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Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

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BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

In Verbindung mit dem qualifizierten Berichtswesen wurde so eine Verzahnung von <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

und Förderung erreicht.<br />

In der Überprüfung der Tragfähigkeit der Bildungsziele stellt sich zunächst die Frage, wie häufig<br />

die einzelnen Ziele Grundlage von Vereinbarungen waren. In dieser Betrachtung wird ersichtlich,<br />

dass die Nutzung der Bildungsziele recht unterschiedlich ausfällt. Am häufigsten ist das<br />

Bildungsziel Erwerb und Förderung sozialer und interkultureller Kompetenzen vereinbart<br />

worden. Zudem lässt sich die „Nutzung diese Zieles“ auf fast alle Bereiche der §§ 11- 14 SGB<br />

VIII abbilden.<br />

Zweithäufigstes Bildungsziel ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Hier<br />

erfolgten die Vereinbarungen ausschließlich in den Bereichen § 11 SGB VIII und §§ 11/12 SGB<br />

VIII.<br />

Das Bildungsziel mit der drittgrößten Häufigkeitsrate ist die Entwicklung und Umsetzung interdisziplinärer<br />

Ansätze. Auch hier wird eine Abbildung auf alle Bereiche der §§ 11-14 SGB<br />

VIII erreicht.<br />

Das Bildungsziel Entwicklung und Umsetzung von partizipativen Handlungsstrategien war<br />

18 mal Grundlage für Vereinbarungen und bildet die Bereiche § 11 SGB VIII und §§ 11/12 SGB<br />

VIII ab.<br />

Am niedrigsten ist der Gebrauch des Bildungsziels Entwicklung und Umsetzung intergenerativer<br />

Ansätze. Hier wird lediglich der Bereich des § 11 SGBVIII abgebildet.<br />

Um weitere Aussagen zur Tragfähigkeit der Bildungsziele zu erhalten, wurden im Rahmen der<br />

fachlich-inhaltlichen Auswertung der Sachberichte durch eingangs benanntes Verfahren die<br />

Abbildung der Bildungsziele durch die Maßnahmen des Trägers bewertet. Die Bewertung erfolgte<br />

vor der Fragestellung, inwieweit sich die Themeninhalte der Bildungsmaßnahmen auf die<br />

Bildungsziele beziehen lassen bzw. inwieweit der Träger dies im Rahmen seiner Äußerungen<br />

im Sachbericht tut. Das Verfahren wurde mehrfach eingesetzt, um ein Mindestmaß an Objektivität<br />

zu erhalten.<br />

Die Bewertung erfolgte auf einer einpolaren Skala, wobei bezogen auf die Bildungsziele ein<br />

Wert der durchschnittlichen Zustimmung zwischen 0 und 3 erreicht wird. Höhere Werte stellen<br />

eine erhöhte Zustimmung und damit eine tendenziell höhere Tragfähigkeit des Bildungszieles<br />

aus fachlicher Sicht dar.<br />

In dieser Betrachtung bietet sich folgendes Bild:<br />

Tendenzielle Tragfähigkeit der einzelnen Bildungsziele aus fachlicher Sicht<br />

Bildungsziel Zustimmungsrate<br />

Entwicklung und Umsetzung von<br />

partizipativen Handlungsstrategien<br />

Förderung bürgerschaftlichen Engagements<br />

Entwicklung und Umsetzung intergenerativer<br />

Ansätze<br />

Entwicklung und Umsetzung interdisziplinärer<br />

Ansätze<br />

Erwerb und Förderung sozialer und interkultureller<br />

Kompetenzen<br />

0 1 2<br />

0 1 2 3<br />

0 1 2 3<br />

0 1 2 3<br />

0 1 2 3<br />

Bild 55: Tendenzielle Tragfähigkeit der einzelnen Bildungsziele aus fachlicher Sicht,<br />

SMS-LJA 2009, eigene Berechnungen<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 57<br />

3<br />

1,70<br />

2,25<br />

1,60<br />

1,90<br />

2,40

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