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magazIn - Bergische Universität Wuppertal

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chen hörte. Dabei konnte ich einen Eindruck davon gewinnen, wie geschätzt<br />

und beliebt sie bei diesen war. Dies nicht nur wegen ihrer Kämpfernatur und<br />

ihrer Kompetenz, sondern auch wegen ihrer Ungezwungenheit im Umgang<br />

und wegen ihrer erfreulichen Neigung zum Scherzen.<br />

Es konnte nicht ausbleiben, dass uns ihre Rolle als Frauenbeauftragte und<br />

meine Rolle als Hochschulkanzler gelegentlich zwangen, Konflikte auszutragen.<br />

Dabei war es jedoch stets hilfreich, dass für uns beide als Juristen aus<br />

rechtlich-methodischen Gründen die Motive des jeweils anderen so gut wie<br />

keine Rolle spielten, sondern wir uns vielmehr bemühten, Konfliktlösungen in<br />

formalisierten Verfahren zu suchen.<br />

Doch meistens traten wir nicht in Konflikt, sondern in Kontakt miteinander.<br />

Dafür ein Beispiel, welches die aktive Dienstzeit von uns beiden überdauert<br />

hat, ist die Behandlung des Themas der sexuellen Belästigung im Hochschulbereich.<br />

Anfangs der 1990er Jahre beanspruchte diese unangenehme Thematik<br />

– zeitlich in etwa parallel zur Bühnenerfolgsgeschichte von David Mamets<br />

wirkungsvollem Zweipersonenstück »Oleanna« über sexual harassement<br />

und political correctness im amerikanischen <strong>Universität</strong>smilieu – auch an<br />

deutschen Hochschulen eine gewisse Aufmerksamkeit. Um die Jahreswende<br />

1993 / 1994 hatten bereits einige Senate von Nachbarhochschulen eine ziemlich<br />

allgemein gehaltene Interdiktion gegen sexuelle Belästigung beschlossen.<br />

Auch uns wurde angeraten, diese im Wortlaut zu übernehmen. Wegen<br />

deren Tatbestandsunbestimmtheit hatte ich jedoch Vorbehalte gegen eine<br />

ungefilterte Übernahme. Deshalb wandte ich mich – insoweit in juristischkollegialer<br />

Verbundenheit – an die Frauenbeauftragte. Diese teilte meine Bedenken<br />

mit dem Ergebnis, dass wir gemeinsam eine tatbestandsbestimmtere<br />

Fassung in Form der Senatsresolution 18 / 94 auf den Weg brachten. Diese ist<br />

auch heute noch als Anhang ein Bestandteil des aktuellen Rahmenplans zur<br />

Gleichstellung an der BUW.<br />

Meine besten Wünsche begleiten Dr. jur. Margot Gebhardt-Benischke, Akademische<br />

Oberrätin a. D., in ihren wohlverdienten Ruhestand. Sie hat sich während<br />

ihrer aktiven Dienstzeit sowohl um die juristische Lehre in ihrem Fachbereich<br />

als auch um die hochschulinterne und hochschulübergreifende Frauenförderung<br />

außerordentlich verdient gemacht und dabei ihrer Nachfolgerin<br />

21<br />

– die davon bestens Gebrauch gemacht hat – im Juni 2000 ein ebenso festes<br />

wie ausbaufähiges Rahmenwerk hinterlassen. Möge ihr troisième âge – soweit<br />

bei den gegebenen Umständen möglich – unter günstigen Sternen stehen. L

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