Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
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Bestand<br />
Im Zeitraum 2007 bis 2008 gab es Veränderungen bei den Personalstellen. Für 2009 lassen<br />
sich 27 Personen mit insgesamt 24,60 VzÄ ausweisen. 4<br />
4.1.3 Aufgaben<br />
4.1.3.1 Grundlegende Leistungen<br />
Die grundlegenden Leistungen sind zum einen Aufgaben, die im Allgemeinen auch als Lobbyarbeit<br />
bezeichnet und von allen Trägern gleichermaßen wahrgenommen werden. Insbesondere<br />
sind hierfür zu nennen: die Initiierung des Erfahrungsaustauschs und die Interessensvertretung<br />
der Zielgruppen in verschiedenen Gremien. Zu den grundlegenden Leistungen zählen aber<br />
auch der Informationsaustausch, Veröffentlichungen, die Fachgruppenarbeit sowie verschiedene<br />
Angebote der Koordination und Beratung.<br />
Die Auswertung für die grundlegenden Leistungen wurde bereits im allgemeinen Teil vorgenommen.<br />
Innerhalb der Darstellungen für den Bereich des § 11 SGB VIII soll an dieser Stelle<br />
eine Aufzählung der Nennungen zu den Schwerpunkten der grundlegenden Leistungen im<br />
Sachbericht nach Häufigkeit im Überblick erfolgen. Grundlage dafür ist die Auswertung der<br />
Sachberichte in einem fachlichen Rahmen.<br />
Grundlegende Leistungen - Schwerpunkte nach Häufigkeit der Nennungen<br />
Veröffentlichungen, die sich mit den Aufgaben, der aktuellen<br />
Situation und Entwicklungen in den Leistungsbereichen der §§<br />
11 - 14 SGB VIII auseinandersetzen, sofern sie sich über die<br />
eigenen Mitgliedsstrukturen hinaus an die Fachöffentlichkeit<br />
wenden<br />
Fachberatung in Form von Konzeptions-, Projekt- und Organisationsberatung<br />
als offenes Angebot für alle Anbieter der Leistungsbereiche<br />
der §§ 11 -14 SGB VIII<br />
Initiierung, Begleitung und Durchführung von Facharbeitskreisen<br />
und Projekten, die in ihrer Zusammensetzung über die Mitgliederstrukturen<br />
hinausgehen und repräsentativ für <strong>Sachsen</strong> sind<br />
22<br />
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Jugendpolitische Interessenvertretung in bundes- und landesweiten<br />
Gremien im jeweiligen Fachkontext � � � � � � � �<br />
Eigenständige Leistungen der Jugendverbände in Bezug auf<br />
Werbung und Betreuung von Mitgliedern und Teilnehmern<br />
Bild 11: Grundlegende Leistungen - Schwerpunkte nach Häufigkeit der Nennungen im Bereich § 11 SGB VIII, SMS-LJA 2009<br />
In der Betrachtung der Übersicht wird deutlich, dass im Bereich § 11 SGB VIII der Schwerpunkt<br />
der grundlegenden Leistungen in der jugendpolitischen Interessenvertretung sowie in der Fachberatung<br />
in Form von Konzeptions-, Projekt- und Organisationsberatung liegt. Eine Basis dafür<br />
sind die umfangreichen in den Sachberichten dargestellten Kooperationsbeziehungen zu anderen<br />
Dachorganisationen auf Landes- und Bundesebene.<br />
4.1.3.2 Maßnahmen der Bildung und der internationalen Jugendarbeit insgesamt<br />
Im Jahr 2007 wurden im Bereich § 11 SGB VIII - laut der Meldungen in den Sachberichten -<br />
insgesamt 531 Maßnahmen mit 807 Bildungs- bzw. Maßnahmetagen und 8.320 Teilnehmer/innen<br />
durchgeführt. 14 weitere Maßnahmen waren geplant, sind aber ausgefallen. Die Aufteilung<br />
der Maßnahmen, Bildungstage und Teilnehmer/-innen nach Maßnahme- und Veranstaltungsart<br />
ergibt sich wie im Bild 12 ersichtlich.<br />
Im Bereich der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung gab es 268 Maßnahmen mit insgesamt<br />
369 Bildungstagen und 3.548 Teilnehmer/-innen. Die Maßnahmen der außerschulischen<br />
Jugendbildung sind mit 209 Maßnahmen, 315 Bildungstagen und 4.516 Teilnehmer/-innen angegeben.<br />
Im Bereich der internationalen Jugendarbeit wurden 54 Maßnahmen, 123 Bildungstage<br />
und 256 Teilnehmer/-innen benannt.<br />
4 vgl. Bild 4, S.16