magazIn - Bergische Universität Wuppertal
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TEXT: KLAUS PETERS, Altkanzler der <strong>Bergische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Wuppertal</strong><br />
MARGOT GEBHARDT-BENISCHKE<br />
UND IHR KAMPF UMS RECHT<br />
Als ehemaliger Kanzler von 1972 bis 2001 der <strong>Bergische</strong>n <strong>Universität</strong> Wupper-<br />
tal (BUW) habe ich Margot Gebhardt-Benischke als eine ebenso leidenschaft-<br />
liche wie auch rechtskundige Kämpferin für die Chancengleichheit von Frauen<br />
im Hochschulbereich kennen und achten gelernt. Die allgemeine Anlage zum<br />
Kämpferischen war ihr offenbar schon in die Wiege gelegt worden. Dessen<br />
rechtliche Ausbildung ist später hinzugetreten. Wahrscheinlich hatte sie sich<br />
bereits während ihres juristischen Studiums, das sie im Zeitgeistumfeld der<br />
1968er Jahre an der <strong>Universität</strong> Münster absolvierte, für Rudolph von Jherings<br />
wirkungsmächtigen Vortrag »Der Kampf um‘s Recht«, im Jahre 1872 in Wien<br />
gehalten, sehr begeistert. In diesem wurde in Umkehrung des im 19. Jahrhundert<br />
herrschenden obrigkeitsstaatlichen Rechtsdenkens die Meinung vertreten,<br />
dass ein jeder nicht nur seines Glückes, sondern auch seines Rechtes<br />
eigener Schmied sei.<br />
Ein erstes Aufeinandertreffen hatten wir bei einer zu dem zugespitzten frauenpolitischen<br />
Thema »40 Prozent Studentinnen – 4 Prozent Professorinnen«<br />
von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Bonn im Jahre 1979 veranstalteten Tagung.<br />
Der Einladung gefolgt waren etwa 300 Personen, ganz überwiegend weibliche<br />
Angehörige des akademischen Mittelbaus. Im Rahmen der Veranstaltung<br />
wurde von den Vortragenden bzw. von zahlreichen Diskussionsrednerinnen<br />
gefordert, insbesondere solche Verfahren einzuführen, die in der konkreten<br />
Praxis der Hochschulen gleichheitswidrige Ergebnisse bei der Besetzung von<br />
Professorenstellen vermeiden helfen. Dazu sollten auch sog. Quotenregelungen<br />
gehören.<br />
Ich hatte mich während dieser Veranstaltung als einziger (männlicher) Diskussionsredner<br />
zu Wort gemeldet, und zwar ohne Nennung meines Namens<br />
und meiner Funktion. Dabei vertrat ich auf der Grundlage der damaligen Fassung<br />
von Art. 3 Absatz 2 des Grundgesetzes den Standpunkt, dass sich der Gesetzesauftrag<br />
an die Hochschulen auf die Schaffung eines die Chancengleichheit<br />
beachtenden theoretischen Regelwerkes beschränke, eine Auffassung,<br />
die kritische, auch empörte Zwischenrufe herausforderte. Margot Gebhardt-<br />
Benischke indessen, seit 1977 Akademische Rätin an unserer Hochschule und<br />
Teilnehmerin der Veranstaltung, wollte es nicht bei einem bloßen Zwischenruf<br />
belassen und meldete einen Diskussionsbeitrag an. In ihrer Entgegnung auf<br />
meine Äußerungen »enttarnte« sie zunächst einmal mich als <strong>Wuppertal</strong>er<br />
Dr. Klaus Peters und Dr. Margot<br />
Gebhardt-Benischke, bei einer<br />
Hörsaaldiskussion 1992<br />
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