Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
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Bestand<br />
4.4.4 Bestandsbewertung<br />
Struktur und Einordnung der Träger im Bereich § 14 SGB VIII<br />
Im Bereich des § 14 SGB VIII sind im Rahmen der Planungsübersicht 3 Träger eingeordnet. Es<br />
kann aus einem fachlich zielbezogenen Kontext eingeschätzt werden, dass durch die betreffenden<br />
Träger die Zielstellungen in diesem Bereich nur zum Teil erfüllt werden. Dies betrifft vor<br />
allem den Bereich der Medienpädagogik und Medienkompetenz.<br />
Zudem haben sich bei einem Träger die Tätigkeitsinhalte und die konzeptionelle Ausrichtung in<br />
Richtung übergreifender Themenbereiche verschoben.<br />
Hier erscheint eine Neuzuordnung mindestens eines Trägers geboten.<br />
Bildungsziele<br />
In der Betrachtung der Häufigkeit der Nutzung und Ausgestaltung der vereinbarten Bildungsziele<br />
kann eingeschätzt werden, dass die entwickelten Ziele im Bereich des § 14 SGB VIII grundsätzlich<br />
tragen.<br />
Bereitstellung von personellen Strukturen zur Umsetzung der Zielstellungen<br />
Mit Blick auf die erbrachten Bildungsleistungen und die grundlegenden Leistungen auf der<br />
Grundlage der vorliegenden Daten wird der Umfang der personellen Strukturen zur Umsetzung<br />
der Zielstellungen als ausreichend eingeschätzt. Durch die dargestellten Einschätzungen werden<br />
sich jedoch auch bei der Bereitstellung von Strukturen und Personal Veränderungen ergeben<br />
müssen.<br />
Grundlegende Leistungen im Rahmen überörtlicher Aufgaben<br />
Die Darstellung der grundlegenden Leistungen erfolgte in den Sachberichten ausführlich und<br />
umfassend. Die Schwerpunkte liegen gleichermaßen in der Initiierung, Begleitung und Durchführung<br />
von Facharbeitskreisen und Projekten, in der Fachberatung in Form von Konzeptions-,<br />
Projekt- und Organisationsberatung, in Veröffentlichungen im Rahmen von Fachthemen sowie<br />
in der jugendpolitischen Interessenvertretung.<br />
Mit Blick auf die vorliegende Datenlage werden die Stellenanteile, die hier mit ca. 40% der Arbeit<br />
der Bildungsreferenten sowie in den restlichen Anteilen den Geschäftsstellen zuzuordnen<br />
sind, zunächst als ausreichend betrachtet. 10<br />
Bildung<br />
Im Bereich § 14 SGB VIII haben im Jahr 2007 nur Maßnahmen der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung<br />
stattgefunden. Damit wurden 1.485 Teilnehmer/-innen erreicht. Das erscheint<br />
entsprechend der Zielgruppen und der Rahmenbedingungen insbesondere am direkten - im<br />
Jahr 2007 zu betrachtenden - Personaleinsatz angemessen.<br />
In der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung gibt es eine vergleichsweise hohe Anzahl von<br />
mehrtätigen bzw. mehrfach angeboten Maßnahmen. Ob dies ausschließlich konzeptionelle und<br />
methodische Gründe hat oder sich aus der im Förderverfahren verankerten Landkreisregelung<br />
ergibt, kann vor dem Hintergrund der Datenlage nicht eingeschätzt werden.<br />
Das durchschnittliche Verhältnis zwischen Bildungsreferenten und Bildungstagen beträgt 1:33.<br />
Der Wert liegt unter der in der Bedarfsplanung 2006-2009 geforderten Anzahl von 45 Bildungstagen.<br />
Ein Träger konnte die Anzahl der geforderten Bildungstage nicht erreichen.<br />
Aus den Aussagen im Sachbericht wurde nachvollziehbar dargestellt, dass der Grund dafür<br />
eine Verlagerung von Tätigkeitsinhalten und der konzeptionelle Ausrichtung des Träger war.<br />
10 siehe Pkt. 5.2<br />
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