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Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

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BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Aus den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen - insbesondere vor dem Hintergrund der Werteorientierungen<br />

und Einstellungen von jungen Menschen - ergeben sich erweiterte Bedarfeslagen<br />

an Bildungsprozessen mit demokratiebildenden biografiegestaltenden Anteilen. Insbesondere<br />

das Aufwachsen mit Jugendverbänden, und damit die unmittelbare Teilhabe an verbandlichen<br />

und gesellschaftlichen Prozessen stellt einen wichtigen Bestandteil im Bereich in der Sozialisation<br />

von Kindern und Jugendlichen dar.<br />

Insofern wird eine finanzielle Unterstützung der verbandlichen Strukturen auf Landesebene in<br />

Bezug auf die personellen und materiellen Ressourcen als unbedingt notwendig erachtet. In<br />

Abgrenzung zu Angeboten der außerschulischen Jugendbildung auf örtlicher Ebene muss es<br />

bei Angeboten von Landesverbänden verstärkt um konzeptionelle, strukturelle Unterstützung<br />

der Mitgliedsverbände gehen mit dem Ziel, die Qualität der Jugendverbandsarbeit zu erhöhen.<br />

Eine wesentliche Grundvoraussetzung für die gelingende Bildungs- und Beratungsarbeit sowie<br />

für die strukturbildende Funktion der überörtlichen Jugendverbände ist die strukturelle Stabilisierung<br />

von Fachpersonal. Deshalb wird an dieser Stelle ein Rahmenbedarf an Fachkräften und<br />

die Höhe der zu erbringenden Bildungsleistungen aus fachlicher Sicht festgelegt.<br />

Personal:<br />

Zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich der §§ 11/12 SGB VIII ergibt sich aus fachlicher Sicht<br />

ein Bedarf von Fachpersonal in Höhe von mindestens 21,0 Stellen (VzÄ). Hohe Priorität haben<br />

dabei die Stellen der Bildungsreferent/ -innen.<br />

Bildungsleistungen:<br />

Angesichts der Tatsache, dass durch die Bildungsreferenten/-innen bzw. Fachreferent/-innen<br />

die fachlich-organisatorische Unterstützung der Mitgliedsorganisationen aufgrund ehrenamtlicher<br />

Strukturen in verstärkter Form erfolgen muss, wird ein Verhältnis zwischen Bildungstagen<br />

und grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe<br />

von ca. 50:50 angestrebt.<br />

Gemessen an 208 Arbeitstagen sind je Bildungsreferent/-in mindestens 35 Bildungstage zu<br />

leisten. Hinzu kommen je 35 Tage Vorbereitung und Nachbereitung. Davon sollte der Referent/<br />

die Referentin wenn thematisch möglich mindestens 50% selbst Bildungsinhalte vermitteln.<br />

Die grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit werden durch<br />

die Bildungsreferenten/-innen bzw. Fachreferenten/-innen erbracht. Dafür wird ein Zeitbudget<br />

von ca. 50% der Arbeitszeit des/der Referenten/-in vorgesehen. Umfang, Art und Schwerpunkt<br />

dieser erbrachten Leistungen liegen in der Verantwortung der Träger.<br />

Im Rahmen dessen sind im besonderen Maße auch Fortbildungen und andere zur Qualitätssicherung<br />

erforderlichen Maßnamen für Fachkräfte zu berücksichtigen.<br />

4.3.3 § 13 SGB VIII<br />

Mit Blick auf die Bestandsbewertung kann eingeschätzt werden, dass durch den Träger in diesem<br />

Arbeitsbereich in den letzen Jahren ein qualitativ und quantitativ gutes Programm an Mitarbeiter-<br />

und Multiplikatorenfortbildung angeboten wurde. Darüber hinaus konnte vor dem Hintergrund<br />

aktueller Bedarfslagen ein Ausbau der Ressourcen erreicht werden.<br />

In Bezug auf aktuelle fachliche und gesellschaftliche Entwicklungen besteht für das Arbeitsfeld<br />

der Jugendsozialarbeit - vor allem in den Handlungsfeldern "Schulsozialarbeit" und "Arbeitsweltbezogene<br />

Jugendsozialarbeit" - in den nächsten Jahren ein besonderer Entwicklungsbedarf.<br />

Jugendsozialarbeit, als „Ausgleichselement“ für junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen<br />

und/oder individuellen Beeinträchtigungen, muss eine größere strukturelle Bedeutung<br />

beigemessen werden.<br />

Mit dem quantitativen Ausbau und der Fortschreibung der Schulsozialarbeit und der arbeitsweltbezogenen<br />

Jugendsozialarbeit in <strong>Sachsen</strong> ist ein höherer Bedarf an Fachberatung, Prozessbegleitung<br />

sowie Fortbildung zu erwarten. Diese Dienstleistungen werden den örtlichen<br />

Trägern der Jugendhilfe abgestimmt und kooperativ von den Fachkräften des Landesjugendamtes<br />

und den Bildungsreferenten/-innen bei den anerkannten Trägern der überörtlichen Jugendhilfe<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 85

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