Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
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Bedarf 2010 - 2014<br />
Aus fachlicher Sicht wird an dieser Stelle folgender Rahmenbedarf an Fachkräften und die Höhe<br />
der zu erbringenden Bildungsleistungen aus fachlicher Sicht festgelegt.<br />
Personal:<br />
Die im Dritten Sächsischen Kinder- und Jugendbericht beschriebenen besonderen Entwicklungsbedarfe<br />
und die benannten Entwicklungsprozesse in der Schulsozialarbeit und in der Arbeitsweltbezogene<br />
Jugendsozialarbeit werden im Planungszeitraum zu einem deutlichen Mehrbedarf<br />
an überregionalen Dienstleistungen führen.<br />
Im Hinblick auf die vorhandenen Strukturen ergibt sich damit für den Planungszeitraum im Bereich<br />
§ 13 SGB VIII ein Rahmenbedarf von insgesamt 6,5 Stellen (VzÄ).<br />
Hohe Priorität haben dabei die Stellen der Bildungsreferent/ -innen.<br />
Bildungsleistungen:<br />
Im Bereich des § 13 SGB VIII werden Bildungsangebote in Form von Bildungstagen in der Regel<br />
über hauptamtliche Bildungsreferenten/-innen und hauptamtliche, geschäftsführende Bildungsreferenten/-innen<br />
abgesichert.<br />
Es wird ein Verhältnis zwischen Bildungstagen und grundlegenden Leistungen zur Unterstützung<br />
der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe von 60:40 angestrebt.<br />
Gemessen an 208 Arbeitstagen sind je Bildungsreferent/-in mindestens 42 Bildungstage zu<br />
leisten. Hinzu kommen je 42 Tage Vorbereitung und Nachbereitung. Davon sollte der Referent/<br />
die Referentin wenn thematisch möglich mindestens 50% selbst Bildungsinhalte vermitteln.<br />
Werden von Bildungsreferenten/-innen geschäftsführende Tätigkeiten wahrgenommen, so sind<br />
dafür 35% der Arbeitszeit einzusetzen.<br />
Die grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit werden durch<br />
die Bildungsreferenten/-innen erbracht. Dafür wird ein Zeitbudget von bis zu 40% der Arbeitszeit<br />
des/der Referenten/-in vorgesehen. Umfang, Art und Schwerpunkt dieser erbrachten Leistungen<br />
liegen in der Verantwortung der Träger.<br />
Im Rahmen dessen sind im besonderen Maße auch Fortbildungen und andere zur Qualitätssicherung<br />
erforderlichen Maßnamen für Fachkräfte zu berücksichtigen.<br />
4.3.4 § 14 SGB VIII<br />
Im Hinblick auf die Bestandsbewertung lässt sich konstatieren, dass im Bereich des § 14 SGB<br />
VIII ein hinreichendes Maß an Bildungsangeboten geleistet wurde.<br />
Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz wurde im 3. Sächsischen Kinder- und Jugendbericht<br />
gekennzeichnet als ein Handlungsfeld der Jugendhilfe mit besonderem Entwicklungsbedarf<br />
benannt. Vor dem Hintergrund der im Bericht dargestellten Handlungserfordernisse auf<br />
struktureller, konzeptioneller und fachlich-inhaltlicher Ebene erinnert er insbesondere an die<br />
Aufgaben der überörtlichen freien Träger, das Thema Kinder- und Jugendschutz gemeinsam<br />
mit öffentlichen und freien Trägern auf örtlicher Ebene zu bearbeiten, Konzepte und Handlungsansätze<br />
zu entwickeln.<br />
Diese Empfehlung aufgreifend sowie an die Stellungnahme der Staatsregierung anknüpfend<br />
wird insbesondere mit dem Ziel, medienpädagogische bzw. medienerzieherische Bildungsangebote<br />
auf überörtlicher Ebene zu unterstützen, der Ausbau der strukturell- personellen Basis<br />
des Kinder- und Jugendschutzes in der Tätigkeit überörtlicher freier Träger wie folgt als notwendig<br />
erachtet.<br />
Zur Umsetzung und Absicherung der Aufgaben wird an dieser Stelle folgender Rahmenbedarf<br />
an Fachkräften und die Höhe der zu erbringenden Bildungsleistungen aus fachlicher Sicht festgelegt.<br />
Personal:<br />
Im Hinblick auf die vorhandenen Strukturen sowie ausgehend von einer notwendigen Weiterentwicklung<br />
medienpädagogischer bzw. medienerzieherischer Bildungsangebote ergibt sich für<br />
den Planungszeitraum im Bereich § 14 SGB VIII ein Rahmenbedarf von insgesamt 5,5 Stellen<br />
(VzÄ). Hohe Priorität haben dabei die Stellen der Bildungsreferent/ -innen.<br />
Bildungsleistungen:<br />
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