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Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

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Bestand<br />

4.4.4 Bestandsbewertung<br />

Struktur und Einordnung der Träger im Bereich § 14 SGB VIII<br />

Im Bereich des § 14 SGB VIII sind im Rahmen der Planungsübersicht 3 Träger eingeordnet. Es<br />

kann aus einem fachlich zielbezogenen Kontext eingeschätzt werden, dass durch die betreffenden<br />

Träger die Zielstellungen in diesem Bereich nur zum Teil erfüllt werden. Dies betrifft vor<br />

allem den Bereich der Medienpädagogik und Medienkompetenz.<br />

Zudem haben sich bei einem Träger die Tätigkeitsinhalte und die konzeptionelle Ausrichtung in<br />

Richtung übergreifender Themenbereiche verschoben.<br />

Hier erscheint eine Neuzuordnung mindestens eines Trägers geboten.<br />

Bildungsziele<br />

In der Betrachtung der Häufigkeit der Nutzung und Ausgestaltung der vereinbarten Bildungsziele<br />

kann eingeschätzt werden, dass die entwickelten Ziele im Bereich des § 14 SGB VIII grundsätzlich<br />

tragen.<br />

Bereitstellung von personellen Strukturen zur Umsetzung der Zielstellungen<br />

Mit Blick auf die erbrachten Bildungsleistungen und die grundlegenden Leistungen auf der<br />

Grundlage der vorliegenden Daten wird der Umfang der personellen Strukturen zur Umsetzung<br />

der Zielstellungen als ausreichend eingeschätzt. Durch die dargestellten Einschätzungen werden<br />

sich jedoch auch bei der Bereitstellung von Strukturen und Personal Veränderungen ergeben<br />

müssen.<br />

Grundlegende Leistungen im Rahmen überörtlicher Aufgaben<br />

Die Darstellung der grundlegenden Leistungen erfolgte in den Sachberichten ausführlich und<br />

umfassend. Die Schwerpunkte liegen gleichermaßen in der Initiierung, Begleitung und Durchführung<br />

von Facharbeitskreisen und Projekten, in der Fachberatung in Form von Konzeptions-,<br />

Projekt- und Organisationsberatung, in Veröffentlichungen im Rahmen von Fachthemen sowie<br />

in der jugendpolitischen Interessenvertretung.<br />

Mit Blick auf die vorliegende Datenlage werden die Stellenanteile, die hier mit ca. 40% der Arbeit<br />

der Bildungsreferenten sowie in den restlichen Anteilen den Geschäftsstellen zuzuordnen<br />

sind, zunächst als ausreichend betrachtet. 10<br />

Bildung<br />

Im Bereich § 14 SGB VIII haben im Jahr 2007 nur Maßnahmen der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />

stattgefunden. Damit wurden 1.485 Teilnehmer/-innen erreicht. Das erscheint<br />

entsprechend der Zielgruppen und der Rahmenbedingungen insbesondere am direkten - im<br />

Jahr 2007 zu betrachtenden - Personaleinsatz angemessen.<br />

In der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung gibt es eine vergleichsweise hohe Anzahl von<br />

mehrtätigen bzw. mehrfach angeboten Maßnahmen. Ob dies ausschließlich konzeptionelle und<br />

methodische Gründe hat oder sich aus der im Förderverfahren verankerten Landkreisregelung<br />

ergibt, kann vor dem Hintergrund der Datenlage nicht eingeschätzt werden.<br />

Das durchschnittliche Verhältnis zwischen Bildungsreferenten und Bildungstagen beträgt 1:33.<br />

Der Wert liegt unter der in der Bedarfsplanung 2006-2009 geforderten Anzahl von 45 Bildungstagen.<br />

Ein Träger konnte die Anzahl der geforderten Bildungstage nicht erreichen.<br />

Aus den Aussagen im Sachbericht wurde nachvollziehbar dargestellt, dass der Grund dafür<br />

eine Verlagerung von Tätigkeitsinhalten und der konzeptionelle Ausrichtung des Träger war.<br />

10 siehe Pkt. 5.2<br />

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