Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
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BV 12/2009 LJHA<br />
Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />
Landesjugendamt<br />
Aus den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen - insbesondere vor dem Hintergrund der Werteorientierungen<br />
und Einstellungen von jungen Menschen - ergeben sich erweiterte Bedarfeslagen<br />
an Bildungsprozessen mit demokratiebildenden biografiegestaltenden Anteilen. Insbesondere<br />
das Aufwachsen mit Jugendverbänden, und damit die unmittelbare Teilhabe an verbandlichen<br />
und gesellschaftlichen Prozessen stellt einen wichtigen Bestandteil im Bereich in der Sozialisation<br />
von Kindern und Jugendlichen dar.<br />
Insofern wird eine finanzielle Unterstützung der verbandlichen Strukturen auf Landesebene in<br />
Bezug auf die personellen und materiellen Ressourcen als unbedingt notwendig erachtet. In<br />
Abgrenzung zu Angeboten der außerschulischen Jugendbildung auf örtlicher Ebene muss es<br />
bei Angeboten von Landesverbänden verstärkt um konzeptionelle, strukturelle Unterstützung<br />
der Mitgliedsverbände gehen mit dem Ziel, die Qualität der Jugendverbandsarbeit zu erhöhen.<br />
Eine wesentliche Grundvoraussetzung für die gelingende Bildungs- und Beratungsarbeit sowie<br />
für die strukturbildende Funktion der überörtlichen Jugendverbände ist die strukturelle Stabilisierung<br />
von Fachpersonal. Deshalb wird an dieser Stelle ein Rahmenbedarf an Fachkräften und<br />
die Höhe der zu erbringenden Bildungsleistungen aus fachlicher Sicht festgelegt.<br />
Personal:<br />
Zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich der §§ 11/12 SGB VIII ergibt sich aus fachlicher Sicht<br />
ein Bedarf von Fachpersonal in Höhe von mindestens 21,0 Stellen (VzÄ). Hohe Priorität haben<br />
dabei die Stellen der Bildungsreferent/ -innen.<br />
Bildungsleistungen:<br />
Angesichts der Tatsache, dass durch die Bildungsreferenten/-innen bzw. Fachreferent/-innen<br />
die fachlich-organisatorische Unterstützung der Mitgliedsorganisationen aufgrund ehrenamtlicher<br />
Strukturen in verstärkter Form erfolgen muss, wird ein Verhältnis zwischen Bildungstagen<br />
und grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe<br />
von ca. 50:50 angestrebt.<br />
Gemessen an 208 Arbeitstagen sind je Bildungsreferent/-in mindestens 35 Bildungstage zu<br />
leisten. Hinzu kommen je 35 Tage Vorbereitung und Nachbereitung. Davon sollte der Referent/<br />
die Referentin wenn thematisch möglich mindestens 50% selbst Bildungsinhalte vermitteln.<br />
Die grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit werden durch<br />
die Bildungsreferenten/-innen bzw. Fachreferenten/-innen erbracht. Dafür wird ein Zeitbudget<br />
von ca. 50% der Arbeitszeit des/der Referenten/-in vorgesehen. Umfang, Art und Schwerpunkt<br />
dieser erbrachten Leistungen liegen in der Verantwortung der Träger.<br />
Im Rahmen dessen sind im besonderen Maße auch Fortbildungen und andere zur Qualitätssicherung<br />
erforderlichen Maßnamen für Fachkräfte zu berücksichtigen.<br />
4.3.3 § 13 SGB VIII<br />
Mit Blick auf die Bestandsbewertung kann eingeschätzt werden, dass durch den Träger in diesem<br />
Arbeitsbereich in den letzen Jahren ein qualitativ und quantitativ gutes Programm an Mitarbeiter-<br />
und Multiplikatorenfortbildung angeboten wurde. Darüber hinaus konnte vor dem Hintergrund<br />
aktueller Bedarfslagen ein Ausbau der Ressourcen erreicht werden.<br />
In Bezug auf aktuelle fachliche und gesellschaftliche Entwicklungen besteht für das Arbeitsfeld<br />
der Jugendsozialarbeit - vor allem in den Handlungsfeldern "Schulsozialarbeit" und "Arbeitsweltbezogene<br />
Jugendsozialarbeit" - in den nächsten Jahren ein besonderer Entwicklungsbedarf.<br />
Jugendsozialarbeit, als „Ausgleichselement“ für junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen<br />
und/oder individuellen Beeinträchtigungen, muss eine größere strukturelle Bedeutung<br />
beigemessen werden.<br />
Mit dem quantitativen Ausbau und der Fortschreibung der Schulsozialarbeit und der arbeitsweltbezogenen<br />
Jugendsozialarbeit in <strong>Sachsen</strong> ist ein höherer Bedarf an Fachberatung, Prozessbegleitung<br />
sowie Fortbildung zu erwarten. Diese Dienstleistungen werden den örtlichen<br />
Trägern der Jugendhilfe abgestimmt und kooperativ von den Fachkräften des Landesjugendamtes<br />
und den Bildungsreferenten/-innen bei den anerkannten Trägern der überörtlichen Jugendhilfe<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 85