Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
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Bedarf 2010 - 2014<br />
bandsstrukturen heraus entwickelt, stehen jedoch auch anderen Jugendlichen offen. Dem entgegen<br />
wenden sich Angebote außerschulischer Jugendbildung in der Jugendarbeit, unabhängig<br />
verbindlicher Strukturen, als grundsätzlich offenes Angebot an alle jungen Menschen.<br />
Maßgeblich für die Ansiedlung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung sind die<br />
Lebensbezüge junger Menschen, und diese liegen insbesondere in den unmittelbaren sozialen<br />
und damit örtlichen Strukturen. Hier werden in erster Linie und zuförderst Prozesse außerschulischer<br />
Jugendbildung initiiert und hier liegt gleichfalls die Planungsverantwortung für entsprechende<br />
Maßnahmen. Auf Grund dieser Tatsache ergibt sich für die Angebote außerschulischer<br />
Jugendbildung in überörtlichen Strukturen die Konsequenz, ihre Maßnahmen auf die Bildung<br />
von jungen Menschen zu konzentrieren, die eine Multiplikatorenrolle auf örtlicher Ebene einnehmen.<br />
Der Qualitätssicherung der Arbeit der Bildungsreferenten/-innen auf überörtlicher Ebene kommt<br />
angesichts der beschriebenen Wirkung im Rahmen der Bildung ehrenamtlich wirkender Multiplikatoren<br />
deshalb eine besondere Bedeutung zu.<br />
Der 3. Sächsische Kinder- und Jugendbericht bestätigt die Aussage, dass die pluralen Angebote<br />
außerschulischer Jugendbildung in den überörtlichen Strukturen die Entwicklung junger Menschen<br />
zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten erfolgreich unterstützen.<br />
Außerschulische Jugendbildung muss entsprechend dieser beschriebenen Zusammenhänge im<br />
Rahmen des überörtlichen Bedarfs ein Unterstützungs- und Ergänzungssystem vorhalten.<br />
Entsprechend der getroffenen Aussagen wird deutlich, dass die Planung von Bildung und damit<br />
die Frage der Qualität und Quantität der Tätigkeit der Bildungsreferenten/-innen die Schlüsselfunktion<br />
des überörtlichen Planungsprozesses einnehmen. Neben einer gesamten Aufgabenbeschreibung<br />
muss in Abhängigkeit zu den Leistungsfeldern im Rahmen von inhaltlichen Prioritäten<br />
auch eine Aussage zu erforderlichen Stellenpotentialen erfolgen.<br />
2.3 Bildungsangebote auf örtlicher und überörtlicher Ebene<br />
Entsprechend den Normierungen des § 85 Abs. 2 SGB VIII macht sich bei den Angebotsstrukturen<br />
im Rahmen der überörtlicher Planung folgende Abgrenzung zwischen überörtlichen und<br />
örtlichen Bedarfslagen erforderlich, welche auch für die förderrelevante Umsetzung im Sinne<br />
des § 82 SGB VIII zuwendungsrechtlich von Bedeutung ist:<br />
Ein Leistungsangebot entspricht insbesondere dann dem überörtlichen Bedarf, wenn das Konzept<br />
zur Umsetzung der Ziele für die Bildungsarbeit in der überörtlichen <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />
§§ 11 – 14 SGB VIII dient. Dabei kann die Realisierung des Leistungsangebotes durch einen<br />
Dach- bzw. Landesverband grundsätzlich einmalig für mehrere Jugendamtsbereiche bzw.<br />
mehrmalig in einzelnen Jugendamtsbereichen erfolgen. (BV 04/2005-LJHA)<br />
Im Einzelfall können direkte Angebote durch Dach- und Landesverbände im Rahmen der örtlichen<br />
Zuständigkeit erbracht werden, dazu bedarf es jedoch klarer Abstimmungsprozesse mit<br />
den jeweiligen Gebietskörperschaften. Diese Angebote fallen jedoch nicht in die Planungsverantwortung<br />
des überörtlichen Trägers.<br />
Über die dargestellten Wirkungsebenen hinaus muss der Zusammenhang des Wirkens der überörtlich<br />
agierenden Dach- und Landesverbände zu den örtlichen Mitgliedsstrukturen in den<br />
Blick genommen werden. Dach- und Landesverbände leisten für ihre Mitgliedsstrukturen, aber<br />
auch darüber hinaus, Lobbyarbeit im umfassenden Sinne und unterstützen somit die fachlichinhaltliche<br />
Arbeit in örtlichen Strukturen.<br />
2.4 Grundlegende Leistungen und Aufgaben zur Unterstützung der fachlichinhaltlichen<br />
Arbeit in der Jugendhilfe<br />
Grundlegende Leistungen und Aufgaben zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit in<br />
der Jugendhilfe sind im Kern regelmäßige und vor allem strukturelle Unterstützungsangebote<br />
der Dachorganisationen und Jugendverbände. Sie dienen in erster Linie der Absicherung und<br />
Umsetzung der Leistungsangebote und sind somit unverzichtbarer Bestandteil für Weiterentwicklung<br />
der Jugendhilfe. Dazu zählen auch notwendige Fortbildungen und andere zur Qualitätssicherung<br />
erforderlichen Maßnamen, für die in den Geschäftsstellen tätigen Fachkräfte. 28<br />
28 vgl. Bundesregierung (2008): Aufstieg durch Bildung, Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland; S. 5<br />
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