05.01.2013 Aufrufe

Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der richtige <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Sozialleistungsträgern<br />

Widerspruch<br />

– und eventuell sogar klagen<br />

Wird der Antrag vom Sozialleistungsträger<br />

abgelehnt, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit,<br />

Widerspruch gegen die Entscheidung<br />

einzulegen. Dies muss jedoch innerhalb eines<br />

Monats nach Zugang des Bescheids geschehen.<br />

Man sollte darauf achten, später beweisen zu<br />

können, dass der Widerspruch fristgerecht eingelegt<br />

wurde. Am einfachsten ist es, den Widerspruch<br />

zeitnah schriftlich einzureichen und<br />

sich eine schriftliche Eingangsbestätigung zusenden<br />

zu lassen. Der Widerspruch kann aber<br />

auch be<strong>im</strong> Sozialleistungsträger mündlich zu<br />

Protokoll gegeben werden. Dort erhält man<br />

direkt eine Durchschrift, die aufzubewahren<br />

ist.<br />

Inhaltlich reicht es aus, dem Sozialleistungsträger<br />

<strong>mit</strong>zuteilen, dass man <strong>mit</strong> der Entscheidung<br />

nicht einverstanden ist. Eine besondere Begründung<br />

des Widerspruchs ist nicht erforderlich,<br />

kann <strong>im</strong> Einzelfall aber durchaus hilfreich sein<br />

und kann nachgereicht werden.<br />

Auch wenn dies häufig verlangt wird, ist es<br />

nicht erforderlich, eine detaillierte medizinische<br />

Begründung oder eine ärztliche Bestätigung zur<br />

Begründung des Widerspruchs abzugeben. Vielmehr<br />

genügt es, darauf hinzuweisen, dass man<br />

70<br />

die Bewertung des medizinischen Sachverhaltes<br />

<strong>für</strong> falsch hält. So kann man <strong>zum</strong> Beispiel bei<br />

der Feststellung eines Grades der Behinderung<br />

angeben, überzeugt zu sein, dass der Versorgungsträger<br />

die Funktionsbeeinträchtigungen<br />

nicht hoch genug bewertet hat.<br />

Der Sozialleistungsträger wird aufgrund des Widerspruchs<br />

die Sachlage erneut prüfen. Bleibt<br />

es bei der Ablehnung des Antrags, so wird der<br />

Widerspruch an die zuständige Widerspruchsstelle<br />

weitergeleitet, die dann ihrerseits den Widerspruch<br />

prüft. Bleibt es bei der Ablehnung, so<br />

kann gegen die Entscheidung innerhalb eines<br />

Monats nach der Zustellung des so genannten<br />

Widerspruchsbescheids Klage vor dem Sozialgericht<br />

erhoben werden. Dies kann schriftlich und<br />

gegebenenfalls auch mündlich bei der Rechtsantragsstelle<br />

des Sozialgerichts geschehen.<br />

Übrigens: Generell gilt: Wer einen Rechtsanwalt einschalten<br />

möchte, aber nicht über die finanziellen Mittel dazu<br />

verfügt, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs-<br />

und Prozesskostenhilfe zu stellen. Hierzu gibt es Formulare,<br />

die zusammen <strong>mit</strong> den Einkommens- und Vermögensnachweisen<br />

bei Gericht eingereicht werden müssen. Das<br />

Gericht entscheidet dann, ob Beratungs- oder Prozesskostenhilfe<br />

bewilligt wird oder nicht. ■

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!