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Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

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Bestand<br />

4.4 Bereich § 14 SGB VIII - Kinder- und Jugendschutz im überörtlichen Bereich mit<br />

Schwerpunkt auf Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

4.4.1 Zielstellungen<br />

Grundsätzliche Zielstellungen des Bereiches § 14 SGB VIII sind:<br />

• die individuellen, sozialen und fachlichen Kompetenzen von Mitarbeiter/innen im Arbeitsfeld<br />

des Kinder- und Jugendschutzes durch Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

zu stärken und weiter zu entwickeln,<br />

• andere an der Erziehung von Kindern und Jugendlichen Beteiligte zu unterstützen, mögliche<br />

Gefährdungen besser zu erkennen und einzuordnen,<br />

• die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch außerschulische Bildungsprozesse,<br />

im Hinblick auf mögliche gefährdende Einflüsse zu einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung<br />

zu fördern,<br />

• in der Gesellschaft sowie in der Fachöffentlichkeit der Jugendhilfe unter Einbeziehung<br />

internationaler Standards, eine breite Lobby für die Belange und Themen des Kinderund<br />

Jugendschutzes zu ntwickeln,<br />

• aktuelle Informationen zu relevanten Aufgaben und Fragestellungen als Impulse und<br />

Unterstützung von Einrichtungen und Projekten der Jugendhilfe weiterzugeben sowie<br />

einen kontinuierlichen fachlichen Austausch zwischen Trägern von Angeboten des Kinder-<br />

und Jugendschutzes zu fördern.<br />

4.4.2 Bereitstellung von Struktur<br />

4.4.2.1 Träger nach vereinbarten Bildungszielen und konzeptionellen Grundlagen<br />

Im Aufgabenbereich des § 14 SGB VIII wurden vom Freistaat <strong>Sachsen</strong> 3 überörtliche Träger<br />

gefördert. Hierbei handelt es sich um Träger, die überörtlich im Schwerpunkt im Bereich des<br />

§ 14 SGB VIII tätig sind.<br />

� Aktion Jugendschutz <strong>Sachsen</strong> e.V. - AJS<br />

� Deutscher Kinderschutzbund LV <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

� Objektiv e.V.<br />

Mit diesen Trägern wurde auf Basis der Richtlinie II - überörtlicher Bedarf eine Zielvereinbarung<br />

zur Struktur, zu Bildungszielen und zu den zu erbringenden Maßnahmen abgeschlossen. Die<br />

Häufigkeit der vereinbarten Bildungsziele gestaltet sich wie folgt:<br />

42<br />

Träger nach vereinbarten Bildungszielen 2007 im Bereich § 14 SGB VIII<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

von partizipativen<br />

Handlungsstrategien<br />

Förderung bürgerschaftlichen<br />

Engagements<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

intergenerativer Ansätz<br />

Entw icklung und Umsetzung<br />

interdisziplinärer Ansätze<br />

Erw erb und Förderung<br />

sozialer und interkultureller<br />

Kompetenzen<br />

1<br />

2<br />

3<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Bild 36: Träger nach vereinbarten Bildungszielen im Bereich § 14 SGB VIII 2007; SMS-LJA 2009,<br />

eigene Erhebung<br />

Innerhalb der Sachberichte wurden von den Trägern Angaben zur konzeptionellen und methodischen<br />

Ausrichtung ihrer Arbeit zur Umsetzung der Bildungsziele gemacht. (Mehrfachnennungen<br />

waren möglich). Dabei bietet sich für den Bereich § 14 SGB VIII folgendes Bild:

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