der konkreten<br />

Praxis der Hochschulen gleichheitswidrige Ergebnisse bei der Besetzung von<br />

Professorenstellen vermeiden helfen. Dazu sollten auch sog. Quotenregelungen<br />

gehören.<br />

Ich hatte mich während dieser Veranstaltung als einziger (männlicher) Diskussionsredner<br />

zu Wort gemeldet, und zwar ohne Nennung meines Namens<br />

und meiner Funktion. Dabei vertrat ich auf der Grundlage der damaligen Fassung<br />

von Art. 3 Absatz 2 des Grundgesetzes den Standpunkt, dass sich der Gesetzesauftrag<br />

an die Hochschulen auf die Schaffung eines die Chancengleichheit<br />

beachtenden theoretischen Regelwerkes beschränke, eine Auffassung,<br />

die kritische, auch empörte Zwischenrufe herausforderte. Margot Gebhardt-<br />

Benischke indessen, seit 1977 Akademische Rätin an unserer Hochschule und<br />

Teilnehmerin der Veranstaltung, wollte es nicht bei einem bloßen Zwischenruf<br />

belassen und meldete einen Diskussionsbeitrag an. In ihrer Entgegnung auf<br />

meine Äußerungen »enttarnte« sie zunächst einmal mich als <strong>Wuppertal</strong>er<br />

Dr. Klaus Peters und Dr. Margot<br />

Gebhardt-Benischke, bei einer<br />

Hörsaaldiskussion 1992<br />

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