Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
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Bedarf 2010 - 2014<br />
chen Dachorganisationen und Verbände. Grundrahmen für diese Arbeit sind zudem die jugendhilferechtlichen<br />
und fachlichen Normierungen des SGB VIII. Die Ausrichtung der Ziele im Rahmen<br />
der überörtlichen <strong>Jugendhilfeplanung</strong> bildet [darüber hinaus] eine wesentliche Grundlage<br />
für die förderpolitischen Zielsetzungen des Freistaates. 29 Die Bildungsziele stellen dabei zum<br />
einen - im Sinne einer Querschnittsaufgabe aller überörtlichen Jugendverbände und Dachorganisationen<br />
gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII - die Ziele für ihre Tätigkeit entsprechend der Vielfalt<br />
von Werteorientierungen und Konzepten in diesem Bereich dar. Zum anderen handelt es sich<br />
um Zielsetzungen, die Jugendverbände und Dachorganisationen entsprechend ihres Aufgabenprofils<br />
im Rahmen der überörtlichen Planung verfolgen und die damit ihren Handlungsauftrag<br />
im überörtlich beplanten Kontext in besonderer Weise prägen.<br />
Ziele für die Bildungsarbeit in der überörtlichen <strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII<br />
78<br />
1. DEMOKRATIEBILDUNG<br />
Die überörtlichen Jugendverbände und Dachorganisationen im Bereich §§ 11-14<br />
SGB VIII sind befähigt, jungen Menschen die persönliche Aneignung einer klaren<br />
Abgrenzung gegenüber Haltungen und Verhaltensweisen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit<br />
zu vermitteln. Die Leistungsanbieter verfügen über geeignete<br />
Angebote und Methoden, um demokratische Prozesse erlebbar zu machen.<br />
Orte der Jugendarbeit sind prädestiniert, um die Regeln der Demokratie für junge Menschen<br />
erfahrbar und erlebbar zu machen. Im Kontext zur außerschulischen Jugendbildung<br />
wird unter dem Begriff der Partizipation die Einbindung von jungen Menschen bei<br />
allen das Zusammenleben betreffenden Ereignissen und Entscheidungsprozessen verstanden.<br />
Ihnen ist sind Möglichkeiten einer verbindlichen Einflussnahme auf Planungs-<br />
und Entscheidungsprozesse, von denen sie betroffen sind, zu eröffnen. Im Bereich der<br />
Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung sollen Methoden aufgezeigt und vermittelt<br />
werden, mit denen eine gelingende und für junge Menschen erlebbare Einflussnahme<br />
auf Entscheidungen realisiert werden kann.<br />
2. BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT<br />
Junge Menschen engagieren sich in zunehmendem Maße ehrenamtlich und übernehmen<br />
bewusst innerhalb verbandlicher Strukturen gesellschaftliche Verantwortung.<br />
Viele Menschen wollen sich gesellschaftlich engagieren, oftmals möchten sich junge<br />
Menschen nicht dauerhaft durch Mitgliedschaft an einen Verein oder eine Organisation<br />
binden, sondern sich ohne langfristige Verpflichtungen auch in anderen Kontexten ausprobieren.<br />
Hier sind insbesondere die Jugendverbände gefordert, nach Möglichkeiten<br />
und Wegen zu suchen, Kinder und Jugendliche bereits frühzeitig bei der Wahrnehmung<br />
eigener Interessen zu unterstützen, um darüber bürgerschaftliches Engagement zu fördern<br />
und sie somit an die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung heranzuführen.<br />
Bei der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements steht insbesondere die Stärkung<br />
der Kompetenzen und die fachliche Qualifizierung von ehrenamtlichen engagierten<br />
jungen Menschen im Vordergrund. Neben der Wissensvermittlung sollte auch der informellen<br />
und nonformalen Bildung sowie der Reflexion des individuellen Handels Raum<br />
gegeben werden.<br />
3. INTERDISZIPLINÄRE KOMPETENZEN<br />
Die qualifizierte Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit den anderen Stellen und öffentlichen<br />
Einrichtung ist weitgehend Standard. Die Teilnehmer/-innen der Fortbildungsveranstaltungen<br />
sind zunehmend in der Lage, interdisziplinär zu arbeiten.<br />
Besonders für junge Menschen und ihre Familien ist die Gestaltung von Übergängen<br />
und damit die gelingende Kooperation mit Institutionen schulischer und beruflichen Eingliederung<br />
in Bezug auf die Verbesserung von Bildungs- und Ausbildungschancen, mit<br />
Trägern des Gesundheitsdienstes in Bezug auf die Abstimmung und Koordination von<br />
Angeboten der Gesundheitsförderung und Suchtprävention sowie mit anderen Stellen<br />
und öffentlichen Einrichtungen im Sinne einer ganzheitlichen und lebensweltorientierten<br />
Unterstützung unabdingbar.<br />
29 3. Sächsischer Kinder- und Jugendbericht 2009, S. 16