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Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

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BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Als strukturelle Voraussetzung im Bereich Sonstige Aufgaben und Leistungen für die Umsetzung<br />

überörtlicher Aufgaben wurden bei einem Träger insgesamt 1,59 Personalstellen verteilt<br />

auf 2 Personen finanziert. Alle Personen waren als im Bereich Geschäftsführung und Verwaltung<br />

tätig.<br />

4.6.3 Aufgaben<br />

4.6.3.1 Grundlegende Leistungen<br />

Analog sind hier grundsätzlich die in Pkt. 3.2.1 beschriebenen Leistungen zu benennen.<br />

Sie dienen im genannten Leistungsbereich der Umsetzung originärer Fachaufgaben, erfüllen<br />

aber nur bedingt die unter Punkt 1 beschriebenen Zielstellungen. Insbesondere richten sich die<br />

Angebote nicht originär an den Zielgruppen der Jugendhilfe aus, sondern wenden sich vordergründig<br />

an die eigenen Mitgliederstrukturen im Rahmen der Interessenvertretung und des Erfahrungsaustausches.<br />

4.6.3.2 Bildung<br />

Informationen zu Bildungsangeboten im Bereich Sonstige Aufgaben und Leistungen liegen dem<br />

Landesjugendamt nicht vor.<br />

4.6.4 Bestandsbewertung<br />

Mit dem Planungsprozess für den Zeitraum 2006 - 2009 wurde versucht, den Bereich Sonstige<br />

Aufgaben und Leistungen - jugendpolitisch determinierte Angebote im Sinne des § 1(1) SGB<br />

VIII in Ergänzung von originären Aufgaben anderer Ressorts aus der Planungsverantwortung<br />

des Staatsministeriums für Soziales (SMS) herauszulösen und in die zuständige Verantwortung<br />

des Staatsministeriums für Kultus (SMK) zu übergeben.<br />

Dies ist nicht gelungen.<br />

Da mit dem Träger keine Zielvereinbarung abgeschlossen wurde, liegt der Sachbericht - und<br />

damit die Informationen für die Planung - für 2007 erst Mitte 2009 vor.<br />

Perspektivisch soll der Träger dem Bereich § 11 SGB VIII zugeordnet werden. Die Angebote<br />

und Leistungen müssen sich dann an Zielgruppen der Jugendhilfe wenden und sich an den<br />

erforderlichen Prämissen der §§ 11 - 14 SGB VIII ausrichten.<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 55

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