Jugendhilfeplanung - KiEZ Sachsen eV
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BV 12/2009 LJHA<br />
Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />
Landesjugendamt<br />
Bildung<br />
Mit Maßnahmen der Bildung und der internationale Jugendarbeit wurden im Jahr 2007 762<br />
Teilnehmer/-innen erreicht. Das erscheint entsprechend der Zielgruppen und der Rahmenbedingungen<br />
insbesondere am direkten Personaleinsatz angemessen.<br />
Das Verhältnis zwischen Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung und außerschulischer Jugendbildung<br />
ist im Hinblick auf Anzahl der Maßnahmen, der geleisteten Bildungstage und den<br />
erreichten Teilnehmer/-innen als angemessen zu betrachten.<br />
In der Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung ist das Verhältnis zwischen eintägigen und<br />
mehrtägigen/ mehrfach angebotenen Veranstaltungen ausgeglichen.<br />
Bei den Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung gibt es eine vergleichsweise hohe<br />
Anzahl von mehrtätigen bzw. mehrfach angebotenen Maßnahmen. Ob die ausschließlich konzeptionelle<br />
und methodische Gründe hat oder sich aus der im Förderverfahren verankerten<br />
Landkreisregelung ergibt, kann vor dem Hintergrund der Datenlage nicht eingeschätzt werden.<br />
Das durchschnittliche Verhältnis zwischen Bildungsreferenten und Bildungstagen von 1:43 über<br />
alle Leistungserbringer liegt unter der in der Bedarfsplanung 2006-2009 geforderten Anzahl von<br />
45 Bildungstagen. Dies bedeutet, dass durch einen Träger die geforderte Anzahl von Bildungstagen<br />
nicht erreicht werden konnte.<br />
Trotzdem wird insgesamt das hohe Engagement der Träger ersichtlich, die quantitative Maßgabe<br />
zu erreichen. In den Sachberichten der Träger wird aber auch deutlich, dass dies mit einem<br />
hohen Aufwand verbunden ist, der die Möglichkeiten in den trägerbezogenen und grundlegenden<br />
Leistungen erheblich einschränkt. Insbesondere ist in Abhängigkeit von der Art von Maßnahmen<br />
ein unterschiedlich hoher Ressourceneinsatz notwendig, der sich in den Bildungstagen<br />
nur eingeschränkt widerspiegelt.<br />
<strong>Jugendhilfeplanung</strong> §§ 11 - 14 SGB VIII 53