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Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

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Hilfe zur<br />

Pflege<br />

Existenzsicherung – wovon soll ich leben?<br />

derzeit 359 € (Stand Januar 2010) und soll vor<br />

allem die Kosten <strong>für</strong> Ernährung, Kleidung, Körperpflege,<br />

Hausrat und die persönlichen Bedürfnisse<br />

des täglichen Lebens decken. Des Weiteren<br />

werden die Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung<br />

in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern diese<br />

angemessen sind. Angemessen ist dabei nach<br />

der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts<br />

eine Wohnung, die nach Ausstattung, Lage und<br />

Bausubstanz einfachen Bedürfnissen genügt.<br />

Die „angemessene Höhe“ der Aufwendungen<br />

ist jeweils individuell anhand best<strong>im</strong>mter von<br />

der Rechtsprechung entwickelter Kriterien zu er<strong>mit</strong>teln.<br />

Leistungen <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung<br />

werden auch bei einem selbst genutzten Haus<br />

Hilfe zur Pflege<br />

Können die Pflegekosten – ob <strong>im</strong> häuslichen<br />

Bereich oder bei einer Unterbringung <strong>im</strong> Pflegehe<strong>im</strong><br />

– nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden<br />

und reichen die Leistungen aus der Pflegeversicherung<br />

nicht aus, kann der nicht gedeckte<br />

Anteil vom Sozialhilfeträger als „Hilfe zur Pflege“<br />

übernommen werden. Dies kommt <strong>zum</strong> Beispiel<br />

<strong>zum</strong> Tragen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung<br />

ausgeschöpft sind, aber ein darüber<br />

hinausgehender ungedeckter Pflegebedarf besteht.<br />

Dabei ist zu beachten, dass die Leistungen<br />

der Pflegeversicherung zuerst in Anspruch ge-<br />

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oder einer Eigentumswohnung übernommen.<br />

Diese müssen ebenfalls angemessen sein und<br />

dürfen die Kosten <strong>für</strong> eine entsprechende Mietwohnung,<br />

die als angemessen gilt, nicht überschreiten.<br />

Darüber hinaus werden unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen<br />

auch so genannte Mehrbedarfe<br />

gewährt. Dies kann <strong>zum</strong> Beispiel der Fall sein,<br />

wenn aufgrund einer Erkrankung eine besonders<br />

kostenaufwändige Ernährung notwendig ist,<br />

was durch eine ärztliche Bescheinigung darzulegen<br />

ist. Außerdem können <strong>im</strong> Einzelfall Kranken-<br />

und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Vorsorgebeiträge<br />

übernommen werden. ■<br />

nommen werden müssen. Leistungen der Hilfe<br />

zur Pflege werden beispielsweise auch erbracht,<br />

wenn kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung<br />

besteht, weil die erforderlichen<br />

Vorversicherungszeiten nicht erfüllt sind oder der<br />

Pflegebedarf noch nicht die Pflegestufe I erreicht<br />

hat. Die Hilfe zur Pflege richtet sich inhaltlich –<br />

aber nicht <strong>im</strong> Umfang – nach den Leistungen<br />

der Pflegeversicherung. Die Hilfe zur Pflege beinhaltet<br />

also Leistungen bei häuslicher Pflege, <strong>für</strong><br />

Hilfs<strong>mit</strong>tel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege<br />

und stationäre Pflege. ■

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