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Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV

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Bedarf 2010 - 2014<br />

chen Dachorganisationen und Verbände. Grundrahmen für diese Arbeit sind zudem die jugendhilferechtlichen<br />

und fachlichen Normierungen des SGB VIII. Die Ausrichtung der Ziele im Rahmen<br />

der überörtlichen <strong>Jugendhilfeplanung</strong> bildet [darüber hinaus] eine wesentliche Grundlage<br />

für die förderpolitischen Zielsetzungen des Freistaates. 29 Die Bildungsziele stellen dabei zum<br />

einen - im Sinne einer Querschnittsaufgabe aller überörtlichen Jugendverbände und Dachorganisationen<br />

gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII - die Ziele für ihre Tätigkeit entsprechend der Vielfalt<br />

von Werteorientierungen und Konzepten in diesem Bereich dar. Zum anderen handelt es sich<br />

um Zielsetzungen, die Jugendverbände und Dachorganisationen entsprechend ihres Aufgabenprofils<br />

im Rahmen der überörtlichen Planung verfolgen und die damit ihren Handlungsauftrag<br />

im überörtlich beplanten Kontext in besonderer Weise prägen.<br />

Ziele für die Bildungsarbeit in der überörtlichen <strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII<br />

78<br />

1. DEMOKRATIEBILDUNG<br />

Die überörtlichen Jugendverbände und Dachorganisationen im Bereich §§ 11-14<br />

SGB VIII sind befähigt, jungen Menschen die persönliche Aneignung einer klaren<br />

Abgrenzung gegenüber Haltungen und Verhaltensweisen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit<br />

zu vermitteln. Die Leistungsanbieter verfügen über geeignete<br />

Angebote und Methoden, um demokratische Prozesse erlebbar zu machen.<br />

Orte der Jugendarbeit sind prädestiniert, um die Regeln der Demokratie für junge Menschen<br />

erfahrbar und erlebbar zu machen. Im Kontext zur außerschulischen Jugendbildung<br />

wird unter dem Begriff der Partizipation die Einbindung von jungen Menschen bei<br />

allen das Zusammenleben betreffenden Ereignissen und Entscheidungsprozessen verstanden.<br />

Ihnen ist sind Möglichkeiten einer verbindlichen Einflussnahme auf Planungs-<br />

und Entscheidungsprozesse, von denen sie betroffen sind, zu eröffnen. Im Bereich der<br />

Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung sollen Methoden aufgezeigt und vermittelt<br />

werden, mit denen eine gelingende und für junge Menschen erlebbare Einflussnahme<br />

auf Entscheidungen realisiert werden kann.<br />

2. BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT<br />

Junge Menschen engagieren sich in zunehmendem Maße ehrenamtlich und übernehmen<br />

bewusst innerhalb verbandlicher Strukturen gesellschaftliche Verantwortung.<br />

Viele Menschen wollen sich gesellschaftlich engagieren, oftmals möchten sich junge<br />

Menschen nicht dauerhaft durch Mitgliedschaft an einen Verein oder eine Organisation<br />

binden, sondern sich ohne langfristige Verpflichtungen auch in anderen Kontexten ausprobieren.<br />

Hier sind insbesondere die Jugendverbände gefordert, nach Möglichkeiten<br />

und Wegen zu suchen, Kinder und Jugendliche bereits frühzeitig bei der Wahrnehmung<br />

eigener Interessen zu unterstützen, um darüber bürgerschaftliches Engagement zu fördern<br />

und sie somit an die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung heranzuführen.<br />

Bei der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements steht insbesondere die Stärkung<br />

der Kompetenzen und die fachliche Qualifizierung von ehrenamtlichen engagierten<br />

jungen Menschen im Vordergrund. Neben der Wissensvermittlung sollte auch der informellen<br />

und nonformalen Bildung sowie der Reflexion des individuellen Handels Raum<br />

gegeben werden.<br />

3. INTERDISZIPLINÄRE KOMPETENZEN<br />

Die qualifizierte Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit den anderen Stellen und öffentlichen<br />

Einrichtung ist weitgehend Standard. Die Teilnehmer/-innen der Fortbildungsveranstaltungen<br />

sind zunehmend in der Lage, interdisziplinär zu arbeiten.<br />

Besonders für junge Menschen und ihre Familien ist die Gestaltung von Übergängen<br />

und damit die gelingende Kooperation mit Institutionen schulischer und beruflichen Eingliederung<br />

in Bezug auf die Verbesserung von Bildungs- und Ausbildungschancen, mit<br />

Trägern des Gesundheitsdienstes in Bezug auf die Abstimmung und Koordination von<br />

Angeboten der Gesundheitsförderung und Suchtprävention sowie mit anderen Stellen<br />

und öffentlichen Einrichtungen im Sinne einer ganzheitlichen und lebensweltorientierten<br />

Unterstützung unabdingbar.<br />

29 3. Sächsischer Kinder- und Jugendbericht 2009, S. 16

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