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Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

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Übrigens: Da <strong>für</strong> Laien die komplizierte Systematik der<br />

verschiedenen Grundsicherungsleistungen kaum zu durchschauen<br />

ist, sollten sich Betroffene an die Grundsicherungsträger<br />

wenden, diesen die konkrete Lebenssituation<br />

schildern und eine ausführliche Beratung über die möglichen<br />

<strong>Hilfen</strong> in Anspruch nehmen. Hierdurch lässt sich auch<br />

klären, wer <strong>im</strong> Einzelfall <strong>für</strong> die Leistungsgewährung zuständig<br />

ist. Wendet sich der Bürger an einen nicht zuständigen<br />

Träger, muss dieser den Antrag an den zuständigen<br />

Träger weiterleiten.<br />

Übrigens: Wird über einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen<br />

nicht zeitnah entschieden, kann der Betroffene<br />

einen Antrag auf eine vorschussweise oder vorläufige Leistungserbringung<br />

stellen. Bei besonderer Eilbedürftigkeit<br />

besteht auch die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht einen<br />

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen.<br />

Es handelt sich bei der Sozialhilfe um Leistungen der Existenzsicherung,<br />

so dass dem Hilfebedürftigen ein Abwarten<br />

<strong>im</strong> Regelfall nicht <strong>zum</strong>utbar ist.<br />

Regelsatz<br />

<strong>im</strong>mer von der konkreten Lebenssituation und<br />

beispielsweise auch davon ab, ob und <strong>mit</strong> wem<br />

der Hilfebedürftige zusammen lebt.<br />

Doch welche Leistungen können die Betroffenen,<br />

die nicht auf eine Unterbringung in einem<br />

Pflegehe<strong>im</strong> angewiesen sind, <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Grundsicherung <strong>für</strong> Arbeitssuchende oder der<br />

Grundsicherung <strong>im</strong> Alter und bei Erwerbsminderung<br />

tatsächlich bekommen? Zunächst erhalten<br />

Hilfebedürftige die so genannte Regelleistung<br />

bzw. den so genannten Regelsatz. Dieser beträgt<br />

Bild: Shutterstock<br />

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