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Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

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Harz IV<br />

Existenzsicherung – wovon soll ich leben?<br />

noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar<br />

sind. Allerdings ist in solchen Fällen auch zu<br />

prüfen, ob eine Verweisung auf eine andere, <strong>zum</strong>utbare<br />

Tätigkeit möglich ist. Bezugspunkt ist in<br />

diesem Fall nicht der allgemeine Arbeitsmarkt,<br />

sondern der bisherige Beruf des Versicherten.<br />

„Grundsicherung“<br />

– Rettungsanker, wenn Unterstützung nottut<br />

Lässt sich der Lebensunterhalt nicht mehr aus<br />

eigenem Einkommen und Vermögen decken,<br />

bleibt die Möglichkeit, so genannte Grundsicherungsleistungen<br />

zu erhalten.<br />

Der Gesetzgeber hat hier allerdings äußerst komplexe<br />

Regelungen geschaffen, wer unter welchen<br />

Voraussetzungen Leistungen erhalten kann. Dabei<br />

lässt sich <strong>im</strong> Grundsatz unterscheiden: Personen,<br />

die <strong>zum</strong>indest teilweise erwerbsfähig sind,<br />

können die Grundsicherung <strong>für</strong> Arbeitssuchende<br />

nach dem SGB II (Hartz-IV) erhalten. Zuständig<br />

sind die örtlichen ARGEn (Arbeitsagenturen und<br />

kommunale Träger können Arbeitsgemeinschaften<br />

<strong>für</strong> Arbeitssuchende bilden, genannt ARGE),<br />

teilweise auch bekannt als „Job-Center“. Im<br />

Internet lassen sich die jeweiligen „Partner vor<br />

Ort“ auf der Seite der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

unter www.arbeitsagentur.de abrufen.<br />

54<br />

Generell gilt zudem, dass die Frage der Erwerbsminderung<br />

von Amts wegen festgestellt werden<br />

muss. Hierzu werden in der Regel vom Rentenversicherungsträger<br />

Befundberichte der behandelnden<br />

Ärzte und medizinische Gutachten eingeholt.<br />

■<br />

Personen, bei denen eine volle Erwerbsminderung<br />

(s. o.) vorliegt oder die die Regelaltersgrenze<br />

(derzeit Vollendung des 65. Lebensjahrs, Anpassung<br />

auf das 67. Lebensjahr, s. o.) erreicht<br />

haben, können die Grundsicherung <strong>im</strong> Alter<br />

und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII<br />

beanspruchen. Besteht eine Pflegebedürftigkeit,<br />

so kann nach den Regelungen des SGB XII<br />

Hilfe zur Pflege geltend gemacht werden. Wer<br />

in einem Pflegehe<strong>im</strong> untergebracht werden<br />

muss, erhält bei Bedürftigkeit neben der Hilfe<br />

zur Pflege auch den notwendigen Unterhalt in<br />

Einrichtungen. Leistungen nach dem SGB XII<br />

werden vom örtlich zuständigen Sozialhilfeträger<br />

bewilligt.<br />

Welche Leistungen <strong>im</strong> konkreten Fall tatsächlich<br />

vom Grundsicherungsträger (siehe Anhang, Seite<br />

78) erbracht werden müssen, hängt jedoch<br />

Grundsicherung<br />

<strong>im</strong><br />

Alter und<br />

bei Erwerbsminderung

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