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Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

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Bestand<br />

Im Zeitraum 2007 bis 2008 gab es Veränderungen bei den Personalstellen. Für 2009 lassen<br />

sich 27 Personen mit insgesamt 24,60 VzÄ ausweisen. 4<br />

4.1.3 Aufgaben<br />

4.1.3.1 Grundlegende Leistungen<br />

Die grundlegenden Leistungen sind zum einen Aufgaben, die im Allgemeinen auch als Lobbyarbeit<br />

bezeichnet und von allen Trägern gleichermaßen wahrgenommen werden. Insbesondere<br />

sind hierfür zu nennen: die Initiierung des Erfahrungsaustauschs und die Interessensvertretung<br />

der Zielgruppen in verschiedenen Gremien. Zu den grundlegenden Leistungen zählen aber<br />

auch der Informationsaustausch, Veröffentlichungen, die Fachgruppenarbeit sowie verschiedene<br />

Angebote der Koordination und Beratung.<br />

Die Auswertung für die grundlegenden Leistungen wurde bereits im allgemeinen Teil vorgenommen.<br />

Innerhalb der Darstellungen für den Bereich des § 11 SGB VIII soll an dieser Stelle<br />

eine Aufzählung der Nennungen zu den Schwerpunkten der grundlegenden Leistungen im<br />

Sachbericht nach Häufigkeit im Überblick erfolgen. Grundlage dafür ist die Auswertung der<br />

Sachberichte in einem fachlichen Rahmen.<br />

Grundlegende Leistungen - Schwerpunkte nach Häufigkeit der Nennungen<br />

Veröffentlichungen, die sich mit den Aufgaben, der aktuellen<br />

Situation und Entwicklungen in den Leistungsbereichen der §§<br />

11 - 14 SGB VIII auseinandersetzen, sofern sie sich über die<br />

eigenen Mitgliedsstrukturen hinaus an die Fachöffentlichkeit<br />

wenden<br />

Fachberatung in Form von Konzeptions-, Projekt- und Organisationsberatung<br />

als offenes Angebot für alle Anbieter der Leistungsbereiche<br />

der §§ 11 -14 SGB VIII<br />

Initiierung, Begleitung und Durchführung von Facharbeitskreisen<br />

und Projekten, die in ihrer Zusammensetzung über die Mitgliederstrukturen<br />

hinausgehen und repräsentativ für <strong>Sachsen</strong> sind<br />

22<br />

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Jugendpolitische Interessenvertretung in bundes- und landesweiten<br />

Gremien im jeweiligen Fachkontext � � � � � � � �<br />

Eigenständige Leistungen der Jugendverbände in Bezug auf<br />

Werbung und Betreuung von Mitgliedern und Teilnehmern<br />

Bild 11: Grundlegende Leistungen - Schwerpunkte nach Häufigkeit der Nennungen im Bereich § 11 SGB VIII, SMS-LJA 2009<br />

In der Betrachtung der Übersicht wird deutlich, dass im Bereich § 11 SGB VIII der Schwerpunkt<br />

der grundlegenden Leistungen in der jugendpolitischen Interessenvertretung sowie in der Fachberatung<br />

in Form von Konzeptions-, Projekt- und Organisationsberatung liegt. Eine Basis dafür<br />

sind die umfangreichen in den Sachberichten dargestellten Kooperationsbeziehungen zu anderen<br />

Dachorganisationen auf Landes- und Bundesebene.<br />

4.1.3.2 Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit insgesamt<br />

Im Jahr 2007 wurden im Bereich § 11 SGB VIII - laut der Meldungen in den Sachberichten -<br />

insgesamt 531 Maßnahmen mit 807 Bildungs- bzw. Maßnahmetagen und 8.320 Teilnehmer/innen<br />

durchgeführt. 14 weitere Maßnahmen waren geplant, sind aber ausgefallen. Die Aufteilung<br />

der Maßnahmen, Bildungstage und Teilnehmer/-innen nach Maßnahme- und Veranstaltungsart<br />

ergibt sich wie im Bild 12 ersichtlich.<br />

Im Bereich der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung gab es 268 Maßnahmen mit insgesamt<br />

369 Bildungstagen und 3.548 Teilnehmer/-innen. Die Maßnahmen der außerschulischen<br />

Jugendbildung sind mit 209 Maßnahmen, 315 Bildungstagen und 4.516 Teilnehmer/-innen angegeben.<br />

Im Bereich der internationalen Jugendarbeit wurden 54 Maßnahmen, 123 Bildungstage<br />

und 256 Teilnehmer/-innen benannt.<br />

4 vgl. Bild 4, S.16

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