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Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

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Bedarf 2010 - 2014<br />

ruflichen Eingliederung benachteiligter junger Menschen ist unumstritten. Ein Ziel der regionalen<br />

Kooperationen und Koordinationen in der Jugendberufshilfe ist die Schaffung einer transparenten,<br />

abgestimmten und praxisnahen Gesamtarchitektur für die ausbildungsvorbereitenden<br />

Angebote an benachteiligte junge Menschen. Ein Beispiel für eine gelungene, fachübergreifende<br />

Kooperation ist das Projekt „Kooperatives Fallmanagement - Zusammenarbeit von Jugendsozialarbeit<br />

und Grundsicherung im Einzelfall“ 26 . Zur breiten Nachnutzung der Ergebnisse dieses<br />

Projektes sowie zur Intensivierung möglicher Kooperationsprozesse zwischen den Trägern<br />

der Grundsicherung und den Trägern der Jugendhilfe müssen auch weiterhin Fortbildungsveranstaltungen<br />

auf überörtlicher Ebene angeboten werden.<br />

Die hier dargestellten Themenfelder und deren aktuellen fachlichen Entwicklungen lassen sich<br />

auf die Bildungsziele bzw. die Zielschwerpunkte des Planungsprozesses 2006 - 2009 beziehen.<br />

Dies gilt insbesondere für die Zielthemen Entwicklung und Umsetzung von partizipativen<br />

Handlungsstrategien, Förderung bürgerschaftlichen Engagements im Kontext der Biografiebegleitung,<br />

medienbezogener Bildungsgelegenheiten und Demokratiebildung sowie das Zielthema<br />

Entwicklung und Umsetzung interdisziplinärer Ansätze im Kontext der Zusammenarbeit<br />

zwischen Institutionen. Hier kann eingeschätzt werden, dass die Zielschwerpunkte richtig<br />

und praktikabel ausgewählt sind.<br />

Das Zielthema Entwicklung und Umsetzung von partizipativen Handlungsstrategien sollte<br />

in einem erweiterten Kontext unter dem Aspekt der Demokratiebildung gefasst werden.<br />

Als zusätzliches wichtiges Themenfeld soll der Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit in den<br />

Zielkanon aufgenommen werden. Mädchen und Jungen haben bei biografischen Übergängen<br />

und Brüchen für ihre individuelle Geschlechtsidentität unterschiedliche Bedarfe an geschlechtsbewusster<br />

Begleitung und Unterstützung. Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sollen für<br />

diese Bedarfe beraten und fortgebildet werden.<br />

Darüber hinaus scheint im Rahmen der Maßnahmeplanung (siehe Pkt. 5) eine neue Bewertung<br />

der Kinder- und Jugenderholung 27 im überörtlichen Kontext notwendig.<br />

2 Der Anspruch auf Bildung und an Bildung<br />

Die Berichtskommission des 3. Sächsischen Kinder- und Jugendberichtes sieht für die in der<br />

Jugendhilfe tätigen Fachkräfte sowie neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen, eine wesentliche<br />

Aufgabe bei der Gestaltung gelingender Übergänge von Kindern und Jugendlichen im<br />

institutionellen aber auch im biografischen Kontext.<br />

In diesem Zusammenhang ist die Frage des eigenen Bildungsanspruches, der eigenen Verknüpfung<br />

biographisch geprägter sozialer Muster mit dem erworbenen Wissen in Bezug auf die<br />

institutionalisierte Bildung ebenso von Bedeutung, wie die Frage einer dementsprechenden<br />

Gestaltung von Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Jugendhilfe.<br />

Dabei soll nicht nur die Integration von jungen Menschen mit Behinderungen ermöglicht und<br />

sondern darüber hinaus bei der Gestaltung der Bildungsarbeit die Inklusion junger Menschen<br />

angestrebt werden. Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch in seiner Individualität die Möglichkeit<br />

hat, uneingeschränkt an der Gesellschaft teilzuhaben.<br />

Der Bildungsauftrag ist im SGB VIII aus dem § 72 in Form der Mitarbeiterfortbildung, die sich an<br />

die Fachkräfte wendet, dem § 74 Abs. 6 in Bezug auf die Förderung der Fortbildung von haupt-,<br />

neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitern/-innen für freie Träger sowie in Form der außerschulischen<br />

Jugendbildung (§ 11 SGB VIII), die sich direkt an die Kinder und Jugendlichen wendet,<br />

definiert.<br />

Damit sind ausdrücklich die Zielgruppen benannt, für die von öffentlichen und freien Trägern<br />

gleichermaßen Bildungsangebote zu entwickeln sind. Der Beachtung des Subsidiaritätsprinzips<br />

wird dadurch Rechnung getragen, dass der Fördergrundsatz für Fortbildung bei freien Trägern<br />

explizit im Gesetz formuliert wurde.<br />

26 LAG „Freie Träger der Jugendsozialarbeit“ <strong>Sachsen</strong> e.V. 2008: Projekt „Kooperatives Fallmanagement<br />

27 Im Rahmen der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> zu Aufgaben und Leistungen der überörtlichen Jugendverbände und Dachorganisationen im<br />

Bereich §§ 11 - 14 SGB VIII 2006 - 2009 wird folgendermaßen auf die Kinder- und Jugenderholung bezug genommen: „Dabei ist<br />

der bereits eingeleitete Prozess, Erholungsmaßnahmen ausschließlich in Verantwortung der örtlichen Träger zu realisieren, fortzusetzen<br />

... (S.58 Punkt 4.1 Auswirkung der Rahmenbedingungen und Handlungsansätze auf den zukünftigen Bedarf)<br />

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