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Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

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Bedarf 2010 - 2014<br />

Familien ohne ledige Kinder und mit Kindern unter 18 Jahren nach überwiegendem<br />

Lebensunterhalt der Bezugsperson in <strong>Sachsen</strong> 2006 - Ergebnisse des Mikrozensus<br />

68<br />

Bild 58: Familien ohne ledige Kinder und mit Kindern unter 18 Jahren nach überwiegendem Lebensunterhalt der Bezugsperson<br />

in <strong>Sachsen</strong> 2006 – Ergebnisse des Mikrozensus, Quelle: 3.Sächsischer Kinder- und Jugendbericht 2009<br />

Armut und Armutsgefährdung sind in unmittelbarem Zusammenhang mit Bildungs- und Teilhabechancen<br />

zu sehen. Mit Blick auf den Planungsbereich der § 11-14 SGB VIII ergibt sich für die<br />

Bildungsakteure bei überörtlichen Dachorganisationen und Verbänden, die Bildungs- und Teilhabechancen<br />

von Kindern und Jugendlichen durch ihr Wirken zu beeinflussen und tendenziell<br />

zu erhöhen.<br />

Dabei geht es nicht ausschließlich darum, mehr Bildungsangebote im Kontext der Arbeit mit<br />

benachteiligten jungen Menschen anzubieten und die sozialen Hintergründe tatsächlicher und<br />

möglicher Adressaten von Angeboten außerschulischer Bildung hinreichend zu berücksichtigen.<br />

Vielmehr gilt es im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen<br />

den Bildungsinstitutionen mit Blick auf die Entwicklungschancen junger Menschen zu<br />

verbessern. Aus Sicht der Jugendhilfe heißt das, die Arbeit der traditionellen Bildungsinstitutionen<br />

um den Kontext der sozialen Bildung zu erweitern und zu ergänzen sowie die Erfahrungen<br />

der Jugendhilfe in den ganzheitlichen Bildungsprozess einzubringen.<br />

Der Sächsischen Staatsregierung ist vorbehaltlos zuzustimmen, wenn sie feststellt, dass nach<br />

wie vor gemeinsame Anstrengungen von Elternhaus, Schule und Jugendhilfe notwendig sind,<br />

um gelingende Bildungsprozesse nachhaltig zu gestalten. Auf die zu beplanenden Leistungsbereiche<br />

bezogen bedeutet dies, den in den §§ 11 bis 14 SGB VIII verorteten Bildungsauftrag zu<br />

stärken, um dem von der Kommission formulierten ganzheitlichen Bildungsverständnis zwischen<br />

formeller und nichtformeller bzw. informeller Bildung Rechnung zu tragen.<br />

Hierbei kommt den landesweiten Trägern der Jugendarbeit in ihrer Multiplikatorenfunktion eine<br />

besondere Bedeutung zu. Zentrales Anliegen muss es auch weiterhin sein, die vorhandene<br />

Qualität der Bildungsarbeit über eine kontinuierliche Qualifizierung der Fachkräfte weiterzuentwickeln.<br />

In diesem Rahmen sind die Bildungsziele Entwicklung und Umsetzung interdisziplinärer<br />

Ansätze und Erwerb und Förderung sozialer und interkultureller Kompetenzen als praktikabel<br />

und grundlegend für die Arbeit der überörtlichen Träger einzuschätzen.<br />

Um den Aspekt der sozialen Bildung im Sinne einer gelingenden Integration von individuell und<br />

sozial Benachteiligten zu betonen, bietet es sich zudem an, das Bildungsziel Erwerb und Förderung<br />

sozialer und interkultureller Kompetenzen nach den Bildungskontexten „sozial“ und<br />

„interkulturell“ zu trennen.

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