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Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

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BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Das Thema Bildungstage als Bemessungsgröße von Bildungsleistungen und das Verhältnis zu<br />

den grundlegenden Bildungsleistungen wurde in den Sachberichten der landesweiten Dachorganisationen<br />

und Verbände aber auch auf Textebene häufig thematisiert.<br />

Insgesamt lässt sich in einer qualitativen Betrachtung ein geteiltes Fazit zu den Bildungstagen<br />

ziehen. Einerseits werden Bildungstage als praktikables Hilfsmittel eingeschätzt, Bildungsleistungen<br />

zu dokumentieren. Zum Teil wurde eine Darstellung in Bildungsstunden angeregt.<br />

Andererseits wird der quantitative Formalismus angeführt und das Argument, dass Bildungstage<br />

nicht die Vielfalt der Tätigkeit eines Trägers darstellen können.<br />

Eine andere Form der adäquaten Darstellung der Tätigkeit eines Trägers unter dem Bildungsaspekt<br />

wurde jedoch nicht vorgeschlagen.<br />

Das Verhältnis zwischen Bildungstagen und grundlegenden Leistungen wird in den Äußerungen<br />

der Träger insgesamt als zu unausgewogen zu Lasten der Bildungsleistungen eingeschätzt.<br />

Hierzu bietet sich eine Betrachtung der durchschnittlichen rechnerischen Zeitbudgets der Bildungsreferenten<br />

in Bezug auf die 2007 erbrachten Bildungstage (einschließlich Vor- und Nachbereitung)<br />

und die verfügbare Zeit für die grundlegenden Leistungen an.<br />

Legt man das Berechnungsmodell der Bildungstage mit je einem Tag Vor- und Nachbereitung<br />

und die vorgegebenen Bildungstage zu Grunde und bildet dies auf die tatsächlich erbrachten<br />

Bildungstage ab, so ergibt sich insgesamt ein durchschnittliches Verhältnis zwischen Bildungstagen<br />

und grundlegenden Leistungen von 75:25. Dieses Verhältnis streut sowohl im Überblick<br />

über aller Bereiche der §§ 11 - 14 SGB VIII als innerhalb der Bereiche zum Teil erheblich.<br />

Insgesamt gesehen stützten diese Befunde die in den Sachberichten der Träger dargestellte<br />

Auffassung, dass das Erreichen der geforderten Bildungstage mit einem hohen Aufwand verbunden<br />

ist, der die Möglichkeiten in den trägerbezogenen und grundlegenden Leistungen erheblich<br />

einschränkt. Insbesondere ist in Abhängigkeit von der Art von Maßnahmen ein unterschiedlich<br />

hoher Ressourceneinsatz notwendig, der sich in den Bildungstagen nur eingeschränkt<br />

widerspiegelt.<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 59

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