Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
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BV 12/2009 LJHA<br />
I Vorüberlegungen<br />
1 Ausgangspunkt und Grundlagen<br />
Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />
Landesjugendamt<br />
Das Landesjugendamt nimmt gem. § 80 SGB VIII und den §§ 20 und 21 LJHG die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />
in Bereichen wahr, die sich aus der Aufgabenwahrnehmung der landesweit tätigen<br />
Träger der freien Jugendhilfe und deren Aufgabenspektrum ergeben. Das Planungsfeld Bereichs-<br />
und Projektplanung umfasst die Darstellung und Fortschreibung des überörtlichen Bestands<br />
und Bedarfs und richtet sich an den Planungsschritten des § 80 SGB VIII aus.<br />
Durch den Landesjugendhilfeausschuss wurde am 29.09.2005 zum ersten Mal die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />
zu Aufgaben und Leistungen der überörtlichen Jugendverbände und Dachorganisationen<br />
im Bereich der §§ 11 – 14 SGB VIII verabschiedet. Sie berücksichtigt den Zeitraum 2006 –<br />
2009. (Beschluss 8/2005 LJHA)<br />
Diese Planung wird mit Beginn September 2008 fortgeschrieben. Grundlage ist der entsprechende<br />
Beschluss 08/2008 des LJHA vom 05.06.2008.<br />
2 Zur Ausgestaltung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />
Die Ausgestaltung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der §§ 11 - 14 SGB VIII erfolgte nach der Beschlusslage<br />
des Landesjugendhilfeausschusses in der Umsetzung der Förderstrategie der Staatsregierung<br />
sowie im Rahmen des Beratungsauftrages, der sich aus § 85, Abs. 2 SGB VIII für den überörtlichen<br />
Trägers ergibt.<br />
Auf Grundlage der im Planungsprozess entwickelten Ziele für die Bildungsarbeit gab es einen<br />
intensiven Fachaustausch mit den überörtlichen Dachorganisationen und Verbänden zur Zielgestaltung<br />
und zur Umsetzung von Maßnahmen. In dessen Ergebnis wurden zwischen dem<br />
Landesjugendamt und den überörtlichen Leistungsträgern Zielvereinbarungen für den jeweiligen<br />
Förderzeitraum geschlossen. Inhalt dieser Zielvereinbarungen waren die Festlegung von<br />
Zielschwerpunkten und konkrete Vereinbarungen über strukturelle Rahmenbedingungen und<br />
Maßnamen.<br />
Begleitend wurde durch das Landesjugendamt ein teilstrukturiertes Sachberichtsraster als Form<br />
eines qualitativen Berichtswesens entwickelt (Beschluss LJHA 15/2006).<br />
Ausgestaltung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 -14 SGB VIII<br />
PLANUNGS-<br />
PROZESS<br />
FÖRDERUNG<br />
JUGENDHILFEPLAN §§ 11-14 SGB VIII<br />
0 Bestand<br />
0 Bedarf<br />
0 Maßnahmen<br />
GRUNDSÄTZLICHE AUSRICHTUNG<br />
AN BILDUNGSZIELEN<br />
0 Formulierung von Bildungszielen<br />
0 Festlegung einer Mindestanzahl<br />
von Bildungsleistungen<br />
AUSWERTUNG DER SACHBERICHTE<br />
0 Auswertung nach<br />
quantitativen Gesichtspunkten<br />
0 Auswertung im fachlichen Kontext<br />
ZIELVEREINBARUNGEN<br />
QUALIFIZIERTES SACHBERICHTSWESEN<br />
0 Zielvereinbarungsgespräche<br />
0 Konkrete Vereinbarungen über Bildungsziele<br />
strukturelle Rahmenbedingungen und Maßnahmen<br />
0 Fachberatung der Träger<br />
0 Bedarfsanpassung auf Grund<br />
aktueller Bedarfslagen<br />
Bild 1: Ausgestaltung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 -14 SGB VIII; SMS-LJA 2009<br />
<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 7