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Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

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Aufklärungsgespräch<br />

Verständnisvolle Aufklärung<br />

Hans B.:<br />

Der Arzt erklärt Hans B. genau, wie die Behandlung<br />

geplant ist und <strong>mit</strong> welchen Nebenwirkungen<br />

und eventuell auch Einschränkungen<br />

<strong>im</strong> Allgemeinen in den einzelnen Therapiephasen<br />

zu rechnen ist. Er fragt den Rentner, ob er<br />

<strong>mit</strong> dem geplanten Vorgehen einverstanden<br />

ist. Dieser bedankt sich <strong>für</strong> das verständnisvolle<br />

und umfassende Aufklärungsgespräch und bittet<br />

um ein paar Tage Bedenkzeit, weil er die<br />

anstehenden Maßnahmen zu Hause in Ruhe<br />

<strong>mit</strong> seiner Frau besprechen möchte.<br />

So wie Hans B. werden Menschen, bei denen die<br />

Diagnose Krebs gestellt wird, heutzutage in die<br />

Therapieentscheidungen <strong>mit</strong> einbezogen. Anders<br />

als früher üblich, werden die Entscheidungen<br />

nicht mehr vom Arzt quasi über den Kopf des<br />

Patienten hinweg gefällt. Im Gegenteil: Patienten<br />

haben einen Anspruch auf eine angemessene<br />

und verständliche Aufklärung und Beratung.<br />

Das bedeutet, dass alle diagnostischen und therapeutischen<br />

Maßnahmen <strong>mit</strong> dem Patienten<br />

abzust<strong>im</strong>men sind. Da<strong>mit</strong> dieser entscheiden<br />

kann, ob er eine best<strong>im</strong>mte, vom Arzt emp-<br />

fohlene Therapie durchführen möchte, muss er<br />

zuvor die Möglichkeit haben, sich über die Art,<br />

den Umfang und die Tragweite der geplanten<br />

Maßnahmen zu informieren. Dazu gehört auch<br />

die Abwägung der <strong>mit</strong> der Behandlung verbundenen<br />

Chancen und Risiken. Die Informationen<br />

sollen ihm helfen, die notwendigen Entscheidungen<br />

<strong>mit</strong>zutreffen und <strong>mit</strong>zutragen.<br />

Das Aufklärungsgespräch muss dabei – von Notfallsituationen<br />

abgesehen – so frühzeitig erfolgen,<br />

dass der Patient in Ruhe ermessen kann,<br />

was die geplanten Maßnahmen <strong>für</strong> ihn bedeuten.<br />

Auf Fragen des Betroffenen muss der Arzt<br />

wahrheitsgemäß, vollständig und verständlich<br />

antworten. Nicht ausreichend ist die bloße Aushändigung<br />

von Aufklärungsformularen. Der<br />

Patient muss die Gelegenheit haben, <strong>mit</strong> den<br />

behandelnden Ärzten das Für und Wider der Behandlung<br />

besprechen zu können. Der Patient hat<br />

aber grundsätzlich auch die Möglichkeit, auf die<br />

ärztliche Aufklärung weitgehend zu verzichten<br />

und/oder zu best<strong>im</strong>men, wen der Arzt außer ihm<br />

oder statt seiner informieren soll. Zu diesem Themenkreis<br />

stellt das Bundesministerium <strong>für</strong> Gesundheit<br />

Interessierten eine Broschüre „Patientenrechte“<br />

zur Verfügung (www.bmj.bund.de/<br />

media/archive/226.pdf). ■<br />

11<br />

Patientenrechte

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