Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
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BV 12/2009 LJHA<br />
Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />
Landesjugendamt<br />
In Verbindung mit dem qualifizierten Berichtswesen wurde so eine Verzahnung von <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />
und Förderung erreicht.<br />
In der Überprüfung der Tragfähigkeit der Bildungsziele stellt sich zunächst die Frage, wie häufig<br />
die einzelnen Ziele Grundlage von Vereinbarungen waren. In dieser Betrachtung wird ersichtlich,<br />
dass die Nutzung der Bildungsziele recht unterschiedlich ausfällt. Am häufigsten ist das<br />
Bildungsziel Erwerb und Förderung sozialer und interkultureller Kompetenzen vereinbart<br />
worden. Zudem lässt sich die „Nutzung diese Zieles“ auf fast alle Bereiche der §§ 11- 14 SGB<br />
VIII abbilden.<br />
Zweithäufigstes Bildungsziel ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Hier<br />
erfolgten die Vereinbarungen ausschließlich in den Bereichen § 11 SGB VIII und §§ 11/12 SGB<br />
VIII.<br />
Das Bildungsziel mit der drittgrößten Häufigkeitsrate ist die Entwicklung und Umsetzung interdisziplinärer<br />
Ansätze. Auch hier wird eine Abbildung auf alle Bereiche der §§ 11-14 SGB<br />
VIII erreicht.<br />
Das Bildungsziel Entwicklung und Umsetzung von partizipativen Handlungsstrategien war<br />
18 mal Grundlage für Vereinbarungen und bildet die Bereiche § 11 SGB VIII und §§ 11/12 SGB<br />
VIII ab.<br />
Am niedrigsten ist der Gebrauch des Bildungsziels Entwicklung und Umsetzung intergenerativer<br />
Ansätze. Hier wird lediglich der Bereich des § 11 SGBVIII abgebildet.<br />
Um weitere Aussagen zur Tragfähigkeit der Bildungsziele zu erhalten, wurden im Rahmen der<br />
fachlich-inhaltlichen Auswertung der Sachberichte durch eingangs benanntes Verfahren die<br />
Abbildung der Bildungsziele durch die Maßnahmen des Trägers bewertet. Die Bewertung erfolgte<br />
vor der Fragestellung, inwieweit sich die Themeninhalte der Bildungsmaßnahmen auf die<br />
Bildungsziele beziehen lassen bzw. inwieweit der Träger dies im Rahmen seiner Äußerungen<br />
im Sachbericht tut. Das Verfahren wurde mehrfach eingesetzt, um ein Mindestmaß an Objektivität<br />
zu erhalten.<br />
Die Bewertung erfolgte auf einer einpolaren Skala, wobei bezogen auf die Bildungsziele ein<br />
Wert der durchschnittlichen Zustimmung zwischen 0 und 3 erreicht wird. Höhere Werte stellen<br />
eine erhöhte Zustimmung und damit eine tendenziell höhere Tragfähigkeit des Bildungszieles<br />
aus fachlicher Sicht dar.<br />
In dieser Betrachtung bietet sich folgendes Bild:<br />
Tendenzielle Tragfähigkeit der einzelnen Bildungsziele aus fachlicher Sicht<br />
Bildungsziel Zustimmungsrate<br />
Entwicklung und Umsetzung von<br />
partizipativen Handlungsstrategien<br />
Förderung bürgerschaftlichen Engagements<br />
Entwicklung und Umsetzung intergenerativer<br />
Ansätze<br />
Entwicklung und Umsetzung interdisziplinärer<br />
Ansätze<br />
Erwerb und Förderung sozialer und interkultureller<br />
Kompetenzen<br />
0 1 2<br />
0 1 2 3<br />
0 1 2 3<br />
0 1 2 3<br />
0 1 2 3<br />
Bild 55: Tendenzielle Tragfähigkeit der einzelnen Bildungsziele aus fachlicher Sicht,<br />
SMS-LJA 2009, eigene Berechnungen<br />
<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 57<br />
3<br />
1,70<br />
2,25<br />
1,60<br />
1,90<br />
2,40