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Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

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Bedarf 2010 - 2014<br />

bandsstrukturen heraus entwickelt, stehen jedoch auch anderen Jugendlichen offen. Dem entgegen<br />

wenden sich Angebote außerschulischer Jugendbildung in der Jugendarbeit, unabhängig<br />

verbindlicher Strukturen, als grundsätzlich offenes Angebot an alle jungen Menschen.<br />

Maßgeblich für die Ansiedlung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung sind die<br />

Lebensbezüge junger Menschen, und diese liegen insbesondere in den unmittelbaren sozialen<br />

und damit örtlichen Strukturen. Hier werden in erster Linie und zuförderst Prozesse außerschulischer<br />

Jugendbildung initiiert und hier liegt gleichfalls die Planungsverantwortung für entsprechende<br />

Maßnahmen. Auf Grund dieser Tatsache ergibt sich für die Angebote außerschulischer<br />

Jugendbildung in überörtlichen Strukturen die Konsequenz, ihre Maßnahmen auf die Bildung<br />

von jungen Menschen zu konzentrieren, die eine Multiplikatorenrolle auf örtlicher Ebene einnehmen.<br />

Der Qualitätssicherung der Arbeit der Bildungsreferenten/-innen auf überörtlicher Ebene kommt<br />

angesichts der beschriebenen Wirkung im Rahmen der Bildung ehrenamtlich wirkender Multiplikatoren<br />

deshalb eine besondere Bedeutung zu.<br />

Der 3. Sächsische Kinder- und Jugendbericht bestätigt die Aussage, dass die pluralen Angebote<br />

außerschulischer Jugendbildung in den überörtlichen Strukturen die Entwicklung junger Menschen<br />

zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten erfolgreich unterstützen.<br />

Außerschulische Jugendbildung muss entsprechend dieser beschriebenen Zusammenhänge im<br />

Rahmen des überörtlichen Bedarfs ein Unterstützungs- und Ergänzungssystem vorhalten.<br />

Entsprechend der getroffenen Aussagen wird deutlich, dass die Planung von Bildung und damit<br />

die Frage der Qualität und Quantität der Tätigkeit der Bildungsreferenten/-innen die Schlüsselfunktion<br />

des überörtlichen Planungsprozesses einnehmen. Neben einer gesamten Aufgabenbeschreibung<br />

muss in Abhängigkeit zu den Leistungsfeldern im Rahmen von inhaltlichen Prioritäten<br />

auch eine Aussage zu erforderlichen Stellenpotentialen erfolgen.<br />

2.3 Bildungsangebote auf örtlicher und überörtlicher Ebene<br />

Entsprechend den Normierungen des § 85 Abs. 2 SGB VIII macht sich bei den Angebotsstrukturen<br />

im Rahmen der überörtlicher Planung folgende Abgrenzung zwischen überörtlichen und<br />

örtlichen Bedarfslagen erforderlich, welche auch für die förderrelevante Umsetzung im Sinne<br />

des § 82 SGB VIII zuwendungsrechtlich von Bedeutung ist:<br />

Ein Leistungsangebot entspricht insbesondere dann dem überörtlichen Bedarf, wenn das Konzept<br />

zur Umsetzung der Ziele für die Bildungsarbeit in der überörtlichen <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

§§ 11 – 14 SGB VIII dient. Dabei kann die Realisierung des Leistungsangebotes durch einen<br />

Dach- bzw. Landesverband grundsätzlich einmalig für mehrere Jugendamtsbereiche bzw.<br />

mehrmalig in einzelnen Jugendamtsbereichen erfolgen. (BV 04/2005-LJHA)<br />

Im Einzelfall können direkte Angebote durch Dach- und Landesverbände im Rahmen der örtlichen<br />

Zuständigkeit erbracht werden, dazu bedarf es jedoch klarer Abstimmungsprozesse mit<br />

den jeweiligen Gebietskörperschaften. Diese Angebote fallen jedoch nicht in die Planungsverantwortung<br />

des überörtlichen Trägers.<br />

Über die dargestellten Wirkungsebenen hinaus muss der Zusammenhang des Wirkens der überörtlich<br />

agierenden Dach- und Landesverbände zu den örtlichen Mitgliedsstrukturen in den<br />

Blick genommen werden. Dach- und Landesverbände leisten für ihre Mitgliedsstrukturen, aber<br />

auch darüber hinaus, Lobbyarbeit im umfassenden Sinne und unterstützen somit die fachlichinhaltliche<br />

Arbeit in örtlichen Strukturen.<br />

2.4 Grundlegende Leistungen und Aufgaben zur Unterstützung der fachlichinhaltlichen<br />

Arbeit in der Jugendhilfe<br />

Grundlegende Leistungen und Aufgaben zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit in<br />

der Jugendhilfe sind im Kern regelmäßige und vor allem strukturelle Unterstützungsangebote<br />

der Dachorganisationen und Jugendverbände. Sie dienen in erster Linie der Absicherung und<br />

Umsetzung der Leistungsangebote und sind somit unverzichtbarer Bestandteil für Weiterentwicklung<br />

der Jugendhilfe. Dazu zählen auch notwendige Fortbildungen und andere zur Qualitätssicherung<br />

erforderlichen Maßnamen, für die in den Geschäftsstellen tätigen Fachkräfte. 28<br />

28 vgl. Bundesregierung (2008): Aufstieg durch Bildung, Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland; S. 5<br />

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