Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
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BV 12/2009 LJHA<br />
Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />
Landesjugendamt<br />
4.2 Bedarfsgrößen<br />
Ausgangspunkte für die Definition der Bedarfsgrößen sind die getroffenen Festlegungen im<br />
Planungsprozess 2006 - 2009. Hier wurden grundlegende Aussagen zur strukturellen Ausgestaltung<br />
des überörtlichen Planungsbereiches benannt und definiert, die als globale Bedarfsgrößen<br />
die Grundlage für die getroffenen Bedarfsaussagen der einzelnen Leistungsbereiche<br />
bilden.<br />
Ziel dieser Festlegungen war und ist es, den Trägerföderalismus und die Wertepluralität sowie<br />
die Kontinuität der Bildungsleistungen im überörtlichen Bereich zu sichern und eine strukturelle<br />
Basis für die Qualität der Bildungsangebote zu erreichen. Die Basisgrößen dienen aber auch<br />
dazu, die Bildungsarbeit der überörtlichen Träger als wichtigen Arbeitsbereich quantitativ abzubilden<br />
und zu dokumentieren.<br />
Im Rahmen der Fortschreibung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der §§ 11 -14 SGB VIII erfolgte eine<br />
Überprüfung der Bedarfsgrößen. Aus den Ergebnissen der Bestandsbewertung im planerischen<br />
und fachliche Kontext ergeben sich keine grundlegenden Änderungsnotwendigkeiten. Deshalb<br />
soll an den grundlegenden Begrifflichkeiten der Bedarfsgrößen in der Fortschreibung für die<br />
Jahre 2010 bis 2014 festgehalten werden.<br />
Ein nuancierter Überarbeitungsbedarf ergibt sich nur für:<br />
� die Formen von Bildungsleistungen, hier insbesondere die Berücksichtigung<br />
kleingruppenspezifischer Bildungsangebote und Beratungskontexte,<br />
� die Bildungstage in Bezug auf die anrechenbaren Anteile,<br />
� tarifrechtliche Anpassungen.<br />
Für die Bedarfsplanung 2010 - 2014 in den einzelnen Bereichen gelten nachfolgend genannte<br />
Grundsätze:<br />
� Bildungsreferent/-in bzw. Fachreferent/-in<br />
Aus den bisherigen Ausführungen wurde deutlich, dass die Qualität der Bildungsleistungen<br />
in großem Maße abhängig ist von qualifiziertem, hauptamtlich beschäftigtem Fachpersonal.<br />
Insofern hat im Rahmen der überörtlichen Planungsverantwortung mittelfristig die Bereitstellung<br />
von personellen Ressourcen für die Erbringung von Bildungsleistungen durch<br />
Bildungsreferenten/-innen und Fachreferent/-innen den Vorrang.<br />
Bildungsreferenten/-innen verfügen über einen pädagogischen, sozialpädagogischen<br />
oder vergleichbaren Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss.<br />
Durch Bildungsreferent/-innen und Fachreferent/-innen werden Bildungsleistungen und<br />
grundlegende Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe<br />
realisiert.<br />
� Bildungsleistungen<br />
Bildungsleistungen sind als Bedarf formulierte Aufträge und Formate an nonformaler und<br />
informeller Bildung des unter Pkt. 2 entwickelten Bildungsverständnisses, die zur Umsetzung<br />
der unter 3 beschriebenen Ziele für die Bildungsarbeit dienen und in der Regel<br />
durch das hauptamtlich beschäftigte Personal erbracht werden.<br />
Bildungsleistungen werden in verschiedenen Formen und Bildungsformaten erbracht.<br />
• Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung,<br />
• Außerschulische Jugendbildung,<br />
• Internationale Jugendarbeit,<br />
• Beratung<br />
Die Leistungen richten sich sowohl an haupt- bzw. ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen der<br />
Jugendhilfe als auch an junge Menschen und deren Erziehungsberechtigte.<br />
Diese werden entsprechend der Art und Umsetzung im qualitativen Sachberichtswesen<br />
30 abgebildet.<br />
30<br />
siehe: Form qualitativer Sachberichtserstattung als Teil des Berichtswesens in den Leistungsbereichen §§ 11-14 SGB VIII (Beschluss<br />
15/2006 LJHA)<br />
<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 81