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Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

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Heil<strong>mit</strong>tel<br />

Ist ein Hilfs<strong>mit</strong>tel defekt, sollte der Patient sich<br />

zunächst an die Stelle wenden, die das Hilfs<strong>mit</strong>tel<br />

geliefert hat. Wird der Defekt nicht behoben,<br />

bittet der Patient seine Krankenkasse um Klärung.<br />

Dies ist auch erforderlich, wenn ein Hilfs<strong>mit</strong>tel<br />

nicht ordnungsgemäß angepasst wurde<br />

oder aus anderen Gründen seine Funktion nicht<br />

Versorgung <strong>mit</strong> Heil<strong>mit</strong>teln<br />

Lisa K.:<br />

Die 53-jährige Lisa K. erkrankte bereits <strong>im</strong> Alter<br />

von 48 Jahren an Brustkrebs. Der Krebsknoten<br />

war ausgedehnt und hatte bereits die Lymphknoten<br />

in der rechten Achsel befallen, so dass<br />

diese ebenfalls operativ entfernt werden mussten.<br />

Das hatte jedoch Folgen: Die Lymphflüssigkeit<br />

wird seit dem Eingriff nicht mehr richtig<br />

weitertransportiert. Sie staut in den Arm zurück,<br />

was Schmerzen verursacht und schon zwe<strong>im</strong>al<br />

zu einer massiven Entzündung geführt hat. Lisa<br />

K. ist daher seit dem Eingriff auf regelmäßige<br />

Lymphdrainagen und eine Versorgung <strong>mit</strong> einer<br />

Art „Stützstrumpf“ <strong>für</strong> den Arm angewiesen.<br />

Lymphdrainagen gehören, ebenso wie medizinische<br />

Massagen oder eine Ergotherapie, zu den<br />

so genannten Heil<strong>mit</strong>teln. Darunter versteht man<br />

erfüllt. In solchen Fällen lohnt die Rücksprache<br />

<strong>mit</strong> dem behandelnden Arzt, der dazu verpflichtet<br />

ist zu überprüfen, ob das abgegebene Hilfs<strong>mit</strong>tel<br />

seiner Verordnung entspricht und den vorgesehenen<br />

Zweck erfüllt. Gegebenenfalls muss<br />

er seine ursprüngliche Verordnung ändern oder<br />

ergänzen. ■<br />

ärztlich verordnete Dienstleistungen, die dem<br />

Zweck der Heilung dienen oder einen Heilerfolg<br />

sichern sollen. Im Heil<strong>mit</strong>telkatalog (www.g-ba.<br />

de/information/richtlinen/) ist aufgeführt, welche<br />

Maßnahmen in welchen Fällen verordnet werden<br />

können. Eine Altersbeschränkung <strong>für</strong> solche<br />

Heil<strong>mit</strong>tel gibt es nicht!<br />

Eine „Anlage zur Heil<strong>mit</strong>telrichtlinie des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses“ regelt, welche Maßnahmen<br />

von der Verordnungsfähigkeit ausgeschlossen<br />

sind. Heil<strong>mit</strong>tel dürfen nur verordnet<br />

werden, wenn der G-BA in einer Richtlinie den<br />

„therapeutischen Nutzen“ ausdrücklich anerkannt<br />

hat. So ist <strong>im</strong> Heil<strong>mit</strong>telkatalog auch angegeben,<br />

wie viele Therapiesitzungen durchzuführen sind<br />

und eventuell sogar, wie lange diese dauern sollten.<br />

Wer beispielsweise nach einer Brustkrebsoperation<br />

an einer chronischen Lymphabflussstörung<br />

leidet, kann vom Arzt eine „manuelle Lymphdrai-<br />

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