28.12.2012 Aufrufe

Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

BV 12/2009 LJHA<br />

I Vorüberlegungen<br />

1 Ausgangspunkt und Grundlagen<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Landesjugendamt<br />

Das Landesjugendamt nimmt gem. § 80 SGB VIII und den §§ 20 und 21 LJHG die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

in Bereichen wahr, die sich aus der Aufgabenwahrnehmung der landesweit tätigen<br />

Träger der freien Jugendhilfe und deren Aufgabenspektrum ergeben. Das Planungsfeld Bereichs-<br />

und Projektplanung umfasst die Darstellung und Fortschreibung des überörtlichen Bestands<br />

und Bedarfs und richtet sich an den Planungsschritten des § 80 SGB VIII aus.<br />

Durch den Landesjugendhilfeausschuss wurde am 29.09.2005 zum ersten Mal die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

zu Aufgaben und Leistungen der überörtlichen Jugendverbände und Dachorganisationen<br />

im Bereich der §§ 11 – 14 SGB VIII verabschiedet. Sie berücksichtigt den Zeitraum 2006 –<br />

2009. (Beschluss 8/2005 LJHA)<br />

Diese Planung wird mit Beginn September 2008 fortgeschrieben. Grundlage ist der entsprechende<br />

Beschluss 08/2008 des LJHA vom 05.06.2008.<br />

2 Zur Ausgestaltung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

Die Ausgestaltung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der §§ 11 - 14 SGB VIII erfolgte nach der Beschlusslage<br />

des Landesjugendhilfeausschusses in der Umsetzung der Förderstrategie der Staatsregierung<br />

sowie im Rahmen des Beratungsauftrages, der sich aus § 85, Abs. 2 SGB VIII für den überörtlichen<br />

Trägers ergibt.<br />

Auf Grundlage der im Planungsprozess entwickelten Ziele für die Bildungsarbeit gab es einen<br />

intensiven Fachaustausch mit den überörtlichen Dachorganisationen und Verbänden zur Zielgestaltung<br />

und zur Umsetzung von Maßnahmen. In dessen Ergebnis wurden zwischen dem<br />

Landesjugendamt und den überörtlichen Leistungsträgern Zielvereinbarungen für den jeweiligen<br />

Förderzeitraum geschlossen. Inhalt dieser Zielvereinbarungen waren die Festlegung von<br />

Zielschwerpunkten und konkrete Vereinbarungen über strukturelle Rahmenbedingungen und<br />

Maßnamen.<br />

Begleitend wurde durch das Landesjugendamt ein teilstrukturiertes Sachberichtsraster als Form<br />

eines qualitativen Berichtswesens entwickelt (Beschluss LJHA 15/2006).<br />

Ausgestaltung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 -14 SGB VIII<br />

PLANUNGS-<br />

PROZESS<br />

FÖRDERUNG<br />

JUGENDHILFEPLAN §§ 11-14 SGB VIII<br />

0 Bestand<br />

0 Bedarf<br />

0 Maßnahmen<br />

GRUNDSÄTZLICHE AUSRICHTUNG<br />

AN BILDUNGSZIELEN<br />

0 Formulierung von Bildungszielen<br />

0 Festlegung einer Mindestanzahl<br />

von Bildungsleistungen<br />

AUSWERTUNG DER SACHBERICHTE<br />

0 Auswertung nach<br />

quantitativen Gesichtspunkten<br />

0 Auswertung im fachlichen Kontext<br />

ZIELVEREINBARUNGEN<br />

QUALIFIZIERTES SACHBERICHTSWESEN<br />

0 Zielvereinbarungsgespräche<br />

0 Konkrete Vereinbarungen über Bildungsziele<br />

strukturelle Rahmenbedingungen und Maßnahmen<br />

0 Fachberatung der Träger<br />

0 Bedarfsanpassung auf Grund<br />

aktueller Bedarfslagen<br />

Bild 1: Ausgestaltung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 -14 SGB VIII; SMS-LJA 2009<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!