Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
BV 12/2009 LJHA<br />
Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />
Landesjugendamt<br />
� Geschäftsstellen<br />
Der Freistaat <strong>Sachsen</strong> unterstützt in Abhängigkeit zur Anzahl der Bildungsreferenten/innen<br />
bzw. Fachreferenten/-innen Geschäftsstellen für Leitungs- und Koordinierungsaufgaben,<br />
soweit diese nicht aus anderen Mitteln finanziert werden bzw. werden können.<br />
Diese Geschäftsstellen orientieren sich am Modell einer idealtypischen Geschäftsstelle,<br />
die sich zusammensetzt aus mindestens zwei hauptamtlich angestellten Referenten/innen,<br />
einem/r Verwaltungsmitarbeiter/-in sowie einem/r Geschäftsführer/-in, der/die anteilig<br />
in die Umsetzung der Bildungsleistungen einzubeziehen ist.<br />
Für den Fall der Weitergabe von Mitteln im Auftrag des Freistaates <strong>Sachsen</strong> ist zusätzliches<br />
Personal vorzusehen.<br />
Ein Sachkostenzuschuss wird bis zu 25% der Personalkosten gewährt.<br />
� Personalkosten und Sachausgaben<br />
Die Vergütung der hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen erfolgt in Anlehnung an den<br />
TVöD/TVL - Ost vor dem Hintergrund der jeweiligen Tätigkeitsbeschreibungen sowie<br />
unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 74 SGB VIII bis zur Höhe folgender Bemessungsgrenzen:<br />
Bildungsreferent/-in bzw. Fachreferent/-in: E 9 TVL<br />
geschäftsführende Bildungsreferenten/-in bzw. Fachreferent/-in: E10 TVL<br />
Geschäftsführer/-in: E 11 TVL<br />
Verwaltungsfachkräfte: E7 - E9 TVL<br />
Für notwendige Sachausgaben bei Jugendverbänden gemäß § 12 SGB VIII wird ein<br />
Sockelbetrag von mindestens 400 Euro pro Monat festgelegt.<br />
4.3 Grundlegende Bedarfsaussagen im Bereich §§ 11 - 14 SGB VIII<br />
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Bedarfsgrößen bestimmt der Planungsträger einen<br />
Mindestbedarf an Bildungsleistungen. Damit soll nicht die Gesamtleistung der Dachorganisationen<br />
und Landesverbände charakterisiert werden, sondern eine vergleichbare quantitative Größe,<br />
die sich auf die hauptamtlich beschäftigten und vom Freistaat <strong>Sachsen</strong> zu fördernden Bildungsreferenten/-innen<br />
bzw. Fachreferent/-innen bezieht.<br />
Dabei bildet die derzeitige Struktur der landesweit agierenden Leistungserbringer der unter 4.1<br />
definierten strukturellen Leistungsbereiche die Grundlage.<br />
Bereichsübergreifend bekennt sich der Freistaat <strong>Sachsen</strong> zum bewährten, fach- und trägerübergreifenden<br />
Medium, der Fachzeitschrift "Corax".<br />
4.3.1 § 11 SGB VIII<br />
Im Handlungsfeld der Kinder und Jugendarbeit wurde - mit Blick auf die Bestandsbewertung - in<br />
den letzten Jahren ein hohes Maß an Bildungsarbeit in Bezug auf Professionalisierung von<br />
haupt- und nebenamtlichen Fachkräften sowie in der Bildung mit Kindern und Jugendlichen in<br />
verschiedenen Kontexten geleistet. Die überörtlichen Träger sind wichtige Akteure im Bildungstransfer,<br />
bei der Wahrnehmung von Interessen der Kinder und Jugendlichen und im Rahmen<br />
der Fachdiskussion. Diese Arbeit gilt es in der hohen Qualität im anvisierten Planungszeitraum<br />
2010 - 2014 fortzusetzen.<br />
In der Diskussion um demografische Effekte werden ein massiver Rückgang und Alterungstendenzen<br />
der Zielgruppe thematisiert. Die Auswirkungen auf den überörtlichen Bereich gestalten<br />
sich jedoch mittelbar und sind nicht linear verfolgbar.<br />
Vielmehr ergeben sich aus den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen - insbesondere vor<br />
dem Hintergrund der Werteorientierungen und Einstellungen von jungen Menschen - erweiterte<br />
Bildungs- und Beratungsbedarfe im Arbeitsfeld, die den Bildungsauftrag der Kinder- und Jugendarbeit<br />
bekräftigen und unterstützen.<br />
<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 83