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Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

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Zuzahlung<br />

häusliche<br />

Krankenpflege<br />

Ähnliches betrifft die häusliche Krankenpflege,<br />

bei der ebenfalls eine Zuzahlung in Höhe von<br />

10 Euro pro Tag zu entrichten ist. Auch bei der<br />

häuslichen Krankenpflege gilt dabei die Obergrenze<br />

von 280 Euro pro Kalenderjahr.<br />

Übrigens: Wird eine Zuzahlung geleistet, so sollte man als<br />

Patient den Beleg hier<strong>für</strong> sorgfältig aufheben. Bei einem<br />

zweiten Klinikaufenthalt <strong>im</strong> gleichen Jahr lässt sich rasch<br />

nachprüfen, ob weitere Zuzahlungen rechtens sind oder<br />

nicht. Zuzahlungen <strong>für</strong> Tage <strong>im</strong> Krankenhaus werden bei<br />

der Obergrenze der Zuzahlung bei der häuslichen Krankenpflege<br />

angerechnet.<br />

Zuzahlung<br />

Haushaltshilfe<br />

Zuzahlung<br />

Heil<strong>mit</strong>tel/<br />

Hilfs<strong>mit</strong>tel<br />

Werden die Kosten einer Haushaltshilfe von der<br />

Krankenkasse übernommen, müssen die Versicherten<br />

<strong>im</strong> Normalfall ebenfalls eine Zuzahlung<br />

leisten, die bei zehn Prozent der anfallenden<br />

Kosten liegt. Die Grenzen liegen bei der Haushaltshilfe<br />

bei mindestens 5 und max<strong>im</strong>al 10 Euro<br />

pro Kalendertag. Eine zeitliche Begrenzung der<br />

Zuzahlungspflicht besteht nicht, vielmehr gilt<br />

diese über den gesamten Zeitraum, in dem<br />

eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen<br />

wird.<br />

Auch bei den Heil<strong>mit</strong>teln sowie bei Hilfs<strong>mit</strong>teln<br />

müssen Versicherte wie bei Arzne<strong>im</strong>itteln eine<br />

Zuzahlung leisten, ebenfalls <strong>mit</strong> der Ober- und<br />

Untergrenze von 10 und 5 Euro pro Verordnung.<br />

Bei <strong>zum</strong> Verbrauch best<strong>im</strong>mten Hilfs<strong>mit</strong>teln,<br />

etwa Vorlagen, ist die Zuzahlung auf 10 Euro <strong>für</strong><br />

den Monatsbedarf begrenzt.<br />

Bild: Pitopia<br />

Die Zuzahlung zu den Rehabilitationsmaßnahmen<br />

hängt von der Maßnahme selbst und vom<br />

jeweiligen Kostenträger ab.<br />

Übrigens: Teilweise vereinbaren die Krankenkassen <strong>mit</strong><br />

den Leistungserbringern Festbeträge <strong>für</strong> best<strong>im</strong>mte Hilfs<strong>mit</strong>tel.<br />

Gehen die Kosten <strong>im</strong> Einzelfall über diese Festbeträge<br />

hinaus, hat der Versicherte die Mehrkosten – die so<br />

33<br />

Zuzahlung<br />

Rehabilitation

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