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Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

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BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Zu den grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe<br />

gehören aus Sicht der überörtlichen Planung insbesondere:<br />

� dem Selbstverständnis des Trägers entsprechende allgemeine Informationen zu bildungsrelevanten<br />

und jugendpolitischen Themen sowie Projekten, die der regelmäßigen Ansprache<br />

der jeweiligen Zielgruppen dienen,<br />

� jugendpolitische Interessenvertretung in bundes- und landesweiten Gremien im jeweiligem<br />

Fachkontext,<br />

� Initiierung, Begleitung und Durchführung von Facharbeitskreisen und Projekten,<br />

� strukturelle, organisatorische und koordinierende Unterstützung der jeweiligen Landesstrukturen<br />

sowie die Förderung institutioneller Kooperationen mit Partnern außerhalb der Jugendhilfe,<br />

� Publikationen, die sich mit den Aufgaben, der aktuellen Situation und den Entwicklungen in<br />

den Leistungsbereichen der §§ 11- 14 SGB VIII auseinandersetzen, sofern sie sich über die<br />

eigenen Mitgliedsstrukturen hinaus an die Fachöffentlichkeit wenden.<br />

3 Bildungsziele<br />

Die im Planungsprozess 2006-2009 entwickelten Bildungsziele bzw. Schwerpunktsetzungen<br />

wurden zunächst innerhalb der Bestandsdarstellung und -bewertung auf ihre Tragfähigkeit und<br />

Praktikabilität in Bezug auf die erbrachten Bildungsleistungen hin geprüft. Hier wurde deutlich,<br />

dass sich die Ziele im Abgleich mit den in den Sachberichten dokumentierten Bildungsleistungen<br />

grundsätzlich als Arbeitsgrundlage bewährt haben. Die Nutzung der Ziele erfolgte jedoch in<br />

unterschiedlichem Maße. Auch die Auswertung in einem fachlichen Kontext ergab eine grundsätzliche<br />

aber unterschiedlich ausgeprägte Tragfähigkeit der Ziele in Bezug auf die Bildungsleistungen.<br />

Innerhalb der Thematisierung von Rahmenbedingungen und deren Relevanz für den Planungsprozess<br />

erfolgte ein Abgleich der Ziele zu aktuellen Rahmenbedingungen.<br />

Im Ergebnis sind die Zielthemen insgesamt als praktikabel und grundlegend für die Arbeit der<br />

überörtlichen Träger einzuschätzen. Aus den Betrachtungen wurde jedoch auch deutlich, dass<br />

Zielveränderungen zur Entflechtung und Akzentuierung der Themenfelder notwendig sind.<br />

Somit ergeben sich für die Zielgestaltung im Planungsprozess 2010 - 2014 aus Sicht des Landesjugendamtes<br />

folgende notwendige Änderungen:<br />

� Die Zielthemen bzw. Zielschwerpunkte Entwicklung und Umsetzung von partizipativen<br />

Handlungsstrategien, Förderung bürgerschaftlichen Engagements, Entwicklung und Umsetzung<br />

interdisziplinärer Ansätze und Erwerb und Förderung sozialer und interkultureller<br />

Kompetenzen sind als praktikabel und grundlegend für die Arbeit der überörtlichen Träger<br />

einzuschätzen und sollen innerhalb des Zielkanons erhalten bleiben. Das Zielthema Entwicklung<br />

und Umsetzung von partizipativen Handlungsstrategien wird unter dem Aspekt<br />

Demokratiebildung neu gefasst.<br />

� Um die Aspekte der sozialen Bildung und der interkulturellen Bildung zu betonen, wird das<br />

Themenfeld Erwerb und Förderunge sozialer und interkultureller Kompetenzen nach den<br />

Bildungskontexten „sozial“ und „interkulturell“ getrennt.<br />

� Das Zielthema Entwicklung und Umsetzung intergenerativer Ansätze wird vor dem Hintergrund<br />

der Auswertung der Ziele als Einzelschwerpunkt aus dem Zielkanon gestrichen.<br />

� Als neuer Schwerpunkt wird das Thema Geschlechtergerechtigkeit in die Bildungsziele<br />

aufgenommen und untersetzt.<br />

Die Änderungen werden in der Fortschreibung der Zielschwerpunkte für den Zeitraum 2010 -<br />

2014 aufgenommen. Neben den inhaltlichen Änderungen erfolgt die Darstellung dieser Schwerpunkte<br />

in ausgewiesenen Zielformulierungen als wünschenswerter Zustand in der Zukunft. Diese<br />

Art der Formulierung liefert klarere Aussagen im Hinblick auf die zu erbringenden Bildungsleistungen<br />

und ermöglicht in zukünftigen Fortschreibungen eine bessere Überprüfbarkeit der<br />

Zielaussagen.<br />

Die im folgenden dargestellten weiterentwickelten Ziele für die überörtliche <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

in den Bereichen §§ 11 - 14 SGB VIII bilden die Grundlage für die Bildungsarbeit der überörtli-<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 77

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