Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
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Bedarf 2010 - 2014<br />
Im Bereich Übergreifend werden Bildungsangebote in Form von Bildungstagen in der Regel<br />
über hauptamtliche Bildungsreferenten/-innen und hauptamtliche, geschäftsführende Bildungsreferenten/-innen<br />
abgesichert.<br />
Es wird ein Verhältnis zwischen Bildungstagen und grundlegenden Leistungen zur Unterstützung<br />
der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe von 50:50 angestrebt.<br />
Gemessen an 208 Arbeitstagen sind je Bildungsreferent/-in mindestens 35 Bildungstage zu<br />
leisten. Hinzu kommen je 35 Tage Vorbereitung und Nachbereitung. Davon sollte der Referent/<br />
die Referentin wenn thematisch möglich mindestens 50% selbst Bildungsinhalte vermitteln.<br />
Werden von Bildungsreferenten/-innen geschäftsführende Tätigkeiten wahrgenommen, so sind<br />
dafür 35% der Arbeitszeit einzusetzen.<br />
Die grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit werden durch<br />
die Bildungsreferenten/-innen erbracht. Dafür wird ein Zeitbudget von bis zu 50% der Arbeitszeit<br />
des/der Referenten/-in vorgesehen. Umfang, Art und Schwerpunkt dieser erbrachten Leistungen<br />
liegen in der Verantwortung der Träger.<br />
Im Rahmen dessen sind im besonderen Maße auch Fortbildungen und andere zur Qualitätssicherung<br />
erforderlichen Maßnamen für Fachkräfte zu berücksichtigen.<br />
5 Maßnahmeplanung - Umsetzung der Planungsergebnisse<br />
Die Umsetzung der Planungsergebnisse erfolgt in der Finanzierung der landesweiten Dachorganisationen<br />
und Verbände über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales<br />
zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung von Angeboten des<br />
überörtlichen Bedarfs (FRL überörtlicher Bedarf) in der jeweilig gültigen Fassung.<br />
Im Rahmen dieser Finanzierung ist die Förderung von Personalstellen und Maßnahmen der<br />
Außerschulischen Jugendbildung, der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung und der internationalen<br />
Jugendarbeit möglich.<br />
In Ausgestaltung der Förderung auf Grundlage der Planungsergebnisse werden durch den<br />
überörtlichen Planungsträger folgende Festlegungen getroffen:<br />
Verfahren:<br />
88<br />
1. Das im Planungsprozess 2006 – 2009 entwickelte qualifizierte Sachberichtswesen ist<br />
Bestandteil der Berichterstattung und Bestandserfassung im Rahmen der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />
und bildet die Grundlage der Verwendungsnachweisprüfung im zuwendungsrechtlichen<br />
Verfahren.<br />
2. Die Verwaltung des Landesjugendamtes gibt 2012 dem Landesjugendhilfeausschuss<br />
einen Zwischenbericht im Rahmen der Berichterstattung zum aktuellen Stand der Umsetzung<br />
der Bildungsziele.<br />
3. Die Verwaltung des Landesjugendamtes gibt 2012 dem Landesjugendhilfeausschuss<br />
einen Ergebnisbericht zur Diskussion zur Notwendigkeit des Ausbaus der Kinder- und<br />
Jugenderholung in der überörtlichen Zuständigkeit. Grundlage dafür ist neben der Diskussion<br />
mit den Vertretern der Gebietskörperschaften und den Vertretern der landesweiten<br />
Träger der freien Jugendhilfe insbesondere der Abgleich mit den aktualisierten Daten<br />
aus dem Sozialstrukturatlas.<br />
Grundsätzliche Regelungen:<br />
1. Zur Umsetzung der Bildungsziele ist die Absicherung von Fachpersonal im Rahmen der<br />
Projektförderung prioritär.<br />
2. Veränderungen in der Personalstellenfinanzierung sind, wenn der bereichsbezogene<br />
Rahmenbedarf 33 überschritten werden sollte, mit dem Planungsträger abzustimmen.<br />
33 siehe Bedarfsaussagen, Pkt. 4.3