Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
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BV 12/2009 LJHA<br />
Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />
Landesjugendamt<br />
Das Thema Bildungstage als Bemessungsgröße von Bildungsleistungen und das Verhältnis zu<br />
den grundlegenden Bildungsleistungen wurde in den Sachberichten der landesweiten Dachorganisationen<br />
und Verbände aber auch auf Textebene häufig thematisiert.<br />
Insgesamt lässt sich in einer qualitativen Betrachtung ein geteiltes Fazit zu den Bildungstagen<br />
ziehen. Einerseits werden Bildungstage als praktikables Hilfsmittel eingeschätzt, Bildungsleistungen<br />
zu dokumentieren. Zum Teil wurde eine Darstellung in Bildungsstunden angeregt.<br />
Andererseits wird der quantitative Formalismus angeführt und das Argument, dass Bildungstage<br />
nicht die Vielfalt der Tätigkeit eines Trägers darstellen können.<br />
Eine andere Form der adäquaten Darstellung der Tätigkeit eines Trägers unter dem Bildungsaspekt<br />
wurde jedoch nicht vorgeschlagen.<br />
Das Verhältnis zwischen Bildungstagen und grundlegenden Leistungen wird in den Äußerungen<br />
der Träger insgesamt als zu unausgewogen zu Lasten der Bildungsleistungen eingeschätzt.<br />
Hierzu bietet sich eine Betrachtung der durchschnittlichen rechnerischen Zeitbudgets der Bildungsreferenten<br />
in Bezug auf die 2007 erbrachten Bildungstage (einschließlich Vor- und Nachbereitung)<br />
und die verfügbare Zeit für die grundlegenden Leistungen an.<br />
Legt man das Berechnungsmodell der Bildungstage mit je einem Tag Vor- und Nachbereitung<br />
und die vorgegebenen Bildungstage zu Grunde und bildet dies auf die tatsächlich erbrachten<br />
Bildungstage ab, so ergibt sich insgesamt ein durchschnittliches Verhältnis zwischen Bildungstagen<br />
und grundlegenden Leistungen von 75:25. Dieses Verhältnis streut sowohl im Überblick<br />
über aller Bereiche der §§ 11 - 14 SGB VIII als innerhalb der Bereiche zum Teil erheblich.<br />
Insgesamt gesehen stützten diese Befunde die in den Sachberichten der Träger dargestellte<br />
Auffassung, dass das Erreichen der geforderten Bildungstage mit einem hohen Aufwand verbunden<br />
ist, der die Möglichkeiten in den trägerbezogenen und grundlegenden Leistungen erheblich<br />
einschränkt. Insbesondere ist in Abhängigkeit von der Art von Maßnahmen ein unterschiedlich<br />
hoher Ressourceneinsatz notwendig, der sich in den Bildungstagen nur eingeschränkt<br />
widerspiegelt.<br />
<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 59