Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bestand<br />
Grundlegende Leistungen im Rahmen überörtlicher Aufgaben<br />
Die Darstellung der grundlegenden Leistungen erfolgte in den Sachberichten ausführlich und<br />
umfassend. Die Schwerpunkte liegen im Bereich §§ 11/12 SB VIII in der jugendpolitischen Interessenvertretung<br />
sowie in den eigenständigen Leistungen der Jugendverbände in Bezug auf<br />
Werbung und Betreuung von Mitgliedern und Teilnehmern.<br />
Die Darstellung in den Sachberichten zeichnet dabei die unterschiedlichen Entwicklungen und<br />
Profile der Träger auf Grund ihrer Spezifik und Ausrichtung nach. Mit Blick auf die vorliegende<br />
Datenlage werden die Stellenanteile, die hier mit ca. 45% der Arbeit der Bildungsreferent/-innen<br />
so zunächst als ausreichend betrachtet. 7<br />
Bildung und internationale Jugendarbeit<br />
Mit Maßnahmen der Bildung und der internationale Jugendarbeit wurden im Jahr 2007 16.584<br />
Teilnehmer/-innen erreicht. Das erscheint entsprechend der Zielgruppen und der Rahmenbedingungen<br />
insbesondere am direkten Personaleinsatz angemessen.<br />
Das Verhältnis zwischen Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung und außerschulischen Jugendbildung<br />
ist im Hinblick auf Anzahl der Maßnahmen, der geleisteten Bildungstage und den<br />
erreichten Teilnehmer/-innen als ausgewogen zu betrachten.<br />
Auch im Bereich §§ 11/12 SGB VIII gibt es in der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung eine<br />
vergleichsweise hohe Anzahl von mehrtätigen bzw. mehrfach angeboten Maßnahmen. Ob dies<br />
ausschließlich konzeptionelle und methodische Gründe hat oder sich aus der im Förderverfahren<br />
verankerten Landkreisregelung ergibt, kann vor dem Hintergrund der Datenlage nicht eingeschätzt<br />
werden.<br />
Gleiches gilt für die Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung. Auch hier erreicht der<br />
Anteil der mehrtätigen bzw. mehrfach angeboten Maßnahmen ein sehr hohes Maß.<br />
Im Gesamtvergleich liegt der Anteil der Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit auf einem<br />
niedrigen Niveau. Dies ergibt sich zunächst aus dem Charakter der Angebote, die in der Beantragung<br />
und Durchführung vergleichsweise ressourcenkritisch sind.<br />
In den Äußerungen der Träger in den Sachberichten wird eingeschätzt, dass ein hoher administrativer<br />
Aufwand bei der Beantragung von Mitteln eine höhere Anzahl von Maßnahmen verhindert.<br />
Das durchschnittliche Verhältnis zwischen Bildungsreferenten und Bildungstagen von 1:77 über<br />
alle Leistungserbringer ist zunächst positiv zu bewerten. Allerdings streuen hier die Werte erheblich<br />
um einen rechnerischen Mittelwert von 1:60.<br />
Zu beachten ist zudem, dass die teilweise hohe Zahl der Bildungstage aus der Weitergabe von<br />
Maßnahmemitteln an Untergliederungen entsteht. Hier lassen sich die Bildungsleistung zwar<br />
rechnerisch aber nicht in jedem Falle tatsächlich auf die Bildungsreferent/-innen beziehen.<br />
Ein Träger konnte den Nachweis der Bildungstage für 2007 nicht erbringen.<br />
Alle anderen Träger liegen im Rahmen bzw. über der in der Bedarfsplanung 2006-2009 geforderten<br />
Anzahl von 40 Bildungstagen. Insgesamt wird das hohe Engagement der Träger ersichtlich,<br />
die quantitative Maßgabe zu erreichen.<br />
In den Sachberichten der Träger wird aber auch deutlich, dass die Erbringung der Bildungsleistungen<br />
- insbesondere bei Verbänden mit eingeschränkten Personalressourcen - mit einem<br />
hohen Aufwand verbunden ist, der die Möglichkeiten in den trägerbezogenen und grundlegenden<br />
Leistungen erheblich einschränkt.<br />
Insbesondere ist in Abhängigkeit von der Art von Maßnahmen und Beratungsleistungen ein<br />
unterschiedlich hoher Ressourceneinsatz notwendig, der sich in den Bildungstagen nur eingeschränkt<br />
widerspiegelt.<br />
7 siehe Pkt. 5.2<br />
36