28.12.2012 Aufrufe

Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BV 12/2009 LJHA<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

� Geschäftsstellen<br />

Der Freistaat <strong>Sachsen</strong> unterstützt in Abhängigkeit zur Anzahl der Bildungsreferenten/innen<br />

bzw. Fachreferenten/-innen Geschäftsstellen für Leitungs- und Koordinierungsaufgaben,<br />

soweit diese nicht aus anderen Mitteln finanziert werden bzw. werden können.<br />

Diese Geschäftsstellen orientieren sich am Modell einer idealtypischen Geschäftsstelle,<br />

die sich zusammensetzt aus mindestens zwei hauptamtlich angestellten Referenten/innen,<br />

einem/r Verwaltungsmitarbeiter/-in sowie einem/r Geschäftsführer/-in, der/die anteilig<br />

in die Umsetzung der Bildungsleistungen einzubeziehen ist.<br />

Für den Fall der Weitergabe von Mitteln im Auftrag des Freistaates <strong>Sachsen</strong> ist zusätzliches<br />

Personal vorzusehen.<br />

Ein Sachkostenzuschuss wird bis zu 25% der Personalkosten gewährt.<br />

� Personalkosten und Sachausgaben<br />

Die Vergütung der hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen erfolgt in Anlehnung an den<br />

TVöD/TVL - Ost vor dem Hintergrund der jeweiligen Tätigkeitsbeschreibungen sowie<br />

unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 74 SGB VIII bis zur Höhe folgender Bemessungsgrenzen:<br />

Bildungsreferent/-in bzw. Fachreferent/-in: E 9 TVL<br />

geschäftsführende Bildungsreferenten/-in bzw. Fachreferent/-in: E10 TVL<br />

Geschäftsführer/-in: E 11 TVL<br />

Verwaltungsfachkräfte: E7 - E9 TVL<br />

Für notwendige Sachausgaben bei Jugendverbänden gemäß § 12 SGB VIII wird ein<br />

Sockelbetrag von mindestens 400 Euro pro Monat festgelegt.<br />

4.3 Grundlegende Bedarfsaussagen im Bereich §§ 11 - 14 SGB VIII<br />

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Bedarfsgrößen bestimmt der Planungsträger einen<br />

Mindestbedarf an Bildungsleistungen. Damit soll nicht die Gesamtleistung der Dachorganisationen<br />

und Landesverbände charakterisiert werden, sondern eine vergleichbare quantitative Größe,<br />

die sich auf die hauptamtlich beschäftigten und vom Freistaat <strong>Sachsen</strong> zu fördernden Bildungsreferenten/-innen<br />

bzw. Fachreferent/-innen bezieht.<br />

Dabei bildet die derzeitige Struktur der landesweit agierenden Leistungserbringer der unter 4.1<br />

definierten strukturellen Leistungsbereiche die Grundlage.<br />

Bereichsübergreifend bekennt sich der Freistaat <strong>Sachsen</strong> zum bewährten, fach- und trägerübergreifenden<br />

Medium, der Fachzeitschrift "Corax".<br />

4.3.1 § 11 SGB VIII<br />

Im Handlungsfeld der Kinder und Jugendarbeit wurde - mit Blick auf die Bestandsbewertung - in<br />

den letzten Jahren ein hohes Maß an Bildungsarbeit in Bezug auf Professionalisierung von<br />

haupt- und nebenamtlichen Fachkräften sowie in der Bildung mit Kindern und Jugendlichen in<br />

verschiedenen Kontexten geleistet. Die überörtlichen Träger sind wichtige Akteure im Bildungstransfer,<br />

bei der Wahrnehmung von Interessen der Kinder und Jugendlichen und im Rahmen<br />

der Fachdiskussion. Diese Arbeit gilt es in der hohen Qualität im anvisierten Planungszeitraum<br />

2010 - 2014 fortzusetzen.<br />

In der Diskussion um demografische Effekte werden ein massiver Rückgang und Alterungstendenzen<br />

der Zielgruppe thematisiert. Die Auswirkungen auf den überörtlichen Bereich gestalten<br />

sich jedoch mittelbar und sind nicht linear verfolgbar.<br />

Vielmehr ergeben sich aus den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen - insbesondere vor<br />

dem Hintergrund der Werteorientierungen und Einstellungen von jungen Menschen - erweiterte<br />

Bildungs- und Beratungsbedarfe im Arbeitsfeld, die den Bildungsauftrag der Kinder- und Jugendarbeit<br />

bekräftigen und unterstützen.<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 83

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!