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Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

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BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Im Bereich des § 14 SGB VIII werden Bildungsangebote in Form von Bildungstagen in der Regel<br />

über hauptamtliche Bildungsreferenten/-innen und hauptamtliche, geschäftsführende Bildungsreferenten/-innen<br />

abgesichert.<br />

Es wird ein Verhältnis zwischen Bildungstagen und grundlegenden Leistungen zur Unterstützung<br />

der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe von 60:40 angestrebt.<br />

Gemessen an 208 Arbeitstagen sind je Bildungsreferent/-in mindestens 42 Bildungstage zu<br />

leisten. Hinzu kommen je 42 Tage Vorbereitung und Nachbereitung. Davon sollte der Referent/<br />

die Referentin wenn thematisch möglich mindestens 50% selbst Bildungsinhalte vermitteln.<br />

Werden von Bildungsreferenten/-innen geschäftsführende Tätigkeiten wahrgenommen, so sind<br />

dafür 35% der Arbeitszeit einzusetzen.<br />

Die grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit werden durch<br />

die Bildungsreferenten/-innen erbracht. Dafür wird ein Zeitbudget von bis zu 40% der Arbeitszeit<br />

des/der Referenten/-in vorgesehen. Umfang, Art und Schwerpunkt dieser erbrachten Leistungen<br />

liegen in der Verantwortung der Träger.<br />

Im Rahmen dessen sind im besonderen Maße auch Fortbildungen und andere zur Qualitätssicherung<br />

erforderlichen Maßnamen für Fachkräfte zu berücksichtigen.<br />

4.3.5 Übergreifend<br />

Ausgehend vom Planungsprozess 2006 - 2009 wurden diesem Feld innerhalb der Bestandsbewertung<br />

drei Träger zugeordnet.<br />

Es konnte eingeschätzt werden, dass durch die betreffenden Träger die Zielstellungen in diesem<br />

Bereich erfüllt wurden. Eine notwendige Neuzuordnung von Trägern aus anderen Bereichen<br />

erschien auf der Grundlage der Entwicklung und Einschätzung aus der Bestandsbewertung<br />

geboten.<br />

Der Schwerpunkt im Bereich Übergreifend liegt in der Netzwerkarbeit vor dem Hintergrund der<br />

Erreichbarkeit einer breiten Fachöffentlichkeit, insbesondere in Bezug auf Querschnittsthemen<br />

und Themenfelder mit besonderer fachlicher und jugendpolitischer Bedeutung.<br />

Hierbei steht die Fachberatung und die Fachgruppenarbeit im Hinblick auf das beschriebene<br />

Bildungsverständnis im Vordergrund. Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung vervollständigen<br />

das Angebot.<br />

Aus den dargestellten Rahmenbedingungen lassen sich wesentliche Aufgaben für diesen Planungsbereich<br />

ableiten.<br />

Ein primäres Themenfeld ergibt sich aus dem Aspekt der geschlechtsspezifischen Arbeit und<br />

der Geschlechtergerechtigkeit. Auf der Grundlage der Erfahrungen aus dem Modellprojekt zur<br />

Jungenarbeit und die Ergebnisse aus dem Pilotprojekt zur Implementierung von Gender<br />

Mainstreaming im Bereich der überörtlich tätigen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe in<br />

<strong>Sachsen</strong> sollen geschlechtsspezifische Beratungs- und Fortbildungsangebote weiterentwickelt<br />

und eingesetzt werden. Für den Themenbereich Jungenarbeit wurde bereits in 2009 eine Erweiterung<br />

des Bedarfs an Strukturen vorgenommen.<br />

Weitere Themenfelder ergeben sich aus dem in den Bildungszielen formulierten Demokratieauftrag<br />

und der Umsetzung und Wahrung der Beteiligungs- und Schutzrechten von Kindern und<br />

Jugendlichen.<br />

Insgesamt ist das Engagement des Freistaates <strong>Sachsen</strong> in diesem Bereich Ergebnis eines jugendpolitischen<br />

Willensbildungsprozesses.<br />

Zur Umsetzung und Absicherung der Aufgaben wird an dieser Stelle folgender Rahmenbedarf<br />

an Fachkräften und die Höhe der zu erbringenden Bildungsleistungen aus fachlicher Sicht festgelegt.<br />

Personal:<br />

Zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich Übergreifend ergibt sich aus fachlicher Sicht ein Bedarf<br />

von Fachpersonal in Höhe von 10,0 Stellen (VzÄ). Hohe Priorität haben dabei die Stellen<br />

der Bildungsreferent/ -innen.<br />

Bildungsleistungen:<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 87

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