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Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

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Bedarf 2010 - 2014<br />

Aus fachlicher Sicht wird an dieser Stelle folgender Rahmenbedarf an Fachkräften und die Höhe<br />

der zu erbringenden Bildungsleistungen aus fachlicher Sicht festgelegt.<br />

Personal:<br />

Die im Dritten Sächsischen Kinder- und Jugendbericht beschriebenen besonderen Entwicklungsbedarfe<br />

und die benannten Entwicklungsprozesse in der Schulsozialarbeit und in der Arbeitsweltbezogene<br />

Jugendsozialarbeit werden im Planungszeitraum zu einem deutlichen Mehrbedarf<br />

an überregionalen Dienstleistungen führen.<br />

Im Hinblick auf die vorhandenen Strukturen ergibt sich damit für den Planungszeitraum im Bereich<br />

§ 13 SGB VIII ein Rahmenbedarf von insgesamt 6,5 Stellen (VzÄ).<br />

Hohe Priorität haben dabei die Stellen der Bildungsreferent/ -innen.<br />

Bildungsleistungen:<br />

Im Bereich des § 13 SGB VIII werden Bildungsangebote in Form von Bildungstagen in der Regel<br />

über hauptamtliche Bildungsreferenten/-innen und hauptamtliche, geschäftsführende Bildungsreferenten/-innen<br />

abgesichert.<br />

Es wird ein Verhältnis zwischen Bildungstagen und grundlegenden Leistungen zur Unterstützung<br />

der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe von 60:40 angestrebt.<br />

Gemessen an 208 Arbeitstagen sind je Bildungsreferent/-in mindestens 42 Bildungstage zu<br />

leisten. Hinzu kommen je 42 Tage Vorbereitung und Nachbereitung. Davon sollte der Referent/<br />

die Referentin wenn thematisch möglich mindestens 50% selbst Bildungsinhalte vermitteln.<br />

Werden von Bildungsreferenten/-innen geschäftsführende Tätigkeiten wahrgenommen, so sind<br />

dafür 35% der Arbeitszeit einzusetzen.<br />

Die grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit werden durch<br />

die Bildungsreferenten/-innen erbracht. Dafür wird ein Zeitbudget von bis zu 40% der Arbeitszeit<br />

des/der Referenten/-in vorgesehen. Umfang, Art und Schwerpunkt dieser erbrachten Leistungen<br />

liegen in der Verantwortung der Träger.<br />

Im Rahmen dessen sind im besonderen Maße auch Fortbildungen und andere zur Qualitätssicherung<br />

erforderlichen Maßnamen für Fachkräfte zu berücksichtigen.<br />

4.3.4 § 14 SGB VIII<br />

Im Hinblick auf die Bestandsbewertung lässt sich konstatieren, dass im Bereich des § 14 SGB<br />

VIII ein hinreichendes Maß an Bildungsangeboten geleistet wurde.<br />

Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz wurde im 3. Sächsischen Kinder- und Jugendbericht<br />

gekennzeichnet als ein Handlungsfeld der Jugendhilfe mit besonderem Entwicklungsbedarf<br />

benannt. Vor dem Hintergrund der im Bericht dargestellten Handlungserfordernisse auf<br />

struktureller, konzeptioneller und fachlich-inhaltlicher Ebene erinnert er insbesondere an die<br />

Aufgaben der überörtlichen freien Träger, das Thema Kinder- und Jugendschutz gemeinsam<br />

mit öffentlichen und freien Trägern auf örtlicher Ebene zu bearbeiten, Konzepte und Handlungsansätze<br />

zu entwickeln.<br />

Diese Empfehlung aufgreifend sowie an die Stellungnahme der Staatsregierung anknüpfend<br />

wird insbesondere mit dem Ziel, medienpädagogische bzw. medienerzieherische Bildungsangebote<br />

auf überörtlicher Ebene zu unterstützen, der Ausbau der strukturell- personellen Basis<br />

des Kinder- und Jugendschutzes in der Tätigkeit überörtlicher freier Träger wie folgt als notwendig<br />

erachtet.<br />

Zur Umsetzung und Absicherung der Aufgaben wird an dieser Stelle folgender Rahmenbedarf<br />

an Fachkräften und die Höhe der zu erbringenden Bildungsleistungen aus fachlicher Sicht festgelegt.<br />

Personal:<br />

Im Hinblick auf die vorhandenen Strukturen sowie ausgehend von einer notwendigen Weiterentwicklung<br />

medienpädagogischer bzw. medienerzieherischer Bildungsangebote ergibt sich für<br />

den Planungszeitraum im Bereich § 14 SGB VIII ein Rahmenbedarf von insgesamt 5,5 Stellen<br />

(VzÄ). Hohe Priorität haben dabei die Stellen der Bildungsreferent/ -innen.<br />

Bildungsleistungen:<br />

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