Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
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Bedarf 2010 - 2014<br />
Familien ohne ledige Kinder und mit Kindern unter 18 Jahren nach überwiegendem<br />
Lebensunterhalt der Bezugsperson in <strong>Sachsen</strong> 2006 - Ergebnisse des Mikrozensus<br />
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Bild 58: Familien ohne ledige Kinder und mit Kindern unter 18 Jahren nach überwiegendem Lebensunterhalt der Bezugsperson<br />
in <strong>Sachsen</strong> 2006 – Ergebnisse des Mikrozensus, Quelle: 3.Sächsischer Kinder- und Jugendbericht 2009<br />
Armut und Armutsgefährdung sind in unmittelbarem Zusammenhang mit Bildungs- und Teilhabechancen<br />
zu sehen. Mit Blick auf den Planungsbereich der § 11-14 SGB VIII ergibt sich für die<br />
Bildungsakteure bei überörtlichen Dachorganisationen und Verbänden, die Bildungs- und Teilhabechancen<br />
von Kindern und Jugendlichen durch ihr Wirken zu beeinflussen und tendenziell<br />
zu erhöhen.<br />
Dabei geht es nicht ausschließlich darum, mehr Bildungsangebote im Kontext der Arbeit mit<br />
benachteiligten jungen Menschen anzubieten und die sozialen Hintergründe tatsächlicher und<br />
möglicher Adressaten von Angeboten außerschulischer Bildung hinreichend zu berücksichtigen.<br />
Vielmehr gilt es im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen<br />
den Bildungsinstitutionen mit Blick auf die Entwicklungschancen junger Menschen zu<br />
verbessern. Aus Sicht der Jugendhilfe heißt das, die Arbeit der traditionellen Bildungsinstitutionen<br />
um den Kontext der sozialen Bildung zu erweitern und zu ergänzen sowie die Erfahrungen<br />
der Jugendhilfe in den ganzheitlichen Bildungsprozess einzubringen.<br />
Der Sächsischen Staatsregierung ist vorbehaltlos zuzustimmen, wenn sie feststellt, dass nach<br />
wie vor gemeinsame Anstrengungen von Elternhaus, Schule und Jugendhilfe notwendig sind,<br />
um gelingende Bildungsprozesse nachhaltig zu gestalten. Auf die zu beplanenden Leistungsbereiche<br />
bezogen bedeutet dies, den in den §§ 11 bis 14 SGB VIII verorteten Bildungsauftrag zu<br />
stärken, um dem von der Kommission formulierten ganzheitlichen Bildungsverständnis zwischen<br />
formeller und nichtformeller bzw. informeller Bildung Rechnung zu tragen.<br />
Hierbei kommt den landesweiten Trägern der Jugendarbeit in ihrer Multiplikatorenfunktion eine<br />
besondere Bedeutung zu. Zentrales Anliegen muss es auch weiterhin sein, die vorhandene<br />
Qualität der Bildungsarbeit über eine kontinuierliche Qualifizierung der Fachkräfte weiterzuentwickeln.<br />
In diesem Rahmen sind die Bildungsziele Entwicklung und Umsetzung interdisziplinärer<br />
Ansätze und Erwerb und Förderung sozialer und interkultureller Kompetenzen als praktikabel<br />
und grundlegend für die Arbeit der überörtlichen Träger einzuschätzen.<br />
Um den Aspekt der sozialen Bildung im Sinne einer gelingenden Integration von individuell und<br />
sozial Benachteiligten zu betonen, bietet es sich zudem an, das Bildungsziel Erwerb und Förderung<br />
sozialer und interkultureller Kompetenzen nach den Bildungskontexten „sozial“ und<br />
„interkulturell“ zu trennen.