Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
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BV 12/2009 LJHA<br />
Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />
Landesjugendamt<br />
Im Bereich des § 14 SGB VIII werden Bildungsangebote in Form von Bildungstagen in der Regel<br />
über hauptamtliche Bildungsreferenten/-innen und hauptamtliche, geschäftsführende Bildungsreferenten/-innen<br />
abgesichert.<br />
Es wird ein Verhältnis zwischen Bildungstagen und grundlegenden Leistungen zur Unterstützung<br />
der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe von 60:40 angestrebt.<br />
Gemessen an 208 Arbeitstagen sind je Bildungsreferent/-in mindestens 42 Bildungstage zu<br />
leisten. Hinzu kommen je 42 Tage Vorbereitung und Nachbereitung. Davon sollte der Referent/<br />
die Referentin wenn thematisch möglich mindestens 50% selbst Bildungsinhalte vermitteln.<br />
Werden von Bildungsreferenten/-innen geschäftsführende Tätigkeiten wahrgenommen, so sind<br />
dafür 35% der Arbeitszeit einzusetzen.<br />
Die grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit werden durch<br />
die Bildungsreferenten/-innen erbracht. Dafür wird ein Zeitbudget von bis zu 40% der Arbeitszeit<br />
des/der Referenten/-in vorgesehen. Umfang, Art und Schwerpunkt dieser erbrachten Leistungen<br />
liegen in der Verantwortung der Träger.<br />
Im Rahmen dessen sind im besonderen Maße auch Fortbildungen und andere zur Qualitätssicherung<br />
erforderlichen Maßnamen für Fachkräfte zu berücksichtigen.<br />
4.3.5 Übergreifend<br />
Ausgehend vom Planungsprozess 2006 - 2009 wurden diesem Feld innerhalb der Bestandsbewertung<br />
drei Träger zugeordnet.<br />
Es konnte eingeschätzt werden, dass durch die betreffenden Träger die Zielstellungen in diesem<br />
Bereich erfüllt wurden. Eine notwendige Neuzuordnung von Trägern aus anderen Bereichen<br />
erschien auf der Grundlage der Entwicklung und Einschätzung aus der Bestandsbewertung<br />
geboten.<br />
Der Schwerpunkt im Bereich Übergreifend liegt in der Netzwerkarbeit vor dem Hintergrund der<br />
Erreichbarkeit einer breiten Fachöffentlichkeit, insbesondere in Bezug auf Querschnittsthemen<br />
und Themenfelder mit besonderer fachlicher und jugendpolitischer Bedeutung.<br />
Hierbei steht die Fachberatung und die Fachgruppenarbeit im Hinblick auf das beschriebene<br />
Bildungsverständnis im Vordergrund. Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung vervollständigen<br />
das Angebot.<br />
Aus den dargestellten Rahmenbedingungen lassen sich wesentliche Aufgaben für diesen Planungsbereich<br />
ableiten.<br />
Ein primäres Themenfeld ergibt sich aus dem Aspekt der geschlechtsspezifischen Arbeit und<br />
der Geschlechtergerechtigkeit. Auf der Grundlage der Erfahrungen aus dem Modellprojekt zur<br />
Jungenarbeit und die Ergebnisse aus dem Pilotprojekt zur Implementierung von Gender<br />
Mainstreaming im Bereich der überörtlich tätigen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe in<br />
<strong>Sachsen</strong> sollen geschlechtsspezifische Beratungs- und Fortbildungsangebote weiterentwickelt<br />
und eingesetzt werden. Für den Themenbereich Jungenarbeit wurde bereits in 2009 eine Erweiterung<br />
des Bedarfs an Strukturen vorgenommen.<br />
Weitere Themenfelder ergeben sich aus dem in den Bildungszielen formulierten Demokratieauftrag<br />
und der Umsetzung und Wahrung der Beteiligungs- und Schutzrechten von Kindern und<br />
Jugendlichen.<br />
Insgesamt ist das Engagement des Freistaates <strong>Sachsen</strong> in diesem Bereich Ergebnis eines jugendpolitischen<br />
Willensbildungsprozesses.<br />
Zur Umsetzung und Absicherung der Aufgaben wird an dieser Stelle folgender Rahmenbedarf<br />
an Fachkräften und die Höhe der zu erbringenden Bildungsleistungen aus fachlicher Sicht festgelegt.<br />
Personal:<br />
Zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich Übergreifend ergibt sich aus fachlicher Sicht ein Bedarf<br />
von Fachpersonal in Höhe von 10,0 Stellen (VzÄ). Hohe Priorität haben dabei die Stellen<br />
der Bildungsreferent/ -innen.<br />
Bildungsleistungen:<br />
<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 87