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Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

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Bedarf 2010 - 2014<br />

Im Bereich Übergreifend werden Bildungsangebote in Form von Bildungstagen in der Regel<br />

über hauptamtliche Bildungsreferenten/-innen und hauptamtliche, geschäftsführende Bildungsreferenten/-innen<br />

abgesichert.<br />

Es wird ein Verhältnis zwischen Bildungstagen und grundlegenden Leistungen zur Unterstützung<br />

der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe von 50:50 angestrebt.<br />

Gemessen an 208 Arbeitstagen sind je Bildungsreferent/-in mindestens 35 Bildungstage zu<br />

leisten. Hinzu kommen je 35 Tage Vorbereitung und Nachbereitung. Davon sollte der Referent/<br />

die Referentin wenn thematisch möglich mindestens 50% selbst Bildungsinhalte vermitteln.<br />

Werden von Bildungsreferenten/-innen geschäftsführende Tätigkeiten wahrgenommen, so sind<br />

dafür 35% der Arbeitszeit einzusetzen.<br />

Die grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit werden durch<br />

die Bildungsreferenten/-innen erbracht. Dafür wird ein Zeitbudget von bis zu 50% der Arbeitszeit<br />

des/der Referenten/-in vorgesehen. Umfang, Art und Schwerpunkt dieser erbrachten Leistungen<br />

liegen in der Verantwortung der Träger.<br />

Im Rahmen dessen sind im besonderen Maße auch Fortbildungen und andere zur Qualitätssicherung<br />

erforderlichen Maßnamen für Fachkräfte zu berücksichtigen.<br />

5 Maßnahmeplanung - Umsetzung der Planungsergebnisse<br />

Die Umsetzung der Planungsergebnisse erfolgt in der Finanzierung der landesweiten Dachorganisationen<br />

und Verbände über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales<br />

zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung von Angeboten des<br />

überörtlichen Bedarfs (FRL überörtlicher Bedarf) in der jeweilig gültigen Fassung.<br />

Im Rahmen dieser Finanzierung ist die Förderung von Personalstellen und Maßnahmen der<br />

Außerschulischen Jugendbildung, der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung und der internationalen<br />

Jugendarbeit möglich.<br />

In Ausgestaltung der Förderung auf Grundlage der Planungsergebnisse werden durch den<br />

überörtlichen Planungsträger folgende Festlegungen getroffen:<br />

Verfahren:<br />

88<br />

1. Das im Planungsprozess 2006 – 2009 entwickelte qualifizierte Sachberichtswesen ist<br />

Bestandteil der Berichterstattung und Bestandserfassung im Rahmen der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

und bildet die Grundlage der Verwendungsnachweisprüfung im zuwendungsrechtlichen<br />

Verfahren.<br />

2. Die Verwaltung des Landesjugendamtes gibt 2012 dem Landesjugendhilfeausschuss<br />

einen Zwischenbericht im Rahmen der Berichterstattung zum aktuellen Stand der Umsetzung<br />

der Bildungsziele.<br />

3. Die Verwaltung des Landesjugendamtes gibt 2012 dem Landesjugendhilfeausschuss<br />

einen Ergebnisbericht zur Diskussion zur Notwendigkeit des Ausbaus der Kinder- und<br />

Jugenderholung in der überörtlichen Zuständigkeit. Grundlage dafür ist neben der Diskussion<br />

mit den Vertretern der Gebietskörperschaften und den Vertretern der landesweiten<br />

Träger der freien Jugendhilfe insbesondere der Abgleich mit den aktualisierten Daten<br />

aus dem Sozialstrukturatlas.<br />

Grundsätzliche Regelungen:<br />

1. Zur Umsetzung der Bildungsziele ist die Absicherung von Fachpersonal im Rahmen der<br />

Projektförderung prioritär.<br />

2. Veränderungen in der Personalstellenfinanzierung sind, wenn der bereichsbezogene<br />

Rahmenbedarf 33 überschritten werden sollte, mit dem Planungsträger abzustimmen.<br />

33 siehe Bedarfsaussagen, Pkt. 4.3

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