Erbrecht - Marcel Küchler
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Prof. Dr. Bruno Huwiler SS 1999 (Update Juli 2003)<br />
§6 Ordnung und Reihenfolge der Berufung zur<br />
Erbschaft<br />
6.1 Parentel, Stamm, Linie<br />
<strong>Erbrecht</strong><br />
Das <strong>Erbrecht</strong> richtet sich für die gesetzliche Erbfolge nach dem germanischen Parentelsystem,<br />
die Gradnähe der Verwandtschaft spielt hier keine Rolle.<br />
6.2 Parentel<br />
HUWILER, S. 2.; TUOR/SCHNYDER/SCHMID/RUMO-JUNGO, S. 552.<br />
1. Parentel: Nachkommen des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel usf.);<br />
2. Parentel: Eltern des Erblassers und ihre Nachkommen (Vater, Mutter, Geschwister,<br />
Nichte und Neffen usf.);<br />
3. Parentel: Grosseltern des Erblassers und ihre Nachkommen (Grossvater, Grossmutter,<br />
Onkel und Tanten usf.).<br />
6.3 Weitere Unterteilung (Stämme)<br />
HUWILER, S. 3.; TUOR/SCHNYDER/SCHMID/RUMO-JUNGO, S. 554.<br />
6.4 Grundsätze innerhalb des Parentelsystems<br />
6.4.1 Prioritätsordnung unter den Parentelen<br />
HUWILER, S. 3.<br />
Kein Angehöriger der entfernteren Parentel wird berufen , solange noch ein solcher der<br />
nähern vorhanden ist.<br />
6.4.2 Erbberechtigung innerhalb einer Parentel<br />
A) Vorrang des Parentelhauptes vor den übrigen Angehörigen innerhalb jeder<br />
Parentel<br />
TUOR/SCHNYDER/SCHMID/RUMO-JUNGO, S. 551.<br />
B) Eintrittsprinzip<br />
HUWILER, S. 3.; TUOR/SCHNYDER/SCHMID/RUMO-JUNGO, S. 551 ff.<br />
Gelangt ein Stammeshaupt nicht zur Nachfolge, treten seine Nachkommen an seine<br />
Stelle.<br />
C) Anwachsungsprinzip (Akreszenz)<br />
Der Anteil eines weggefallenen gesetzlichen Erben kommt seinen gleichstufigen Miterben<br />
anteilmässig zugute, d.h. wächst ihnen an (Anwachsungsprinzip).<br />
Das Anwachsungsprinzip ist zum Eintrittsprinzip subsidiär.<br />
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