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Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

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BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

4.2 Bedarfsgrößen<br />

Ausgangspunkte für die Definition der Bedarfsgrößen sind die getroffenen Festlegungen im<br />

Planungsprozess 2006 - 2009. Hier wurden grundlegende Aussagen zur strukturellen Ausgestaltung<br />

des überörtlichen Planungsbereiches benannt und definiert, die als globale Bedarfsgrößen<br />

die Grundlage für die getroffenen Bedarfsaussagen der einzelnen Leistungsbereiche<br />

bilden.<br />

Ziel dieser Festlegungen war und ist es, den Trägerföderalismus und die Wertepluralität sowie<br />

die Kontinuität der Bildungsleistungen im überörtlichen Bereich zu sichern und eine strukturelle<br />

Basis für die Qualität der Bildungsangebote zu erreichen. Die Basisgrößen dienen aber auch<br />

dazu, die Bildungsarbeit der überörtlichen Träger als wichtigen Arbeitsbereich quantitativ abzubilden<br />

und zu dokumentieren.<br />

Im Rahmen der Fortschreibung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der §§ 11 -14 SGB VIII erfolgte eine<br />

Überprüfung der Bedarfsgrößen. Aus den Ergebnissen der Bestandsbewertung im planerischen<br />

und fachliche Kontext ergeben sich keine grundlegenden Änderungsnotwendigkeiten. Deshalb<br />

soll an den grundlegenden Begrifflichkeiten der Bedarfsgrößen in der Fortschreibung für die<br />

Jahre 2010 bis 2014 festgehalten werden.<br />

Ein nuancierter Überarbeitungsbedarf ergibt sich nur für:<br />

� die Formen von Bildungsleistungen, hier insbesondere die Berücksichtigung<br />

kleingruppenspezifischer Bildungsangebote und Beratungskontexte,<br />

� die Bildungstage in Bezug auf die anrechenbaren Anteile,<br />

� tarifrechtliche Anpassungen.<br />

Für die Bedarfsplanung 2010 - 2014 in den einzelnen Bereichen gelten nachfolgend genannte<br />

Grundsätze:<br />

� Bildungsreferent/-in bzw. Fachreferent/-in<br />

Aus den bisherigen Ausführungen wurde deutlich, dass die Qualität der Bildungsleistungen<br />

in großem Maße abhängig ist von qualifiziertem, hauptamtlich beschäftigtem Fachpersonal.<br />

Insofern hat im Rahmen der überörtlichen Planungsverantwortung mittelfristig die Bereitstellung<br />

von personellen Ressourcen für die Erbringung von Bildungsleistungen durch<br />

Bildungsreferenten/-innen und Fachreferent/-innen den Vorrang.<br />

Bildungsreferenten/-innen verfügen über einen pädagogischen, sozialpädagogischen<br />

oder vergleichbaren Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss.<br />

Durch Bildungsreferent/-innen und Fachreferent/-innen werden Bildungsleistungen und<br />

grundlegende Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe<br />

realisiert.<br />

� Bildungsleistungen<br />

Bildungsleistungen sind als Bedarf formulierte Aufträge und Formate an nonformaler und<br />

informeller Bildung des unter Pkt. 2 entwickelten Bildungsverständnisses, die zur Umsetzung<br />

der unter 3 beschriebenen Ziele für die Bildungsarbeit dienen und in der Regel<br />

durch das hauptamtlich beschäftigte Personal erbracht werden.<br />

Bildungsleistungen werden in verschiedenen Formen und Bildungsformaten erbracht.<br />

• Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung,<br />

• Außerschulische Jugendbildung,<br />

• Internationale Jugendarbeit,<br />

• Beratung<br />

Die Leistungen richten sich sowohl an haupt- bzw. ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen der<br />

Jugendhilfe als auch an junge Menschen und deren Erziehungsberechtigte.<br />

Diese werden entsprechend der Art und Umsetzung im qualitativen Sachberichtswesen<br />

30 abgebildet.<br />

30<br />

siehe: Form qualitativer Sachberichtserstattung als Teil des Berichtswesens in den Leistungsbereichen §§ 11-14 SGB VIII (Beschluss<br />

15/2006 LJHA)<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 81

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