magazIn - Bergische Universität Wuppertal
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chen hörte. Dabei konnte ich einen Eindruck davon gewinnen, wie geschätzt<br />
und beliebt sie bei diesen war. Dies nicht nur wegen ihrer Kämpfernatur und<br />
ihrer Kompetenz, sondern auch wegen ihrer Ungezwungenheit im Umgang<br />
und wegen ihrer erfreulichen Neigung zum Scherzen.<br />
Es konnte nicht ausbleiben, dass uns ihre Rolle als Frauenbeauftragte und<br />
meine Rolle als Hochschulkanzler gelegentlich zwangen, Konflikte auszutragen.<br />
Dabei war es jedoch stets hilfreich, dass für uns beide als Juristen aus<br />
rechtlich-methodischen Gründen die Motive des jeweils anderen so gut wie<br />
keine Rolle spielten, sondern wir uns vielmehr bemühten, Konfliktlösungen in<br />
formalisierten Verfahren zu suchen.<br />
Doch meistens traten wir nicht in Konflikt, sondern in Kontakt miteinander.<br />
Dafür ein Beispiel, welches die aktive Dienstzeit von uns beiden überdauert<br />
hat, ist die Behandlung des Themas der sexuellen Belästigung im Hochschulbereich.<br />
Anfangs der 1990er Jahre beanspruchte diese unangenehme Thematik<br />
– zeitlich in etwa parallel zur Bühnenerfolgsgeschichte von David Mamets<br />
wirkungsvollem Zweipersonenstück »Oleanna« über sexual harassement<br />
und political correctness im amerikanischen <strong>Universität</strong>smilieu – auch an<br />
deutschen Hochschulen eine gewisse Aufmerksamkeit. Um die Jahreswende<br />
1993 / 1994 hatten bereits einige Senate von Nachbarhochschulen eine ziemlich<br />
allgemein gehaltene Interdiktion gegen sexuelle Belästigung beschlossen.<br />
Auch uns wurde angeraten, diese im Wortlaut zu übernehmen. Wegen<br />
deren Tatbestandsunbestimmtheit hatte ich jedoch Vorbehalte gegen eine<br />
ungefilterte Übernahme. Deshalb wandte ich mich – insoweit in juristischkollegialer<br />
Verbundenheit – an die Frauenbeauftragte. Diese teilte meine Bedenken<br />
mit dem Ergebnis, dass wir gemeinsam eine tatbestandsbestimmtere<br />
Fassung in Form der Senatsresolution 18 / 94 auf den Weg brachten. Diese ist<br />
auch heute noch als Anhang ein Bestandteil des aktuellen Rahmenplans zur<br />
Gleichstellung an der BUW.<br />
Meine besten Wünsche begleiten Dr. jur. Margot Gebhardt-Benischke, Akademische<br />
Oberrätin a. D., in ihren wohlverdienten Ruhestand. Sie hat sich während<br />
ihrer aktiven Dienstzeit sowohl um die juristische Lehre in ihrem Fachbereich<br />
als auch um die hochschulinterne und hochschulübergreifende Frauenförderung<br />
außerordentlich verdient gemacht und dabei ihrer Nachfolgerin<br />
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– die davon bestens Gebrauch gemacht hat – im Juni 2000 ein ebenso festes<br />
wie ausbaufähiges Rahmenwerk hinterlassen. Möge ihr troisième âge – soweit<br />
bei den gegebenen Umständen möglich – unter günstigen Sternen stehen. L