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Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

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Anhang<br />

Entschädigung bei Gesundheitsschäden:<br />

Versorgungsämter, die Landesversorgungsämter<br />

und die orthopädischen Versorgungsstellen; <strong>für</strong> die<br />

besonderen <strong>Hilfen</strong> <strong>im</strong> Einzelfall die Kreise und kreisfreien<br />

Städte sowie die Haupt<strong>für</strong>sorgestellen. Bei der<br />

Durchführung der Heil- und Krankenbehandlung wirken<br />

die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

<strong>mit</strong>.<br />

Renten einschließlich der Alterssicherung der<br />

Landwirte:<br />

Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche<br />

Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, knappschaftliche<br />

Rentenversicherung, landwirtschaftliche<br />

Alterskassen<br />

Unfallversicherung:<br />

Gewerbliche und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften,<br />

die Gemeindeunfallversicherungsverbände,<br />

die Feuerwehr-Unfallkassen, die Eisenbahn-<br />

Unfallkasse, die Unfallkasse Post und Telekom, die<br />

Unfallkassen der Länder und Gemeinden, die gemeinsame<br />

Unfallkasse <strong>für</strong> den Landes- und kommunalen<br />

Bereich und die Unfallkasse des Bundes<br />

Pflegeversicherung:<br />

Bei den Krankenkassen errichtete Pflegekassen<br />

Krankenversicherung:<br />

Gesetzliche Krankenversicherungen sind die Orts-,<br />

Betriebs- und Innungskrankenkassen, die landwirtschaftlichen<br />

Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung<br />

Knappschaft-Bahn-See und die Ersatzkas-<br />

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sen; private Krankenversicherungen sind die privaten<br />

Versicherungs- und Pflegeversicherungsgesellschaften<br />

Förderung eines gleitenden Übergangs älterer<br />

Arbeitnehmer in den Ruhestand:<br />

Agenturen <strong>für</strong> Arbeit und die sonstigen Dienststellen<br />

der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

Arbeitsförderung:<br />

Agenturen <strong>für</strong> Arbeit und die sonstigen Dienststellen<br />

der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

Zulassung:<br />

Mit dem Ziel der Arzne<strong>im</strong>ittelsicherheit müssen seit<br />

dem 1. Januar 1978 alle Fertigarzne<strong>im</strong>ittel durch die<br />

zuständige Bundesoberbehörde zugelassen werden,<br />

bevor sie in den Verkehr gebracht werden können<br />

(Verkehrsfähigkeit). Für Humanarzne<strong>im</strong>ittel ist das<br />

Bundesinstitut <strong>für</strong> Arzne<strong>im</strong>ittel und Medizinprodukte<br />

(BfArM) zuständig. Für Sera, Impfstoffe, Testallergene,<br />

Testsera und Testantigene sowie <strong>für</strong> Blutzubereitungen<br />

ist das Paul-Ehrlich-Institut Zulassungsbehörde, <strong>für</strong><br />

Tierarzne<strong>im</strong>ittel das Bundesamt <strong>für</strong> Verbraucherschutz<br />

und Lebens<strong>mit</strong>telsicherheit. Das Zulassungsverfahren<br />

<strong>für</strong> Arzne<strong>im</strong>ittel ist <strong>im</strong> Arzne<strong>im</strong>ittelgesetz (AMG) geregelt.<br />

Voraussetzung der Zulassung durch das BfArM<br />

sind u. a. der Nachweis der Wirksamkeit, angemessene<br />

pharmazeutische Qualität und Unbedenklichkeit.<br />

Fertigarzne<strong>im</strong>ittel werden national oder, was eher die<br />

Regel ist, dezentral von der Kommission in Brüssel<br />

zugelassen. Im letzteren Fall geschieht dies über die<br />

Institution EMA (European Medicines Agency) in London.

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