27.12.2012 Aufrufe

Erbrecht - Marcel Küchler

Erbrecht - Marcel Küchler

Erbrecht - Marcel Küchler

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Prof. Dr. Bruno Huwiler SS 1999 (Update Juli 2003)<br />

<strong>Erbrecht</strong><br />

allenfalls bezüglich der Abgrenzung zum Erbvertrag zugunsten Dritter entstehen, welcher,<br />

falls der Vertragspartner verstirbt, praktisch unwiderrufbar wird (vgl. oben<br />

17.2.3). Deshalb ist im Zweifel eine entsprechende Klausel im Erbvertrag als letztwillige<br />

testamentarische Verfügung anzusehen, da eine solche frei widerrufen werden kann.<br />

§18 Verfügungsfähigkeit<br />

TUOR/SCHNYDER/SCHMID/RUMO-JUNGO, S. 572 ff.<br />

18.1 Allgemeine Voraussetzung: Urteilsfähigkeit<br />

18.2 Testierfähigkeit<br />

18.3 Erbvertragsfähigkeit<br />

18.3.1 Erblasser<br />

18.3.2 Gegenpartei (Vertragspartner)<br />

18.3.3 Gegenseitiger Erbvertrag<br />

18.4 Fehlen der Verfügungsfähigkeit<br />

18.4.1 Beim Testament<br />

18.4.2 Beim Erbvertrag<br />

38

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!