Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
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BV 12/2009 LJHA<br />
Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />
Landesjugendamt<br />
3. Maßnahmen, die im Rahmen der Richtlinie „Überörtlicher Bedarf“ gefördert werden,<br />
müssen der folgenden Normierung entsprechen:<br />
Ein Leistungsangebot entspricht insbesondere dann dem überörtlichen Bedarf, wenn<br />
das Konzept zur Umsetzung der Ziele für die Bildungsarbeit in der überörtlichen <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />
§§ 11 - 14 SGB VIII dient. Dabei kann die Realisierung des Leistungsangebotes<br />
durch einen Dach- bzw. Landesverband grundsätzlich einmalig für mehrere<br />
Jugendamtsbereiche bzw. mehrmalig in einzelnen Jugendamtsbereichen erfolgen (BV<br />
04/2005-LJHA).<br />
Das Landesjugendamt nimmt im Rahmen der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> seinen Fachberatungsauftrag<br />
gem. § 85 Abs. 2 SGB VIII wahr. Dabei gilt es, die Erfahrungen aus der Ausgestaltung der Planungsergebnisse<br />
2006 - 2009 aufzugreifen und in bewährten Kontexten fortzusetzen. Das Verfahren<br />
ermöglicht eine innovative Steuerung im Sinne eines prozesshaft geführten Wirksamkeitsdialoges<br />
mit den überörtlichen Trägern und bietet in einem ganzheitlichen Ansatz einen<br />
strukturierten Rahmen für den Beratungsauftrag des Landesjugendamtes als überörtliche Fach-<br />
und Dienstleistungsbehörde.<br />
<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 89