Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
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BV 12/2009 LJHA<br />
Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />
Landesjugendamt<br />
Zu den grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe<br />
gehören aus Sicht der überörtlichen Planung insbesondere:<br />
� dem Selbstverständnis des Trägers entsprechende allgemeine Informationen zu bildungsrelevanten<br />
und jugendpolitischen Themen sowie Projekten, die der regelmäßigen Ansprache<br />
der jeweiligen Zielgruppen dienen,<br />
� jugendpolitische Interessenvertretung in bundes- und landesweiten Gremien im jeweiligem<br />
Fachkontext,<br />
� Initiierung, Begleitung und Durchführung von Facharbeitskreisen und Projekten,<br />
� strukturelle, organisatorische und koordinierende Unterstützung der jeweiligen Landesstrukturen<br />
sowie die Förderung institutioneller Kooperationen mit Partnern außerhalb der Jugendhilfe,<br />
� Publikationen, die sich mit den Aufgaben, der aktuellen Situation und den Entwicklungen in<br />
den Leistungsbereichen der §§ 11- 14 SGB VIII auseinandersetzen, sofern sie sich über die<br />
eigenen Mitgliedsstrukturen hinaus an die Fachöffentlichkeit wenden.<br />
3 Bildungsziele<br />
Die im Planungsprozess 2006-2009 entwickelten Bildungsziele bzw. Schwerpunktsetzungen<br />
wurden zunächst innerhalb der Bestandsdarstellung und -bewertung auf ihre Tragfähigkeit und<br />
Praktikabilität in Bezug auf die erbrachten Bildungsleistungen hin geprüft. Hier wurde deutlich,<br />
dass sich die Ziele im Abgleich mit den in den Sachberichten dokumentierten Bildungsleistungen<br />
grundsätzlich als Arbeitsgrundlage bewährt haben. Die Nutzung der Ziele erfolgte jedoch in<br />
unterschiedlichem Maße. Auch die Auswertung in einem fachlichen Kontext ergab eine grundsätzliche<br />
aber unterschiedlich ausgeprägte Tragfähigkeit der Ziele in Bezug auf die Bildungsleistungen.<br />
Innerhalb der Thematisierung von Rahmenbedingungen und deren Relevanz für den Planungsprozess<br />
erfolgte ein Abgleich der Ziele zu aktuellen Rahmenbedingungen.<br />
Im Ergebnis sind die Zielthemen insgesamt als praktikabel und grundlegend für die Arbeit der<br />
überörtlichen Träger einzuschätzen. Aus den Betrachtungen wurde jedoch auch deutlich, dass<br />
Zielveränderungen zur Entflechtung und Akzentuierung der Themenfelder notwendig sind.<br />
Somit ergeben sich für die Zielgestaltung im Planungsprozess 2010 - 2014 aus Sicht des Landesjugendamtes<br />
folgende notwendige Änderungen:<br />
� Die Zielthemen bzw. Zielschwerpunkte Entwicklung und Umsetzung von partizipativen<br />
Handlungsstrategien, Förderung bürgerschaftlichen Engagements, Entwicklung und Umsetzung<br />
interdisziplinärer Ansätze und Erwerb und Förderung sozialer und interkultureller<br />
Kompetenzen sind als praktikabel und grundlegend für die Arbeit der überörtlichen Träger<br />
einzuschätzen und sollen innerhalb des Zielkanons erhalten bleiben. Das Zielthema Entwicklung<br />
und Umsetzung von partizipativen Handlungsstrategien wird unter dem Aspekt<br />
Demokratiebildung neu gefasst.<br />
� Um die Aspekte der sozialen Bildung und der interkulturellen Bildung zu betonen, wird das<br />
Themenfeld Erwerb und Förderunge sozialer und interkultureller Kompetenzen nach den<br />
Bildungskontexten „sozial“ und „interkulturell“ getrennt.<br />
� Das Zielthema Entwicklung und Umsetzung intergenerativer Ansätze wird vor dem Hintergrund<br />
der Auswertung der Ziele als Einzelschwerpunkt aus dem Zielkanon gestrichen.<br />
� Als neuer Schwerpunkt wird das Thema Geschlechtergerechtigkeit in die Bildungsziele<br />
aufgenommen und untersetzt.<br />
Die Änderungen werden in der Fortschreibung der Zielschwerpunkte für den Zeitraum 2010 -<br />
2014 aufgenommen. Neben den inhaltlichen Änderungen erfolgt die Darstellung dieser Schwerpunkte<br />
in ausgewiesenen Zielformulierungen als wünschenswerter Zustand in der Zukunft. Diese<br />
Art der Formulierung liefert klarere Aussagen im Hinblick auf die zu erbringenden Bildungsleistungen<br />
und ermöglicht in zukünftigen Fortschreibungen eine bessere Überprüfbarkeit der<br />
Zielaussagen.<br />
Die im folgenden dargestellten weiterentwickelten Ziele für die überörtliche <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />
in den Bereichen §§ 11 - 14 SGB VIII bilden die Grundlage für die Bildungsarbeit der überörtli-<br />
<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 77